{"id":5489,"date":"2023-03-31T10:00:29","date_gmt":"2023-03-31T08:00:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5489"},"modified":"2023-03-31T09:55:05","modified_gmt":"2023-03-31T07:55:05","slug":"facebook-urteil-datenschutzbehoerden-duerfen-facebook-fanpage-untersagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/facebook-urteil-datenschutzbehoerden-duerfen-facebook-fanpage-untersagen\/","title":{"rendered":"Facebook Urteil: Datenschutzbeh\u00f6rden d\u00fcrfen Facebook Fanpage untersagen"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im September 2019 entschieden, dass Datenschutzbeh\u00f6rden das Recht haben, den Betrieb einer Facebook Fanpage zu untersagen. Voraussetzung ist, dass dieses Verbot als Mittel der Gefahrenabwehr eingesetzt wird, also dem Datenschutz dienlich ist. Wir zeigen auf, was in diesem Rechtsstreit seit 2011 passiert ist und wie die rechtliche Lage zu Facebook FanPages nun einzusch\u00e4tzen ist.<\/p>\n<h2>Rechtsstreit um Facebook Fanpage<\/h2>\n<p>Schon seit 2011 l\u00e4uft ein Rechtsstreit zu Facebook FanPages bzw. zum Thema, ob es Datenschutzbeh\u00f6rden erlaubt ist, eine Deaktivierung anzuordnen. Eine Anordnung dieser Art hatte n\u00e4mlich das Unabh\u00e4ngige Landeszentrum f\u00fcr Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erlassen. Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig, sp\u00e4ter dann das Oberverwaltungsgericht Schleswig, au\u00dferdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und schlie\u00dflich der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) den Fall verhandelt hatte, landete er wieder beim Bundesverwaltungsgericht.<\/p>\n<p>Im Rahmen einer m\u00fcndlichen Verhandlung entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11. September 2019, dass Datenschutzbeh\u00f6rden das Betreiben von Facebook FanPages untersagen k\u00f6nnen (<a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/uploads\/facebook\/20190911_Urteil-BVerwG.pdf\">BVerwG 6 C 15.18<\/a>). In seiner Urteilsbegr\u00fcndung fand das Gericht deutliche Worte und \u00fcbertrug den Gedanken der Gefahrenabwehr nun auf den Datenschutz:<\/p>\n<p>&#8222;[&#8230;] F\u00fcr die Auswahl unter mehreren datenschutzrechtlich Verantwortlichen erweist sich der das Gefahrenabwehrrecht beherrschende Gedanke der Effektivit\u00e4t als legitim. Die Beh\u00f6rde kann sich bei der Auswahl unter mehreren in Betracht kommenden Adressaten von der Erw\u00e4gung leiten lassen, dass ein rechtswidriger Zustand durch die Inanspruchnahme eines bestimmten Adressaten schneller oder wirksamer beseitigt werden kann.<br \/>\n[&#8230;] Auch im Bereich des Datenschutzes kann es das Gebot einer effektiven und wirkungsvollen Gefahrenabwehr rechtfertigen, denjenigen Verantwortlichen heranzuziehen, dessen Pflichtigkeit sich ohne weiteres bejahen l\u00e4sst und dem effektive Mittel zum Abstellen des Versto\u00dfes zur Verf\u00fcgung stehen. [&#8230;]&#8220;<\/p>\n<p>Mit diesem Urteil landet der Fall nun wieder vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, welches \u00fcber die Rechtskonformit\u00e4t der Anordnung aus 2011 entscheiden muss. Das Bundesverwaltungsgericht betonte die Konsequenzen, falls das Oberverwaltungsgericht der Anordnung recht gibt: &#8222;Hat diese Ma\u00dfnahme Bestand, so wird sich Facebook um eine datenschutzrechtskonforme L\u00f6sung bem\u00fchen m\u00fcssen, um sein Gesch\u00e4ftsmodell in Deutschland weiterverfolgen zu k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n<p>Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist richtungsweisend: Grunds\u00e4tzlich sind Verbote seitens Datenschutzbeh\u00f6rden zul\u00e4ssig. Anschlie\u00dfend gilt es, Einzelf\u00e4lle konkret zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<h2>Was bedeutet dieses Urteil f\u00fcr Betreiber einer Facebook Fanpage?