{"id":4931,"date":"2018-03-14T11:51:59","date_gmt":"2018-03-14T10:51:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/?p=4931"},"modified":"2023-09-12T16:18:05","modified_gmt":"2023-09-12T14:18:05","slug":"chancen-der-datenschutz-grundverordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/chancen-der-datenschutz-grundverordnung\/","title":{"rendered":"Chancen der Datenschutz-Grundverordnung"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird viel berichtet \u2013 vorrangig geht es dabei um die horrenden Sanktionen und all die Dinge, die Unternehmen jetzt noch zu tun haben. Dass die DSGVO aber auch Chancen bietet, sehen bisher noch die wenigsten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Die Datenschutz-Grundverordnung gibt es schon seit 2 Jahren<\/h2>\n<p>Die Datenschutz-Grundverordnung ist keinesfalls neu: Bereits seit dem 25. Mai 2016 ist sie in Kraft. Jedoch endet zum 25. Mai 2018 die \u00dcbergangsfrist und die DSGVO wird f\u00fcr alle Unternehmen innerhalb der EU verbindlich. Die meisten Unternehmen haben bis vor kurzem noch nichts zur DSGVO geh\u00f6rt \u2013 Studien belegen: <a href=\"https:\/\/www.bitkom.org\/Presse\/Presseinformation\/Jedes-dritte-Unternehmen-hat-sich-noch-nicht-mit-der-Datenschutzgrundverordnung-beschaeftigt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noindex,nofollow noopener\">Eine Bitkom-Umfrage zeigte<\/a>, dass sich jedes dritte Unternehmen noch immer nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung besch\u00e4ftigt hat.<\/p>\n<p>Das ist ziemlich schade, denn mit der Datenschutz-Grundverordnung erhalten Unternehmen auch Chancen. Nat\u00fcrlich kommen immense Herausforderungen auf Unternehmen zu. Die drohenden Bu\u00dfgelder sind existenzvernichtend. Momentan herrschen eher Angst und \u00dcberforderung. Das m\u00f6chten wir \u00e4ndern und stellen Euch Chancen vor, die Ihr mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung realisieren k\u00f6nnt.<\/p>\n<h3>Endlich Transparenz<\/h3>\n<p>Schon seit Jahren gehen Verbrauchersch\u00fctzer auf die Barrikaden und fordern von Unternehmen mehr Transparenz. Mit der DSGVO kann diese nun kommen! Die Rechte von Betroffenen werden deutlich gest\u00e4rkt. Da w\u00e4ren etwa die Informationspflichten:<\/p>\n<p>Das bisherige Auskunftsrecht der Betroffenen erlaubte es bislang, Unternehmen zu fragen, welche pers\u00f6nlichen Daten gespeichert wurden. Hei\u00dft: Erst in dem Moment, in dem Daten bereits erhoben und verarbeitet wurden, konnten sich betroffene Personen dar\u00fcber informieren.<\/p>\n<p>Mit der DSGVO sind betroffene Personen bereits vor der Datenerhebung zu informieren: Art, Zweck, Umfang und eventuell die rechtliche Grundlage der Datenerhebung und -verarbeitung m\u00fcssen gekl\u00e4rt sein. Verkauft Ihr also ein Produkt oder eine Dienstleistung, muss der potenzielle K\u00e4ufer zu Beginn des Verkaufsgespr\u00e4chs \u00fcber den Umgang mit seinen Daten informiert werden. Auch m\u00fcssen Betroffene informiert werden, wenn sich die Art, der Umfang oder der Zweck der Datenspeicherung \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Unternehmen bekommen also zu tun: Kunden, die bislang gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden, m\u00fcssen noch bis zum 25.05.2018 informiert werden. Dies gilt auch, wenn Daten weitergegeben werden \u2013 beispielsweise wenn die Kundendaten in die Cloud ausgelagert werden. Auch dann muss \u00fcber Art, Zweck, Umfang usw. informiert werden. Bekommt Ihr hingegen Daten von Gesch\u00e4ftspartnern, gelten diese Informationspflichten auch f\u00fcr Euch.