{"id":54,"date":"2018-04-19T07:47:12","date_gmt":"2018-04-19T07:47:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=54"},"modified":"2023-10-06T15:39:23","modified_gmt":"2023-10-06T13:39:23","slug":"was-ist-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/was-ist-datenschutz\/","title":{"rendered":"Was ist Datenschutz?"},"content":{"rendered":"<p>2018 wird das Datenschutzjahr: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich f\u00fcr alle Unternehmen in Europa. Zum selben Zeitpunkt aktualisiert der Gesetzgeber auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Mit dem <strong>BDSG-neu<\/strong> werden Erg\u00e4nzungen zur DSGVO auf Unternehmen zukommen. Zu guter Letzt wird ebenfalls mit dem 25. Mai 2018 die<strong> ePrivacy-Verordnung<\/strong> gelten, die besonders auf den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation abzielt.<\/p>\n<p>All diese \u00c4nderungen sind Anlass genug, Euch \u00fcber den Datenschutz, \u00fcber neue und bestehende Pflichten aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Was bedeutet Datenschutz eigentlich?<\/strong><\/h2>\n<p>Unter Datenschutz werden Ma\u00dfnahmen zusammengefasst, die dem Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch dienen. H\u00e4ufig f\u00e4llt der Begriff Datenschutz auch zusammen mit dem der Privatsph\u00e4re. Ziel des Datenschutzes ist es, das Grundrecht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung sicherzustellen. Das Datenschutzgesetz besagt, dass jeder Einzelne selbst bestimmen k\u00f6nnen soll, wem er wann welche Daten zu welchem Zweck aush\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>Die weltweite Vernetzung bringt es mit sich, dass Daten auch \u00fcber Landesgrenzen hinweg transferiert werden. Hier greifen andere Datenschutzgesetze, die nicht immer dem europ\u00e4ischen Niveau entsprechen, welches mit der kommenden DSGVO hergestellt werden soll. Deshalb trifft das Thema Datenschutz mittlerweile nicht nur technische Hilfsmittel, sondern das effektive Durchsetzen von Datenschutz.<\/p>\n<h3>Was sind personenbezogene Daten?<\/h3>\n<p>Man unterscheidet im Datenschutz personenbezogene Daten von sensiblen Daten. Zu den personenbezogenen Daten z\u00e4hlen <strong>Name, Alter, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, aber auch Konto- und Ausweisnummer, Krankendaten sowie der Familienstand.<\/strong> Zu den sensiblen Informationen z\u00e4hlen beispielsweise die <strong>ethnische Herkunft, religi\u00f6se \u00dcberzeugungen, konkrete Angaben zur Gesundheit oder zum Sexualleben sowie politische Meinungen.<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Welche Punkte regelt das Datenschutzrecht?<\/strong><\/h3>\n<p>Das Datenschutzgesetz ist sehr umfangreich. Im Folgenden stellen wir Euch die wesentlichen Punkte des in Deutschland praktizierten Datenschutzes nach dem BDSG zusammen:<\/p>\n<ul>\n<li>4 BDSG gibt jedem B\u00fcrger das Recht, selbst bestimmen zu k\u00f6nnen, wem welche pers\u00f6nlichen Daten preisgegeben werden und wie oder wann diese genutzt werden. Daraus folgt, dass es grunds\u00e4tzlich der Einwilligung des Betroffenen bedarf, wenn Daten erhoben oder verarbeitet werden.<\/li>\n<li>Insbesondere die \u00a7\u00a7 19, 34 BDSG definieren die Rechte von Betroffenen: Bei nach BDSG zul\u00e4ssigen Datenerhebungen und\/ oder -verarbeitungen hat jeder Betroffene das Recht, die \u00fcber ihn gespeicherten Daten einzusehen. Neben den Daten selbst erh\u00e4lt der Auskunftsuchende auch Informationen zu den Empf\u00e4ngern der Daten sowie zum Zweck der Datenspeicherung.<\/li>\n<li>3 Abs 9 BDSG besch\u00e4ftigt sich mit besonders sch\u00fctzenswerten personenbezogenen Daten; den oben bereits erw\u00e4hnten sensiblen Daten. Diese unterliegen strengeren Regelungen und d\u00fcrfen nur in den wenigsten F\u00e4llen gespeichert und verarbeitet werden.