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Die Robinsonliste: Werbewiderspruch aus Datenschutz-Gründen

Die Robinsonliste: Werbewiderspruch aus Datenschutz-Gründen

Berge von Werbung überfluten selbst in Zeiten des Internets noch immer die Briefkästen. Die Robinsonliste möchte damit Schluss machen: Sie dient als Werbewiderspruch und erhöht damit den Datenschutz der Verbraucher. Wir stellen Euch die Robinsonliste vor, wie Ihr diese als Verbraucher gegen ungewollte Reklame und Adressmissbrauch nutzt und Euch wehren könnt.

Die Robinsonliste: Was ist das eigentlich?

Die berühmte Romanfigur „Robinson Crusoe“ stand Pate für den Namen „Robinsonliste“: Der Romanheld strandete auf einer verlassenen Insel – und wurde dort wohl nicht einmal von unerwünschter Reklame belästigt. Auswandern muss man nicht gleich, um der Werbeflut entgegenzuwirken. Die Robinsonliste genügt:

Stellt Euch die Robinsonliste als eine kostenfreie Schutzliste vor. Verbraucher haben die Option, die eigenen Kontaktdaten in diese Liste einzutragen. Wer eingetragen ist, erhält im besten Falle keine, in jedem Fall aber weniger unaufgeforderte Werbesendungen.

Es gibt die Robinsonliste für unterschiedliche Bereiche: Ihr könnt Euch gegen Telefonwerbung aussprechen, gegen Werbepost, E-Mail-Werbung, Mobil- sowie Faxwerbung. Zahlreiche inländische Unternehmen richten sich bereits nach der Robinsonliste und verschonen Verbraucher, die dort registriert sind, mit ihrer Werbung.

Verbraucher sollten jedoch auch wissen, dass diese Robinsonliste nicht verbindlich für Unternehmen gilt. Ihr schließt Euch freiwillig an, die Robinsonliste einzuhalten, ist also kein Muss. Ein Fortschritt ist es dennoch: Viele User geben an, nach dem Eintragen in eine der Robinsonliste wesentlich weniger Werbung zu bekommen. Das ist doch immerhin etwas.

Wie funktionieren Robinsonlisten?

Unter www.robinsonliste.de oder www.ichhabediewahl.de können sich Verbraucher anmelden und ein Schutzkonto anlegen. Anschließend lässt sich definieren, in welchen der oben genannten Bereiche keine Werbung erwünscht ist. Unternehmen können nun eigene Listen mit der Information, an wen welche Werbebotschaften versendet werden können, abgleichen.

Als Verbraucherin oder Verbraucher erhaltet Ihr ein sogenanntes „Robinson-Flag“. Bereits viele Werbefirmen schließen Verbraucher mit solchen „Flags“ aus ihren Werbekampagnen aus. In Deutschland existieren zwei Robinsonlisten, die wir Euch weiter unten detaillierter vorstellen.

Werbung von ausländischen Firmen, die beispielsweise per E-Mail eingeht, wird sich damit nicht so sehr einschränken lassen. Die meisten Spammer verschleiern ihre Herkunft, nutzen Fremdserver oder hacken E-Mail-Accounts, um selbst nicht aufgespürt zu werden. Vor solchem Spam schützt ein Eintrag auf der Robinsonliste leider nicht.

Worin unterscheiden sich Robinsonlisten vom „Werbestopper“?

Werbestopper.de versteht sich als Alternative zu den Robinsonlisten. Die Idee dahinter ist, dass Werbestopper die Werbung von einzelnen Unternehmen gezielt zu unterbinden versucht. Dafür registrieren sich Verbraucherinnen und Verbraucher online. Anschließend erhalten Ihr eine Liste jener Unternehmen, die in der Wohngegend werben möchten. Der Nutzer kann nun Werbung von bestimmten Firmen auswählen. Die restlichen Werbetreibenden werden von Werbestopper angeschrieben, damit deren Werbesendungen unterbunden werden. Bekommt der Nutzer dennoch Post von einem solchen Unternehmen, unterstützt Werbestopper weiterführend.

Werbestopper ist eine Initiative der Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen (GDVI). Kosten fallen für Verbraucher ebenso wenig an, wie bei den Robinsonlisten. Sicherlich haben sowohl die Robinsonlisten, als auch Werbestopper ihre Vor- und Nachteile; und nichts spricht dagegen, wenn Werbe-genervte Verbraucher beides nutzen.

Die Sicherheit von Robinsonlisten

Es klingt alles so gut: Ihr tragt Euch auf den Robinsonlisten ein und erhalten weniger Werbung. Da kommt man nicht umhin, sich zu fragen, wie gut denn bitte die eigenen Daten auf den Robinsonlisten geschützt sind. Schließlich ist es notwendig, hier personenbezogene Daten preiszugeben.