<\/p>\n<h3>Wissen, was vorgeht<\/h3>\n<p>Aus all dem ergibt sich ein entscheidender Punkt: Eure Organisation muss konkret wissen, welche Informationen mithilfe welcher Prozesse wie verarbeitet werden. In der Datenschutz-Grundverordnung wird von &#8222;Verarbeitungst\u00e4tigkeiten&#8220; gesprochen. Ein Verfahrensverzeichnis gibt Auskunft \u00fcber diese Verarbeitungst\u00e4tigkeiten \u2013 wir haben dieses Verfahrensverzeichnis bereits in einem gesonderten Blogbeitrag &#8222;<a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/vorbereitungen-zur-dsgvo-das-verfahrensverzeichnis\/4882\">Das Verfahrensverzeichnis \u2013 Vorbereitungen zur DSGVO<\/a>&#8220; thematisiert.<\/p>\n<p>Genau hier liegt eine der Chancen der Datenschutz-Grundverordnung: Durch die Abbildung des Datenflusses in Eurer Organisation entsteht ein genaues Abbild der Zusammenh\u00e4nge der IT und der Gesch\u00e4ftsprozesse. Ihr erreicht eine transparente Service-Architektur.<\/p>\n<h3>Verbindung zwischen IT und Gesch\u00e4ftsprozessen<\/h3>\n<p>Die Anforderungen, die die Datenschutz-Grundverordnung stellt, bergen die Chance, endlich die Verbindung zwischen IT und den Gesch\u00e4ftsprozessen herzustellen. Wenngleich Eure Organisation bislang \u00fcber keine Prozess-Dokumentation verf\u00fcgt: Das Verzeichnis der Verarbeitungst\u00e4tigkeiten muss unbedingt angelegt werden!<\/p>\n<p>Damit entsteht die Chance, ein Prozessmanagement zu etablieren. Denn sp\u00e4testens, wenn es um die technisch organisatorischen Ma\u00dfnahmen der DSGVO geht, wird die IT-Abteilung in alle \u00dcberlegungen involviert. \u00dcbernimmt die IT dann noch das Aufzeichnen der Verarbeitungsvorg\u00e4nge bzw. der entsprechenden Prozesse, k\u00f6nnen sofort Optimierungsvorschl\u00e4ge unterbreitet werden.<\/p>\n<p>Ein Beispiel soll verdeutlichen: Werden den einzelnen Prozessen die jeweiligen IT-Systeme zugeordnet, ergeben sich neue Informationen. Ihr erkennt beispielsweise Medienbr\u00fcche, Ihr erkennt, an welcher Stelle manuelle T\u00e4tigkeiten abgebaut und automatisierte aufgebaut werden k\u00f6nnen. Euer gesamter Workflow wird transparent, sodass sich in der Folge auch Aufgaben f\u00fcr bestimmte Mitarbeiter ergeben.<\/p>\n<h3>Effizienzsteigerung im Unternehmen<\/h3>\n<p>Ganz konkret bedeutet das eben beschriebene: Ihr steigert die Effizienz in Eurem Unternehmen. Auch in anderer Richtung f\u00fchrt die neue Transparenz zu einer weiteren Chance. Wurde beispielsweise ein Hackerangriff aufs Unternehmensnetz ver\u00fcbt, ist es wichtig, aussagen zu k\u00f6nnen, welche Verarbeitungst\u00e4tigkeiten und Informationen betroffen sind. Daraus ergibt sich auch der Kreis betroffener Personen, die zu informieren sind. Bei Datenschutzverletzungen sind die Betroffenen immer zu informieren. Mit dem Verarbeitungsverzeichnis funktioniert das schneller und mit geringerem Aufwand als bislang.<\/p>\n<p>Unter &#8222;betroffene Personen&#8220; verstand das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) \u00fcbrigens etwas anderes als die DSGVO. Bislang waren Kunden, Patienten, Mandanten und auch Mitarbeiter eingeschlossen. Mit der DSGVO werden s\u00e4mtliche Personen darunter verstanden \u2013 ganz unabh\u00e4ngig von ihrer Rolle. Damit sind auch Gesellschafter, Partner oder Dienstleister mit eingeschlossen.<\/p>\n<h3>Komplette Prozesslandschaft betrachten<\/h3>\n<p>In der Datenschutz-Grundverordnung spricht der Gesetzgeber lediglich davon, personenbezogene Daten zu sch\u00fctzen. W\u00fcrden Unternehmen dem nachkommen, w\u00fcrden zwei Klassen von Daten entstehen: die sch\u00fctzenswerten personenbezogenen und die nicht-sch\u00fctzenswerten restlichen Daten. Sinnvoll ist dieses Vorgehen nicht \u2013 Ihr m\u00fcsst ohnehin s\u00e4mtliche Daten sortieren, also k\u00f6nnt Ihr es auch gleich richtig machen.