<\/li>\n<li>Die \u00a7\u00a7 20, 35 BDSG nehmen \u00f6ffentliche und nicht \u00f6ffentliche Stellen in die Pflicht: Gespeicherte Daten m\u00fcssen gel\u00f6scht, gesperrt oder berichtigt werden, wenn diese nicht korrekt sind, nicht gebraucht werden oder das Speichern bereits unzul\u00e4ssig war. Diese Regelung betrifft insbesondere die besonders sch\u00fctzenswerten Daten.<\/li>\n<li>Das Prinzip der Datensparsamkeit ist in \u00a7 3a BDSG geregelt: Nur so wenige personenbezogene Daten sind zu erheben, wie es f\u00fcr den jeweiligen Zweck notwendig ist. L\u00e4sst der Verwendungszweck dies zu, sollten Daten anonymisiert und pseudonymisiert werden.<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dfe gegen den Datenschutz nach BDSG werden mit Bu\u00dfgeldern von bis zu 50.000 Euro (\u00a7 43 Abs 1 BDSG) bzw. bis zu 300.000 Euro (\u00a7 43 Abs 2 BDSG) geahndet. Mit der kommenden DSGVO werden diese Bu\u00dfgelder bis hin zu existenzvernichtenden H\u00f6hen ansteigen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit dem 27. April 2017 wurde das neue deutsche Datenschutzgesetz verabschiedet. Es bedurfte einiger Neuerungen, denn das BDSG-neu soll die kommende EU-Datenschutz-Grundverordnung erg\u00e4nzen. Die DSGVO trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Bis zum Stichtag, dem 25.05.2018, haben Unternehmen Zeit, die Regelungen der DSGVO anzuwenden bzw. bestehende Datenschutzkonzepte entsprechend anzupassen.<\/p>\n<h3>Gibt es ein Recht auf Datenschutz?<\/h3>\n<p>Tats\u00e4chlich ist das Datenschutzrecht ein grundlegendes Pers\u00f6nlichkeitsrecht. W\u00f6rtlich hei\u00dft es im Bundesdatenschutzgesetz: &#8222;Zweck &#8230; ist es, den Einzelnen davor zu sch\u00fctzen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Pers\u00f6nlichkeitsrecht beeintr\u00e4chtigt wird.&#8220; Kurzum: Jeder Einzelne soll selbst entscheiden k\u00f6nnen, wann er wem welche pers\u00f6nlichen Daten zu welchem Zweck zur Verf\u00fcgung stellt.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht sieht den Datenschutz als Grundrecht an: Vom &#8222;Recht auf informationelle Selbstbestimmung&#8220; sprechen die Verfassungsrichter. Weiter finden sich in zehn Landesverfassungen Regelungen zum Datenschutz. Es existieren keine in den Bundesl\u00e4ndern Hamburg, Baden-W\u00fcrttemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern. Jedoch existieren hier Landesdatenschutzgesetze.<\/p>\n<p>Mit der Datenschutz-Grundverordnung werden die Rechte der Betroffenen noch einmal deutlich gest\u00e4rkt. Unter anderem ist das &#8222;Recht auf Vergessenwerden&#8220; eine der Neuerungen: Betroffene erhalten das Recht, dass s\u00e4mtliche Informationen \u00fcber sie gel\u00f6scht werden. Auch die Datenportabilit\u00e4t wird viele Unternehmen treffen: Betroffene k\u00f6nnen verlangen, von Anbieter A nach Anbieter B umzuziehen. Dabei m\u00fcssen s\u00e4mtliche Daten lesbar \u00fcbertragen werden \u2013 dem Betroffenen d\u00fcrfen keine Steine in den Weg gelegt werden. Unternehmen m\u00fcssen mit existenzvernichtenden Bu\u00dfgeldern rechnen, wenn die Rechte der Betroffenen verletzt werden.<\/p>\n<h3>Welche Datenschutzgesetze gibt es?<\/h3>\n<p>Noch bis zum 24. Mai 2018 gilt das Bundesdatenschutzgesetz in seiner bisherigen Form. Mit dem 25. Mai 2018 bekommt die EU-Datenschutz-Grundverordnung G\u00fcltigkeit. Das BDSG-neu wird erg\u00e4nzen, was der DSGVO noch fehlt. Hinzu kommt die ePrivacy-Verordnung, die sich derzeit im Entwurfsstadium befindet. Jedoch ist ihr Inkrafttreten ebenfalls am 25.05.2018 geplant.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die EU-DSGVO den Datenschutz EU-weit einheitlich regelt, wird das BDSG-neu auf nationales Recht abzielen. Die ePrivacy-VO k\u00fcmmert sich insbesondere um den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Wenn sich Regelungsbereiche der DSGVO und der ePrivacy-VO \u00fcberschneiden, erh\u00e4lt die letzte den Vorrang. Mit der ePrivacy-VO werden die Cookie-Richtlinie und die ePrivacy-Richtlinie ersetzt, die derzeit im Telemediengesetz (TMG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt sind.