Gesichtserkennung mit ClearView
Gesichtserkennung – ClearView AI gelingt ein wahrer Coup

Gesichtserkennung – ClearView AI gelingt ein wahrer Coup

Ohne die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen, gelang einem US-amerikanischen Start-up mit dem Namen ClearView kürzlich ein Meisterstück. Das Unternehmen hat die wahrscheinlich größte Fotodatenbank erstellt, die es zum jetzigen Zeitpunkt gibt. Nun bietet das Start-up die Daten mittels einer App zum Verkauf an. Sie dient der Gesichtserkennung für Strafverfolgungsbehörden und soll einen riesigen Fortschritt bedeuten. Doch wie können Datenschutz und Gesichtserkennung zugleich möglich sein?

Wie konnte eine solche Fotodatenbank erstellt werden?

Wie die New York Times berichtete arbeiteten Richard Schwartz und Hoan Ton-That seit ihrem Kennenlernen im Jahr 2016 an der Idee einer Gesichtserkennungs-Software. Die Rollenverteilung war dabei eindeutig. Ton-That hatte bereits einen technischen Hintergrund. 2015 hatte er schon einmal versucht, den großen Durchbruch zu erlangen. Zu dieser Zeit mit einer App, die es dem Nutzer gestattete, Trumps markante Haarfrisur auf Personenfotos hinzuzufügen. Der Durchbruch blieb aus.

So begann Ton-That mit der Entwicklung von Smartcheckr, Schwartz war für die Publizierung und Networking verantwortlich. Die Entwicklung der Gesichtserkennungs-Sofware war kein Meisterwerk, nutzte die App doch bereits bestehende Techniken, die aktuell auch bei Strafverfolgungsbehörden verwendet wird. Der Hauptunterschied zu bestehender Technik war der Datenbestand. Strafverfolgungsbehörden nutzen ausschließlich Fotos, die legal zur Recherche zur Verfügung stehen. Das können beispielsweise Personalausweisbilder sein. ClearView ging ganz anders an die Thematik heran und hat sich eine gigantische Fotodatenbank „gescraped“. Das Start-up nutzte öffentliche Quellen und lud Bilder aus sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Youtube aber auch von unzähligen anderen Websites. So gelang die Erstellung einer Datenbank mehr als drei Milliarden Bildern.

Nach Beendigung der Entwicklung der App Smartcheckr, konnten Schwartz und Ton-That sich noch auf keine Zielgruppe festlegen. Man könnte die App für Bodyguards in Hotelempfängen vermarkten oder an andere Sicherheitsfirmen – sicher waren sich die Gründer nicht. Nach einigem hin und her entschieden sich die beiden für die Zielgruppe „Strafverfolgung“ und einen anderen Namen: ClearView. So wird die App auch zum jetzigen Zeitpunkt auf der firmeneigenen Webseite beworben. Im Februar begannen einige Behörden mit der App zu experimentieren. Der Indiana State Police gelang die Lösung eines ersten Falls innerhalb von 20 Minuten. Die Genauigkeit der App ist unbestritten und unschlagbar. Nach diesen Erfolgen gelang ClearView der Aufstieg und so nutzen mittlerweile circa 600 Behörden in den USA und Kanada die App – mit Erfolg. Erstaunlicherweise gelangen sogar Treffer bei verdeckten Teilen des Gesichts, sehr schlechten Beweisbildern oder Bildern aus ungewöhnlichem Winkel.

Erweiterungen von ClearView

Aktuell wird die App des Start-ups ausschließlich für die Verwendung von Strafverfolgungsbehörden beworben. Allerdings soll ClearView neben der App auch eine Augmented-Reality-Brille entwickelt haben. Diese würde es dem Nutzer erlauben, eine Straße entlang zu laufen und Personen mithilfe der Brille sofort zu identifizieren. Das macht zugleich Anonymität im öffentlichen Raum unmöglich.

Den Einsatz und die Weiterentwicklung von Gesichtserkennung hatte Google seinerzeit schon im Jahr 2011 auf Eis gelegt, sagte der ehemalige Google-CEO Eric Schmidt auf einer Konferenz in Kalifornien.

