{"id":5202,"date":"2019-03-06T08:21:16","date_gmt":"2019-03-06T08:21:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5202"},"modified":"2020-04-21T15:46:03","modified_gmt":"2020-04-21T13:46:03","slug":"ist-mein-betriebsgeheimnis-noch-sicher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/ist-mein-betriebsgeheimnis-noch-sicher\/","title":{"rendered":"Ist mein Betriebsgeheimnis noch sicher?"},"content":{"rendered":"<p>Das Betriebsgeheimnis in der bisherigen Form k\u00f6nnte durch einen neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung ausgehebelt werden: Nach der neuen Gesetzeslage dient das Betriebsgeheimnis nur dann als solches, wenn es entsprechend gesch\u00fctzt wurde \u2013 nachweislich. Falls nicht, ist das Aneignen des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses durch eine dritte Person straffrei.<\/p>\n<h2>Betriebsgeheimnis: Was unter dem Begriff verstanden wird<\/h2>\n<p>Im Bereich der Wirtschaft ist ein Gesch\u00e4fts- oder Betriebsgeheimnis jede Technik, Rezeptur oder weitere Angabe, die gegen\u00fcber Wettbewerbern, aber auch der \u00d6ffentlichkeit als geheimhaltungsbed\u00fcrftig gilt. Sehen wir uns das an Beispielen an:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Getr\u00e4nkehersteller sieht seine Rezeptur als Betriebsgeheimnis. Deklariert werden alle Pflichtangaben, die Mengen der einzelnen Zutaten jedoch sind Betriebsgeheimnis.<\/li>\n<li>Die Kfz-Werkstatt r\u00fcstet Autos auch um. Wie genau neue Bauteile verbaut werden, ist Betriebsgeheimnis.<\/li>\n<li>Die Marketing-Agentur hat ein Konzept f\u00fcr einen Kunden erstellt. Dieses Konzept ist Betriebsgeheimnis und darf nicht an die \u00d6ffentlichkeit gelangen.<\/li>\n<li>Zum Betriebsgeheimnis geh\u00f6ren au\u00dferdem Kunden- sowie Auftragsdaten, technisches Know-how, Rabattabsprachen, Preislisten, Bilanzen, Personalangelegenheiten oder auch die Kreditw\u00fcrdigkeit eines Unternehmens.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wie ist der rechtliche Schutz von Betriebsgeheimnissen geregelt?<\/h2>\n<p>Nach gegenw\u00e4rtiger Rechtslage wurden an das Betriebsgeheimnis keine allzu hohen Anforderungen gestellt. Wurden Unterlagen beispielsweise ausdr\u00fccklich als Betriebsgeheimnis gekennzeichnet, konnte man vom Willen zur Geheimhaltung ausgehen. Der bisherigen Rechtsprechung gen\u00fcgte es, Betriebsgeheimnisse als solche zu bezeichnen. Das kann sich nun jedoch \u00e4ndern.<\/p>\n<h2>Das beinhaltet die EU-Richtlinie 2016\/943<\/h2>\n<p>Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016\/943 (&#8222;Richtlinie \u00fcber den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Gesch\u00e4ftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung&#8220;), die am 05.07.2016 in Kraft trat, brachte die Bundesregierung den neuen Gesetzesentwurf ein. Damit wird das Betriebsgeheimnis erstmals gesetzlich definiert, womit es mit anderen Rechten, etwa das Patent-, Marken- oder Urheberrecht, gleichgesetzt wird. Es soll Unternehmen erm\u00f6glicht werden, gegen etwaige Verletzungen des Betriebsgeheimnisses gesetzlich vorzugehen.<\/p>\n<p>Das klingt erst mal sehr gut, jedoch fordert diese neue Situation Unternehmen dazu auf, die Gesch\u00e4ftsgeheimnisse zu sichern. Vor allem technisch-organisatorische Ma\u00dfnahmen sind hier notwendig. Derzeit existieren noch keine konkreten Definitionen dar\u00fcber, wie Assets gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen, damit sie als Betriebsgeheimnis gelten. Interessant: die EU-Mitgliedsstaaten sollten die Richtlinie bis 09.06.2018 umsetzen, jedoch hat Deutschland einmal mehr das fristgem\u00e4\u00dfe Umsetzen dieser Richtlinie ins nationale Recht vers\u00e4umt.