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>Wie kann ich mich als Privatperson absichern?<\/h2>\n<p>Datenschutz betrifft jeden \u2013 auch Euch als Privatperson. Nahezu s\u00e4mtliche Handlungen \u2013 besonders die im Internet \u2013 haben einen datenschutzrechtlichen Bezug. Das trifft auch scheinbar neutrale Handlungen, etwa das blo\u00dfe Besitzen eines Mobiltelefons oder jeder Vertragsabschluss. Die beste Absicherung f\u00fcr Privatpersonen besteht tats\u00e4chlich darin, so wenig wie m\u00f6glich preiszugeben. Da jedoch das Handeln mit Daten heutzutage Alltag ist, hilft dieser Tipp nur bedingt. Mit den folgenden Tipps geht Ihr besser mit Euren eigenen Daten um:<\/p>\n<ul>\n<li>Sichere Passw\u00f6rter: Nutzt f\u00fcr jeden Service ein eigenes sicheres Passwort, das aus Gro\u00df- und Kleinbuchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen besteht.<\/li>\n<li>Korrekte Angaben: Nicht in jedem Internet-Portal sind zwingend korrekte Angaben vonn\u00f6ten. Wird kein rechtlich relevantes Verh\u00e4ltnis begr\u00fcndet, wie etwa bei Bestellungen in Online-Shops oder bei Abonnements, d\u00fcrft Ihr beim Ausf\u00fcllen des Formulars auch schummeln.<\/li>\n<li>Wegwerf-E-Mail-Adresse: Damit Ihr Spam und andere betr\u00fcgerische E-Mails verhindert, lohnt sich das Anlegen einer Wegwerf-E-Mail-Adresse, die Ihr ausschlie\u00dflich f\u00fcr Registrierungen verwendet.<\/li>\n<li>Daten auf dem eigenen Rechner sind durch Verschl\u00fcsselung, eine Firewall und ein aktuelles Antiviren-Programm zu sch\u00fctzen. Die Verschl\u00fcsselung der eigenen Daten sch\u00fctzt vor Datenaussp\u00e4hung. So reduziert Ihr Gefahren auf ein Minimum.<\/li>\n<li>Macht euch bewusst: Weder in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone noch im World Wide Web gibt es etwas umsonst. Zahlt Ihr kein Geld, so zahlt Ihr h\u00f6chstwahrscheinlich mit Euren Daten \u2013 das wohl beste Beispiel daf\u00fcr ist Facebook.<\/li>\n<li>Sch\u00fctzt das heimische WLAN mit einem starken Passwort. Verhindert die Nutzung von offenem WLAN in Caf\u00e9s, denn selbst Laien ist es m\u00f6glich, binnen wenigen Sekunden auf fremde Ger\u00e4te in offenen Netzwerken zuzugreifen.<\/li>\n<li>Gebt Zugangsdaten, insbesondere Passw\u00f6rter, nie weiter. Kein Bankmitarbeiter, kein seri\u00f6ser Online-Shop oder andere Stellen w\u00fcrden je Eure Passw\u00f6rter abfragen.<\/li>\n<li>Nutzt f\u00fcr vertrauensw\u00fcrdige Kommunikationen ausschlie\u00dflich vertrauensw\u00fcrdige Dienste. Tipps dazu findet Ihr im Internet, beispielsweise bei uns: Hier gelangt Ihr <a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/category\/messenger-test\" rel=\"noindex,nofollow\">zum Messenger-Test<\/a>, hier zum <a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/category\/freemailer\" rel=\"noindex,nofollow\">E-Mail-Anbieter-Test<\/a>.<\/li>\n<li>Verbindet Eure Mobilger\u00e4te wie Smartphones, Tablets, externe Festplatten oder USB-Sticks nicht wahllos mit fremden Rechnern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es existiert keine gesetzliche Pflicht zum Schutz Eurer eigenen Daten. Jedoch sind Vorkehrungen sehr empfehlenswert, um Missbrauch und daraus resultierende Sch\u00e4den zu verhindern. Kommt es doch zum Datenverlust, variieren die Folgen und die Vorgehensweise von Fall zu Fall. Wurden etwa Bankdaten gestohlen und kommt es hier zu f\u00e4lschlichen Belastungen, k\u00f6nnen diese in aller Regel r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden.<\/p>\n<p>Mit der Datenschutz-Grundverordnung erhalten Privatpersonen jedoch neue Rechte. Allen voran das &#8222;Recht auf Vergessenwerden&#8220; (Art. 17 DSGVO): Es handelt sich hierbei um ein umfassendes Recht auf L\u00f6schung. Dies ist nicht neu, jedoch gibt es zahlreiche Neuerungen zu beachten. Um das Recht wahrzunehmen, muss der Betroffene zun\u00e4chst Kenntnis \u00fcber die gespeicherten Daten haben. Hier greift das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend kann der Betroffene einen L\u00f6schantrag beim Verantwortlichen stellen. Dies erfolgt idealerweise schriftlich oder per E-Mail. Sollte die L\u00f6schung abgelehnt werden, hat der Betroffene die M\u00f6glichkeit, Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde einzureichen. Den Aufsichtsbeh\u00f6rden wird \u00fcberhaupt mehr Verantwortung zugetragen: Privatpersonen k\u00f6nnen sich im Falle eines Verdachts auf Datenschutzverletzungen an sie wenden.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>Warum wird der Datenschutz in Unternehmen ein so wichtiges Thema?<\/h2>\n<p>Ab dem 25. Mai 2018 gilt die europ\u00e4ische Datenschutz-Grundverordnung f\u00fcr s\u00e4mtliche Akteure in der EU. Das macht diverse Anpassungen aktueller Prozesse unabdingbar. So werden beispielsweise Datenschutzfolgeabsch\u00e4tzungen verpflichtend, falls mit bestimmten Risiken f\u00fcr die Rechte und Freiheiten Betroffener zu rechnen ist. Diese Datenschutzfolgeabsch\u00e4tzungen m\u00fcssen der zust\u00e4ndigen Datenschutzbeh\u00f6rde mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der EU-DSGVO werden immer wieder die horrenden, existenzvernichtenden Bu\u00dfgelder erw\u00e4hnt. Und das ist auch dringend notwendig: Bei Datenschutzverst\u00f6\u00dfen drohen Unternehmen Bu\u00dfgelder in H\u00f6he von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes \u2013 je nachdem, welche Summe h\u00f6her ausf\u00e4llt! Sanktionen sollen laut Gesetzgeber &#8222;empfindlich treffen&#8220; und das d\u00fcrfte mit diesen Summen gelingen.<\/p>\n<p>Im Falle eines Datenverlusts besteht eine Informationspflicht; Verheimlichungen sind nicht mehr m\u00f6glich. Datenverluste m\u00fcssen an die verantwortliche Beh\u00f6rde sowie an die Betroffenen kommuniziert werden. Hierzulande ist das BSI der erste Ansprechpartner, aber auch die lokalen Datenschutzbeauftragten der Bundesl\u00e4nder nehmen die Informationen entgegen.<\/p>\n<p>Insgesamt f\u00fchrt die DSGVO dazu, dass IT-Sicherheit als grundlegendes Konzept, als Prozess angesehen wird. So sind Security-by-Design sowie Security-by-Default wichtige Schlagworte: Nicht erst im Nachhinein sind Schutzmechanismen zu implementieren; sie m\u00fcssen als Basis bereits vorhanden sein. Im Falle eines Versto\u00dfes kann es zu den bereits erw\u00e4hnten Sanktionen kommen.<\/p>\n<p>Bu\u00dfgelder fallen immer dann an, wenn keine bu\u00dfgeldmindernden Prozesse eingef\u00fchrt werden. Das k\u00f6nnen End-to-End-Sicherheitsmechanismen sein, aber auch Zertifikationen sch\u00fctzen vor den existenzvernichtenden Sanktionen. Die Zahlen sind immens hoch und setzen Unternehmen unter Druck. Jedoch l\u00e4sst sich die DSGVO auch als Chance begreifen, die IT-Sicherheitsstandards langfristig zu erh\u00f6hen und damit im Wettbewerb vorn zu liegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Was Unternehmen im Datenschutz tun sollten<\/h2>\n<p>Sp\u00e4testens jetzt ist es also an der Zeit, sich mit dem Thema Datenschutz im Allgemeinen und der DSGVO im Besonderen auseinanderzusetzen. Um das eigene Unternehmen auf Datenschutz zu trimmen, lohnt sich immer eine Ist-Analyse: Wo steht Ihr aktuell? Welche Details aus der DSGVO m\u00fcsst Ihr noch umsetzen? Existieren schon jetzt Verfahrensaufzeichnungen, die Euch bei der Umsetzung der DSGVO helfen? Vor allem die folgenden Punkte solltet Ihr bereits umsetzen:<\/p>\n<h3>Datenschutzerkl\u00e4rung integrieren<\/h3>\n<p>Der Gesetzgeber fordert eine &#8222;vollst\u00e4ndige&#8220; und &#8222;verst\u00e4ndliche&#8220; Datenschutzerkl\u00e4rung. Was fast widerspr\u00fcchlich klingt, haben wir f\u00fcr Euch bereits aufgearbeitet: in unserem Beitrag &#8222;<a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/betroffenenrechte-datenschutzerklaerung-nach-dsgvo\/4648\" rel=\"noindex,nofollow\">Betroffenenrechte &amp; Datenschutzerkl\u00e4rung nach DSGVO<\/a>&#8220; erhaltet Ihr viele Tipps zur Integration Eurer Datenschutzerkl\u00e4rung. Weitere Tipps zur Umsetzung der DSGVO erfahrt Ihr im Beitrag &#8222;<a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/eu-dsgvo-gut-geplant-ist-halb-geschuetzt\/4657\" rel=\"noindex,nofollow\">EU-DSGVO: Gut geplant ist halb gesch\u00fctzt<\/a>&#8222;.