Warum uns die Gesichtserkennung Bauchschmerzen bereitet

Die App ist nicht nur wegen der Erweiterung um eine Augmented-Reality-Brille kritisch zu beäugen. Einige Schwächen der App wurden sofort bekannt. So ist es für die App schwieriger, Personen mit dunkler Hautfarbe zu identifizieren und kann in solchen Fällen häufiger zu Fehlidentifikationen führen. Das bietet nicht nur eine gewaltige Unsicherheit, sondern öffnet Tür und Tor für Racial Profiling.
Im Allgemeinen sind falsche Ergebnisse trotz hoher Treffsicherheit nicht auszuschließen. Sicherlich können Täter dank der heutigen Untersuchungsmöglichkeiten spätestens mithilfe von DNA-Analysen eindeutig überführt werden. Und doch führt ein falscher Verdacht für die vermeintlichen Täter lebenslang zu Unmut bei den Mitmenschen.

Auch die Tatsache, dass die Bilddatenbank ohne Einwilligung der abgezeichneten Personen erhoben wurde, ist ein Kritikpunkt der noch immer diskutiert wird. Einerseits wurden die Daten aus öffentlichen Portalen erhoben, andererseits war bei der Veröffentlichung der Fotos keiner Privatperson klar, dass diese zum Zwecke einer Strafverfolgung genutzt werden könnten.

Weiterhin wird bemängelt, dass die App „waffenartig“ genutzt werden könne. So könnte die App in den falschen Händen zum Stalking anderer Mitmenschen verwendet werden. Weiterhin hat die New York Times ClearView getestet und eine Strafbehörde versuchsweise um die Daten eines Redakteurs gebeten. Daraufhin hat ClearView sich selbst bei den Polizisten zurückgemeldet und Rückfragen gestellt – es wurde unter anderem gefragt, ob die Polizei versuche, Daten an die Medien herauszugeben. Das verdeutlicht die Macht, die das einst kleine Start-up nun besitzt, selbst die aktuellen Verdachtsfälle zu kontrollieren oder schlimmstenfalls sogar zu verfälschen.

ClearViews Reaktion auf Bedenken

ClearView hält sich im Allgemeinen weitestgehend aus den Medien zurück. Twitter hat jüngst versucht, eine Datenlöschung der aus Twitter verwendeten Bilder zu veranlassen. Hierauf wurde lediglich mit einer Bestätigung über den Empfang des Abmahnschreibens reagiert. Ebenso hatte die Spiegel-Redaktion einen Kontaktversuch in Angriff genommen. Das Versteckspiel wurde auch bei Kontaktversuchen durch Buzzfeed weitergespielt.
Das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung) muss auch von großen Internetriesen beachtet werden, wenn Nutzer ihre Bilder aus ihren Social Media Accounts löschen möchten. Dabei müssen derartige Löschanfragen auch an Unternehmen weitergeleitet werden, die solche Daten erhalten haben. Inwieweit so etwas jedoch umgesetzt werden kann ist fraglich, weil in diesem Fall die Daten ja von ClearView einfach „eingesammelt“ wurden, da sie öffentlich zugänglich waren.

Kommt ClearView auch zu uns?

Aktuell wird ClearView hauptsächlich in den USA und in Kanada angewendet. Aufgrund der erfolgreichen Ergebnisse wäre eine Verwendung in Europa nicht undenkbar – aber schützen uns unsere Datenschutzregelungen vor einer Expansion?
Der Richter Malte Engeler schließt laut Netzpolitik.org eine Verwendung der App in der EU nicht gänzlich aus. Er schätzt die App eher wie eine Bilder-Rückwärtssuche ein. Dies sei datenschutzrechtlich nicht anders als eine Suchmaschine zu betrachten. Zudem seien die verwendeten Daten öffentlich zugänglich. ClearView verstoße mit der Verwendung der Daten aus anderen Portalen lediglich gegen deren Nutzungsbedingungen.

Fazit: Clearview: Erfolg gegen Verbrecher oder Verstoß gegen den Datenschutz?

Die Diskussionen um ClearView und die zahlreichen Meinungen verdeutlichen, dass es einer einheitlichen Regelung bezüglich der Verwendung der Fotodatenbank bedarf. Was halten Sie von dem Fortschritt durch Clearview? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren.

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