{"id":5228,"date":"2018-12-04T15:53:59","date_gmt":"2018-12-04T15:53:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5228"},"modified":"2024-07-29T15:54:40","modified_gmt":"2024-07-29T13:54:40","slug":"weihnachtsmailing-was-sie-datenschutzrechtlich-beachten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/weihnachtsmailing-was-sie-datenschutzrechtlich-beachten-sollten\/","title":{"rendered":"Weihnachtsmailing: Was Sie datenschutzrechtlich beachten sollten"},"content":{"rendered":"<p>Weihnachtsmailing: Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe und Datenschutz \u2013 das scheint auf den ersten Blick nicht viel gemein zu haben. Und doch fragen sich Unternehmen, ob sie Kunden und Gesch\u00e4ftspartner per Post oder per E-Mail frohe Weihnachten w\u00fcnschen d\u00fcrfen. Die Verunsicherung ist gro\u00df: Darf ich seit der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein personalisiertes Weihnachtsmailing versenden?<\/p>\n<h2>Ist der Versand von gesch\u00e4ftlichen Weihnachtsgr\u00fc\u00dfen strafbar?<\/h2>\n<p>Wir befinden uns im ersten Jahr mit der DSGVO \u2013 noch bewegen wir uns auf neuem Terrain. Konkrete Entscheidungen bez\u00fcglich diesj\u00e4hriger Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe und Datenschutz existieren noch nicht. Klar ist bereits, dass Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe per Post weniger strengen Regeln unterliegen als Gr\u00fc\u00dfe per E-Mail.<\/p>\n<p>Beim Versand der Weihnachts-E-Mail werden die Mail-Adressen der Empf\u00e4nger preisgegeben. Dies l\u00e4sst sich mit dem Nutzen des Feldes \u201ebcc\u201d vermeiden. In vielen F\u00e4llen werden bei E-Mail-Weihnachtsw\u00fcnschen Einwilligungen der betroffenen Person f\u00e4llig &#8211; weniger aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden, sondern aus lauterkeitsrechtlichen (s. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/uwg_2004\/__7.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">\u00a7 7 Abs. 3 UWG<\/a>). Um sicherzugehen, werden solche Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe per E-Mail idealerweise nur an Bestandskunden gesendet.<\/p>\n<p>Problematisch an Weihnachtskarten und -geschenken kann die Datenweitergabe an Dritte werden, beispielsweise wenn Druckereien oder andere Dienstleister involviert sind. Wird bei Dritten die Verwendung personenbezogener Daten notwendig, muss mittels Vertrag sichergestellt werden, dass sich diese Dritten ans Datenschutzrecht halten. Die Druckereien haben vielfach bereits auf die DSGVO reagiert und Vertr\u00e4ge entsprechend angepasst.<\/p>\n<p>Kann man nur noch die klassische Weihnachtskarte versenden oder gibt es andere M\u00f6glichkeiten?<\/p>\n<h3>Kann man sich auf \u201e\u00fcberwiegende berechtigte Interessen\u201c berufen?<\/h3>\n<p>Unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnt Ihr Euch bei Eurem Weihnachtsmailing auf das \u201eberechtigte Interesse im Sinne der DSGVO\u201c berufen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr in eurer Weihnachtskarte eigene Produkte oder Dienstleistungen bewerben und sie an Kunden richtet, mit denen Ihr eine aufrechte Gesch\u00e4ftsbeziehung pflegt. Die Werbung l\u00e4sst sich dezent verpacken: \u201eSeid Ihr bereits auf unser neues Produkt aufmerksam geworden?\u201c, oder \u201eAuf alle Dienstleistungen erhaltet Ihr 10 %\u201c sind denkbare M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Besteht dieses berechtigte Interesse, ist keine Einwilligung der betroffenen Person notwendig. Mit \u201eaufrechter Gesch\u00e4ftsbeziehung\u201c ist gemeint, dass Ihr in den letzten eins, zwei Jahren in einer gesch\u00e4ftlichen Beziehung standet. Jedoch d\u00fcrfen auch Interessenten, mit denen Ihr in den letzten ein bis zwei Jahren zu tun hattet, mit adressierter Weihnachtspost beschenkt werden.<\/p>\n<p>M\u00f6chtet Ihr in Eurem Weihnachtsmailing keine Werbung verpacken, k\u00f6nnt Ihr diese dennoch an Kunden und Interessenten schicken, zu denen Ihr in den letzten eins, zwei Jahren keine Gesch\u00e4ftsbeziehung hattet. Sind die Empf\u00e4nger-Daten schon \u00e4lter als f\u00fcnf Jahre, solltet Ihr darauf verzichten, diese zu verwenden.