<\/p>\n<h3>Datenschutzbeauftragten ernennen<\/h3>\n<p>Unternehmen, deren T\u00e4tigkeit einer besonderen Kontrolle bedarf (s. Art. 35 ff. DSGVO), m\u00fcssen bis sp\u00e4testens Mai 2018 einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt haben. Neben jenen Unternehmen k\u00f6nnen alle anderen Firmen ebenfalls freiwillig einen DSB bestellen.<\/p>\n<p>Unternehmen, die eine solche T\u00e4tigkeit ausf\u00fchren, sind vielschichtig: Auskunfteien oder Adressh\u00e4ndler sind noch offensichtlich. Jedoch sind beispielsweise auch Krankenh\u00e4user betroffen, die Gesundheitsdaten verarbeiten. Auch das Verarbeiten personenbezogener Daten zu Werbezwecken f\u00e4llt in diesen Bereich.<\/p>\n<p>Besteht f\u00fcr ein Unternehmen eine &#8222;Benennungspflicht&#8220;, so ist eine schriftliche Bestellung nicht erforderlich. Art. 37 Abs. 7 DSGVO sieht jedoch vor, dass die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ver\u00f6ffentlicht und diese Daten der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>Eine Besonderheit nennt Art. 37 Abs. 2 DSGVO: &#8222;Eine Unternehmensgruppe darf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ernennen, sofern von jeder Niederlassung aus der Datenschutzbeauftragte leicht erreicht werden kann.&#8220; Um eine solche Erreichbarkeit zu gew\u00e4hrleisten, hat der DSB bei Konzernen mit Gesellschaften au\u00dferhalb der EU idealerweise in einer der Gesellschaften innerhalb der EU.<\/p>\n<p>Ob die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten intern oder extern besetzt wird, bleibt dem Unternehmen vorbehalten. Damit eigene Ressourcen besser genutzt werden und um vom Fachwissen profitieren zu k\u00f6nnen, entscheiden sich immer mehr Unternehmen f\u00fcr externe DSB. Vers\u00e4umen Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, so sieht Art. 83 Abs. 4 lit. A DSGVO Geldbu\u00dfen von bis zu 10 Mio Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor.<\/p>\n<h3>Datenschutzverh\u00e4ltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kl\u00e4ren<\/h3>\n<p>Nicht nur die Daten von Kunden, Lieferanten und Gesch\u00e4ftspartnern sollen mit der DSGVO gesch\u00fctzt werden, auch die Daten der Arbeitnehmer spielen eine gro\u00dfe Rolle. Schon beim Durchsehen von Bewerbungsunterlagen werden Daten verarbeitet. Mit der DSGVO sind Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitnehmer ausf\u00fchrlich \u00fcber die erhobenen Daten aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Das \u00dcberwachen der Arbeitnehmer per Videokamera ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Auch d\u00fcrfen Arbeitgeber nicht die E-Mails der Arbeitnehmer lesen, wenn das hauseigene E-Mail-Programm mehr als nur gesch\u00e4ftsinterne Kommunikation erlaubt.<\/p>\n<p>Es empfiehlt sich, einheitliche Internet- und E-Mail-Policy einzuf\u00fchren. So werden allgemeine Verhaltensregeln aufgestellt, an die sich Mitarbeiter und Arbeitgeber bindend halten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Das trifft \u00fcbrigens auch auf andere Bereiche zu: Um Compliance in der gesamten Mitarbeiterschaft zu verbreiten, helfen feste Regeln im Umgang mit Daten. Zertifizierungen sind ein probates Mittel, um Compliance im gesamten Unternehmen zu schaffen und die horrenden Bu\u00dfgelder vermeiden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2018 wird das Datenschutzjahr: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich f\u00fcr alle Unternehmen in Europa. 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