<\/h2>\n<p>Im vorliegenden Fall ging es um die Tracking-Funktion der Facebook Insights und darum, ob ausschlie\u00dflich Facebook f\u00fcr den Datenschutz verantwortlich ist oder auch die Betreiber einer Fanpage, die dieses oder vergleichbare Features nutzen. Zun\u00e4chst einmal best\u00e4tigen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, was vorher schon andere Richter urteilten: Nicht Facebook, sondern Seitenbetreiber sind verantwortlich f\u00fcrs Tracking und den Datenschutz einer Facebook Fanpage.<\/p>\n<p>Diese Entscheidung hat einen gro\u00dfen Vorteil: F\u00fcr Datenschutzverst\u00f6\u00dfe auf Facebook k\u00f6nnen Betroffene den Seitenbetreiber verantwortlich machen. Darin liegt jedoch gleichzeitig der Nachteil des Urteils: Seitenbetreiber k\u00f6nnen auch dann f\u00fcr Datenschutzvorf\u00e4lle verantwortlich gemacht werden, wenn sie nur wenig Einfluss auf die von Facebook vorgenommenen Datenverwendung haben.<\/p>\n<p>In der Konsequenz hie\u00dfe das nun, dass das Abschalten der Facebook Fanpage die einzige Option ist, rechtlichen Folgen zu entgehen \u2013 schlie\u00dflich haben Fanseiten-Betreiber keinen Einfluss darauf, was Facebook mit den Daten anstellt. Das w\u00e4re so lange ratsam, bis Facebook DSGVO-konforme L\u00f6sungen bereitstellt.<\/p>\n<p>In der Praxis werden zahlreiche Fanseiten-Betreiber jedoch kaum ihre Facebook Fanpage deaktivieren. Es wird auch nichts so hei\u00df gegessen, wie es gekocht wird: Der EuGH betonte, &#8222;dass die amerikanische Gesellschaft Facebook und [&#8230;] deren irische Tochtergesellschaft Facebook Ireland als &#8222;f\u00fcr die Verarbeitung&#8220; der personenbezogenen Daten [&#8230;] &#8222;Verantwortliche&#8220; anzusehen sind. [&#8230;]&#8220;<\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht muss diesen Fall auch erst mal zu Ende f\u00fchren; es gibt noch einen eigenen Beurteilungsspielraum. Wom\u00f6glich f\u00fcgt das Gericht dem Fall noch weitere Aspekte hinzu, die wieder zu einem Aufatmen f\u00fchren. W\u00e4hrend Facebook Fanpage-Betreiber also auf das n\u00e4chste Facebook Urteil warten, k\u00f6nnen Sie aktiv werden und die folgenden Schritte durchf\u00fchren:<\/p>\n<ul>\n<li>Binden Sie die von Facebook angepasste Datenschutzerkl\u00e4rung in Ihre Fanpage ein oder verlinken Sie diese (<a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/legal\/terms\/page_controller_addendum#\">Page Controller Addendum<\/a>).<\/li>\n<li>Geben Sie in Ihrer Datenschutzerkl\u00e4rung eine Rechtsgrundlage f\u00fcrs Tracking an. In aller Regel ist das &#8222;berechtigte Interesse&#8220; gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-6-dsgvo\/\">Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO<\/a>.<\/li>\n<li>Sofern Sie auf Ihrer eigenen Website Tracking von Besuchern durchf\u00fchren oder den Facebook Like-Button einf\u00fcgen, m\u00fcssen Sie eine Einwilligung Ihrer Website-Besucher einholen. Dies kann z. B. durch den Einsatz eines Content-Management-Tools erfolgen, dass die Einwilligung \u00fcber ein Cookie-Banner einholt. Und hierin liegt das Problem: direkt auf Facebook haben Sie keine M\u00f6glichkeit dazu, sodass Sie hier die beiden obigen Punkte beachten m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Geben Sie Ihren Nutzern die M\u00f6glichkeit, alle in der DSGVO dargestellten Betroffenenrechte wahrzunehmen.