<\/p>\n<p>Zusammenfassend bedeutet dies: Ihre Bestandskunden d\u00fcrfen auch mit der DSGVO damit rechnen, Weihnachtspost von Ihnen zu erhalten. Genauso wird mit Personen umgegangen, die zwar nicht Kunden sind, ihre Adresse jedoch dem Unternehmen mitgeteilt haben. Das kann auch ein Visitenkartenaustausch auf einer Messe gewesen sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Weihnachtsmailing &amp; Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe: Wie Ihr bei gesch\u00e4ftlichen Gr\u00fc\u00dfen datenschutzrechtlich sichergeht<\/h2>\n<p>Es gibt einige Tipps, mit denen Ihr Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe dem Datenschutz entsprechend versenden k\u00f6nnen. Zugegeben: Einige von ihnen muten seltsam an. Haltet Euch an die folgenden Punkte, k\u00f6nnt Ihr Eure Kunden und Interessenten jedoch sicher frohe Weihnachten w\u00fcnschen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Einwilligungen<\/strong>: Es mag wie die einfachste L\u00f6sung aussehen, sich einfach die Einwilligung zum Versand von Weihnachtspost zu holen. Dem ist jedoch nicht so, denn die Anforderungen an die G\u00fcltigkeit einer Einwilligung sind sehr hoch.<\/li>\n<li><strong>Widerspruchsrecht<\/strong>: Unabh\u00e4ngig davon, ob Ihr Euch lieber eine Einwilligung einholt oder Ihr das berechtigtes Interesse geltend macht: Der Empf\u00e4nger Eurer Weihnachtsmailings muss auf sein Widerspruchsrecht gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-21-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 21 DSGVO<\/a> hingewiesen werden.<\/li>\n<li><strong>Betroffenenrechte<\/strong>: Beachtet auch die Betroffenenrechte nach DSGVO! Hat ein potenzieller Empf\u00e4nger Eure Weihnachtspost der Nutzung seiner Daten bereits widersprochen, d\u00fcrft Ihr der betroffenen Person keine Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe zukommen lassen.<\/li>\n<li><strong>Einwilligung bei elektronischem Versand<\/strong>: M\u00f6chtet Ihr auf die klassische Weihnachtskarte verzichten und Eure Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe per E-Mail, Social Media oder Instant Messaging versenden, ben\u00f6tigt Ihr aus lauterkeitsrechtlichen Gr\u00fcnden die Einwilligung des Empf\u00e4ngers.<\/li>\n<li><strong>Einbeziehung Dritter<\/strong>: Lasst Ihr Eure Weihnachtskarten beispielsweise in der Druckerei drucken, stellt sicher, dass die Druckerei die Informationen, sowie Vertr\u00e4ge bereits DSGVO-konform angepasst hat.<\/li>\n<li><strong>Double-Opt-in bei Weihnachtsgr\u00fc\u00dfen per Mail<\/strong>: M\u00f6chtet Ihr per E-Mail Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe an Neukunden versenden, wendet Ihr die sogenannte Double-Opt-in Methode an. Die Einwilligung erfolgt dabei in zwei Schritten: Zun\u00e4chst klickt der Interessent eine Checkbox an, die keinesfalls schon vorausgef\u00fcllt sein darf. Der Betroffene erh\u00e4lt im Anschluss eine E-Mail mit einem Link. Wird dieser angeklickt, best\u00e4tigt der Empf\u00e4nger sein Interesse. Gibt Ihr in Euren Weihnachtsgr\u00fc\u00dfen unbedingt die M\u00f6glichkeit des Widerspruchs. Das Einverst\u00e4ndnis des Betroffenen muss unmissverst\u00e4ndlich sein und freiwillig abgegeben werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Verzichtet auf das gesch\u00e4ftliche Weihnachtsmailing wegen der DSGVO?<\/h3>\n<p>Auch wir, die Datenschutz-Experten der PSW Consulting, k\u00f6nnen nicht verleugnen, dass die Bestimmungen zum Teil l\u00e4cherlich anmuten. Eine Widerspruchsbelehrung bei einem Weihnachtsmailing? Macht man sich so beim Empf\u00e4nger nicht l\u00e4cherlich?<\/p>\n<p>Nun ja, es f\u00fchrt kein Weg an der DSGVO vorbei \u2013 auch nicht zu Weihnachten. Wie geht Ihr mit der Thematik um: Versendet Ihr Eure Weihnachtsmailing wie gehabt? Passt Ihr Eure gesch\u00e4ftliche Weihnachtspost entsprechend an und setzt somit auf 100 % Sicherheit? Oder verzichtet Ihr sogar auf die Weihnachtspost f\u00fcr Eure Kunden?<\/p>\n<p>Diskutiert mit uns in den Kommentaren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weihnachtsmailing: Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe und Datenschutz \u2013 das scheint auf den ersten Blick nicht viel gemein zu haben. Und doch fragen sich Unternehmen, ob sie Kunden und Gesch\u00e4ftspartner per Post oder per E-Mail frohe Weihnachten w\u00fcnschen d\u00fcrfen. Die Verunsicherung ist gro\u00df: Darf ich seit der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein personalisiertes Weihnachtsmailing versenden? 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