<\/p>\n<p>Es gilt, die komplette Prozesslandschaft zu betrachten, nicht nur ausgew\u00e4hlte Prozesse und Daten. Erfasst s\u00e4mtliche Prozesse und schaut, welche sch\u00fctzenswerten Daten verarbeitet und gespeichert werden. Daraus leiten sich technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen ab, die Ihr ergreifen werdet, um die Daten ordentlich zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Damit sind wir zum Thema Informationssicherheitsmanagementsystem \u2013 kurz: ISMS \u2013 gekommen. Ganz zwangsl\u00e4ufig kommen wir hierbei auch zum Thema Zertifizierungen. Mehr dazu erfahrt Ihr in unserem Blogbeitrag <a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/weitere-vorbereitungen-zur-dsgvo\/4893\" rel=\"noindex,nofollow\">&#8222;Weitere Vorbereitungen zur DSGVO&#8220;<\/a>.<\/p>\n<p>Wir empfehlen Euch und Eurem Unternehmen, Informationssicherheit als Prozess zu begreifen und sie komplett anzugehen. Verschenkt Eure wertvolle Zeit nicht f\u00fcr einzelne personenbezogene Datens\u00e4tze. Vielleicht erf\u00fcllt Ihr damit die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, praktisch agiert Ihr so jedoch nicht.<\/p>\n<p>Hieraus ergibt sich eine weitere Chance: Ihr k\u00f6nnt Euren Servicekatalog auf- und ausbauen!<\/p>\n<h3>Gesch\u00e4ftsprozesse durch Effizienzpotenziale heben<\/h3>\n<p>Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung braucht also einen Zusammenhang zwischen den Prozessen und der IT \u2013 das sind die sogenannten Verarbeitungst\u00e4tigkeiten. Ihr zeichnet ein Prozess-Abbild Eures Unternehmens. Um verstehen zu k\u00f6nnen, wo welche Daten gespeichert, verarbeitet und ggf. \u00fcbertragen oder weitergegeben werden, braucht es eine Architektur, die s\u00e4mtliche beteiligten Komponenten und deren Beziehungen darstellt \u2013 wir sind also bei der Service-Architektur.<\/p>\n<p>So k\u00f6nnt Ihr die einzelnen Services definieren, die in Eurem Unternehmen genutzt werden. Hier ergibt sich ein gro\u00dfer Vorteil: Arbeitet die IT serviceorientiert, entstehen Prozesse, die den Service \u00fcber den kompletten Lebenszyklus begleiten. Als Beispiele seien Change-Management, Service-Design, aber auch Bestellprozesse genannt: Ihr wisst ganz genau, wer welche Services nutzt.<\/p>\n<p>Da Ihr Euch in der Vorarbeit intensiv mit den Daten Eurer Kunden befasst habt, wisst Ihr ganz konkret, welche Daten mithilfe welcher Services verarbeitet werden. Integriert Ihr jetzt noch die Datenschutzaspekte, entsteht ein komplettes Management, welches der DSGVO entspricht.<\/p>\n<p>Gleichzeitig k\u00f6nnt Ihr in Eurer Organisation auch die ersten Schritte des Prozessmanagements etablieren. Nutzt einfach die vorhandenen Strukturen \u2013 Ihr ben\u00f6tigt keinen gro\u00dfen Mehraufwand. So hebt Ihr das Effizienzpotenzial Eurer Gesch\u00e4ftsprozesse und startet in Richtung Digitalisierung durch.<\/p>\n<h2>Chancen der Datenschutz-Grundverordnung \u2013 Fazit<\/h2>\n<p>Die Datenschutz-Grundverordnung wird von Unternehmen wahrlich nicht mit offenen Armen empfangen \u2013 vielmehr wird sie gerne als B\u00fcrokratiemonster mit vielen Hindernissen betrachtet. Doch es lohnt sich, auch mal die Perspektive zu wechseln: Ja, es m\u00fcssen nahezu alle Prozesse und Arbeitspraktiken general\u00fcberholt werden.<\/p>\n<p>Aber genau das kann einen gro\u00dfen Wandel herbeif\u00fchren. Seht die neuen Regelungen doch als Chance, Eure Daten endlich vereinheitlichen zu k\u00f6nnen. Ihr k\u00f6nnt Euch schlanker und agiler organisieren. Dar\u00fcber hinaus erhaltet Ihr tiefere Einblicke in Eure Daten und k\u00f6nnt Produkte sowie Dienstleistungen optimieren und Prozesse straffen. Nutzt Eure Chancen und erzielt mit dem Schutz von Daten und einer neuen Transparenz einen echten Wettbewerbsvorteil!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird viel berichtet \u2013 vorrangig geht es dabei um die horrenden Sanktionen und all die Dinge, die Unternehmen jetzt noch zu tun haben. 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