<\/p>\n<p>Unt\u00e4tig blieb der deutsche Gesetzgeber jedoch nicht. Der <a href=\"https:\/\/cdn.netzpolitik.org\/wp-upload\/2018\/04\/entwurf-geschgehg.pdf\">Gesetzesentwurf<\/a> (PDF) ist in Umlauf, jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die EU plante mit der Richtlinie, Know-how innerhalb der EU zu sch\u00fctzen und diesen Schutz zu vereinheitlichen. Unternehmen sollen vor allem vor Geheimnisverrat sowie Wirtschaftsspionage gesch\u00fctzt werden; es soll einen wirksamen zivilrechtlichen Schutz f\u00fcr betriebliches Wissen geschaffen werden.<\/p>\n<h2>Weshalb Ihre IT dringend handeln muss<\/h2>\n<p>Unternehmen m\u00fcssen sich darauf einstellen, ihre Bem\u00fchungen um den Schutz des Betriebsgeheimnisses nachzuweisen. Neben technisch-organisatorischen Ma\u00dfnahmen sind das auch vertragliche. Die folgenden Punkte helfen dabei, darzulegen, wie das Know-how gesch\u00fctzt wird:<\/p>\n<ul>\n<li>Existieren technische Zugriffsbeschr\u00e4nkungen und ein organisatorischer Schutz wie Zutrittskontrollen? Gibt es rechtliche Schutzma\u00dfnahmen wie etwa Patentanmeldungen oder gesch\u00fctzte Urheberrechte?<\/li>\n<li>Wissen die Mitarbeiter, die sich mit vertraulichen Informationen befassen, um die hohe Schutzbed\u00fcrftigkeit? Hier helfen Vertraulichkeitsvereinbarungen (&#8222;Non-Disclosure Agreements&#8220;, NDA).<\/li>\n<li>Sind die Schutzma\u00dfnahmen &#8222;angemessen&#8220;? Je sch\u00fctzenswerter Informationen oder Know-how sind, umso h\u00f6her muss die Schutzma\u00dfnahme ausfallen.<\/li>\n<li>Sind Dritte mit eingebunden? Beispielsweise Dienstleister, Zeitarbeiter oder andere Vertragspartner, die mit dem Betriebsgeheimnis umgehen? Wenn dem so ist, m\u00fcssen auch hier ausreichende NDA unterzeichnet werden.<\/li>\n<li>Auch muss der nachvertragliche Schutz von Betriebsgeheimnissen \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben diesen Basis-Elementen k\u00f6nnen wir aufgrund unserer langj\u00e4hrigen Erfahrung au\u00dferdem empfehlen:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine Informationsrichtlinie, die den Schutzbedarf von Informationen definiert.<\/li>\n<li>Ein aktuelles und effizientes Access Rights Management (ARM) zum Schutz von sensiblen Daten vor unberechtigtem Zugriff.<\/li>\n<li>Ein Monitoring der IT-Infrastruktur nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch in Drittparteien innerhalb des eigenen Business-\u00d6kosystems.<\/li>\n<li>Awareness-Schulungen f\u00fcr s\u00e4mtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit Daten befassen, <a href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/sensibilisierung.html\">beispielsweise durch uns<\/a>. Machen Sie Ihre Mitarbeiter zum Teil Ihres Sicherheitskonzepts!<\/li>\n<\/ul>\n<p>Haben Sie Fragen zum Schutz Ihrer Betriebsgeheimnisse, zum Schulen Ihrer Mitarbeiter oder zum Basis-Schutz f\u00fcr Ihre IT-Infrastruktur? <a href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/#kontakt\">Sprechen Sie mit unseren Experten<\/a> \u2013 transparent, auf Augenh\u00f6he und bedarfsgerecht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Betriebsgeheimnis in der bisherigen Form k\u00f6nnte durch einen neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung ausgehebelt werden: Nach der neuen Gesetzeslage dient das Betriebsgeheimnis nur dann als solches, wenn es entsprechend gesch\u00fctzt wurde \u2013 nachweislich. Falls nicht, ist das Aneignen des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses durch eine dritte Person straffrei. 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