Beide Anbieter der Robinsonlisten, die wir Euch gleich näher vorstellen, erklären in ihrer Datenschutzerklärung, dass keinerlei Daten an Werbeunternehmen weitergegeben werden. Die Kommunikation zwischen Verbrauchern und den Servern der Robinsonlisten ist verschlüsselt. Der I.D.I. erklärt in seinen FAQ weiter: „Einsicht in Ihre Einträge der Robinsonliste besitzen in allererster Linie Ihr. Um möglichst effektiv Hilfestellung bei auftretenden Problemen bieten zu können, kann auch das Hilfe-Team der Robinsonliste bestimmte Daten einsehen. Sensible Daten, wie das Passwort, sind allerdings nur für Euch einsehbar.“

Es gibt auch Kritiken am System der Robinsonlisten. Bei folgendem Phänomen spricht man vom „Streisand-Effekt“: Fehler, Sicherheitslücken oder Indiskretionen könnten dazu führen, dass eine Robinsonliste öffentlich wird. Die gelisteten Adressen könnten dann gezielt für Werbung ausgenutzt werden – womit die Listen ihren eigentlichen Sinn absolut verfehlen würden.

Jedoch werden die Risiken gesenkt, da die Anbieter ihre Daten verschlüsselt ablegen. Über spezialisierte Abgleichprogramme ist es möglich, exakt die Einträge auszuwerfen, die schon im Datenbestand des Abgleichers existieren.

Aufgrund der steigenden Popularität der Robinsonlisten gibt es natürlich bereits betrügerische Nachahmer. Solche Betrügerseiten bieten diesen Verbraucherschutz jedoch nur gegen ein „Schutzgeld“, also gegen Gebühr an. Die tatsächlichen Robinsonlisten sind jedoch für Verbraucher immer kostenfrei!

Robinsonlisten in Deutschland

Wie Ihr bereits herauslesen könnt, existieren in Deutschland zwei verschiedene Robinsonlisten:

Deutscher Dialogmarketing Verband e. V. (DDV)

Den DDV erreicht Ihr unter www.ichhabediewahl.de. Bereits seit 1971 führt der DDV eine Robinsonliste, die gegen adressierte Werbebriefe helfen soll. Eine Eintragung kann sowohl generell für alle Werbewege als auch für bestimmte Angebotsbereiche erfolgen. Tragt Euch in die Liste ein, gilt dieser Eintrag für fünf Jahre. Damit möchte der DDV Aktualität gewährleisten. Der DDV hat die Robinsonliste ins Leben gerufen, um die Sichtweise der Werbetreibenden zu vertreten.

Interessenverband Deutsches Internet (I.D.I.)

Der I.D.I. ist erreichbar unter www.robinsonliste.de. Auch hier erfolgt der Eintrag kostenfrei. Robinsonlisten führt der I.D.I. bereits seit 1996. Diese Eintragung ist zeitlich nicht limitiert, erfolgt also unbegrenzt. Der I.D.I. vertritt die Interessen von Verbrauchern.

8 Replies to “Die Robinsonliste: Werbewiderspruch aus Datenschutz-Gründen”

    1. Guten Tag Herr Leidolph,
      danke für Ihren Kommentar!
      Das ist natürlich verständlich.
      Wir hoffen, Ihnen mit dem Beitrag weitergeholfen zu haben!

      Viele Grüße,
      das PSW Consulting Team

  1. Guten Abend, in Zukunft möchte ich ich keine Werbung mehr haben ist egal in welcher Form (telefonisch oder im Briefkasten oder per post)

    1. Guten Tag Brigitte Schmidt,

      dann hoffen wir, dass Ihnen der Beitrag zur Robinsonliste etwas hilft.
      Alternativ können Sie sich natürlich auch selbst an die werbenden Unternehmen wenden oder die Telefonnummer wechseln.
      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

      Schöne Grüße
      das Team der PSW GROUP

    1. Hallo Frau Mündel,

      die Website ist heute wieder unter der üblichen Adresse erreichbar; vielleicht gab es einen kurzen Ausfall.

      Beste Grüße vom
      PSW CONSULTING-Team

  2. Wie ist es in einem Fall,wenn der Kunde sein Werbeschild „Werbung,Nein Danke“ mit einem weißen Kleber überklebt und dennoch keine Werbung will , obwohl man als Zusteller verpflichtet ist dann doch eine Werbung reinzuschmeissen gilt da auch der Unterlassungsanspruch , oder was ist in diesem Fall zu tun ???

    1. Guten Tag Seckinger,
      wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie Werbender oder Zusteller.
      Es hängt in dem Fall davon ab, was Sie für Werbung verteilen. Sind es bspw. Werbeblättchen vom örtlichen Supermarkt? Dort ist kein Adressat angegeben und diese Form der Werbung dürfte eingeworfen werden, da der Wille – keine Werbung – nicht mehr verkündet wird. Wenn Sie Zusteller sind und wissen, dass die Bewohner keine Werbung möchten, würde ich einfach dieses Haus auslassen. 😉

      Sollten Sie aber an die Bewohner adressierte Werbung auf Basis des berechtigten Interesses versenden (bspw. beim Adresskauf), sind Sie verpflichtet die Robinsonliste zum Abgleich zu verwenden. Da hat der Kunde aber auch jederzeit die Möglichkeit zu Widersprechen.

      Wenn Ihre Rechtgrundlage eine Einwilligung ist, könnten Sie sogar ein „keine Werbung“-Schild ignorieren, bis ein Widerspruch des Kunden eingereicht wird.

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