<\/li>\n<li>Als Anregung f\u00fcr eine Datenschutzerkl\u00e4rung f\u00fcr Ihre Facebook Fanpage finden Sie unsere Datenschutzerkl\u00e4rung unter folgender Adresse der <a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/datenschutz\/facebook\/\">PSW GROUP<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>UPDATE<\/h1>\n<h2><strong>Bundesregierung klagt gegen Facebook-Verbot<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>Ulrich Kelber: Der ewige Datenschutz-Mahner<\/strong><\/h3>\n<p>Ulrich Kelber ist der <strong>Bundesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)<\/strong> und damit der wichtigste Datensch\u00fctzer in Deutschland. Und eben jener Ulrich Kelber hat einen <strong>Feind<\/strong>: den Meta-Konzern von Mark Zuckerberg um Facebook, Instagram und WhatsApp.<\/p>\n<p>Konkret ist der BfDI im Prinzip seit dem Start der Europ\u00e4ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 davon \u00fcberzeugt, dass es <strong>datenschutzrechtlich nicht m\u00f6glich<\/strong> ist, eine Facebook Fanpage sicher zu betreiben.<\/p>\n<p>Dementsprechend weist er auch seit Jahren daraufhin, dass beispielsweise die Facebook Fanpage der <strong>Bundesregierung<\/strong> eigentlich nicht weiter betrieben werden darf.<\/p>\n<p><strong>\u201eAlle Beh\u00f6rden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten\u201c<\/strong>, erkl\u00e4rte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Pr\u00fcfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unm\u00f6glich.<\/p>\n<h3><strong>Die Bundesregierung will sich das aber nicht untersagen lassen<\/strong><\/h3>\n<p>Das <strong>Bundespresseamt (BPA)<\/strong> hat gegen eine Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten <strong>Klage eingereicht<\/strong> und will sich nicht aus dem sozialen Netzwerk Facebook zur\u00fcckziehen.<\/p>\n<p>Der Beauftragte gab dem Bundespresseamt eine <strong>Frist von vier Wochen, die Seite abzuschalten<\/strong>. Dagegen geht das Bundespresseamt nun gerichtlich vor.<\/p>\n<p>Die Klage vor dem Verwaltungsgericht K\u00f6ln erm\u00f6gliche, <strong>&#8222;in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit f\u00fcr den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen&#8220;<\/strong>, sagte die Sprecherin. Das Amt sei der Auffassung, dass f\u00fcr die von dem Beauftragten angesprochenen Datenschutzfragen allein Facebook als Plattform zust\u00e4ndig sei \u2013 nicht die Regierung als Inhaberin der Seite.<\/p>\n<p><strong>Facebook-Fanpage bleibt vorerst in Betrieb<\/strong><\/p>\n<p>Bis zu einer gerichtlichen Kl\u00e4rung bleibe der Facebook-Auftritt ein <strong>&#8222;wichtiger Bestandteil&#8220;<\/strong> der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamts, sagte die Sprecherin. Die Bundesregierung habe <strong>&#8222;einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u00fcber die T\u00e4tigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren&#8220;<\/strong>, sagte die Regierungssprecherin. <strong>&#8222;Um die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu erreichen, m\u00fcssen wir uns an deren tats\u00e4chlicher Mediennutzung orientieren.&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Mit knapp <strong>1,1 Millionen Followern auf Facebook<\/strong> ist die Fanpage der Bundesregierung sehr aktiv und macht den Zugang zu Informationen f\u00fcr einen gro\u00dfen Teil der Bev\u00f6lkerung einfacher.<\/p>\n<h3><strong>Wie wichtig ist der Datenschutz in Deutschland?<\/strong><\/h3>\n<p>Dass die Bundesregierung freiwillig eines der wichtigsten Werkzeuge ihrer Kommunikation aufgibt, <strong>darf bezweifelt werden<\/strong>.<\/p>\n<p>Im Endeffekt wird diese Auseinandersetzung jedoch auch zeigen, ob der Datenschutz in Deutschland und Europa tats\u00e4chlich relevant ist oder doch nur eine <strong>rechtliche Finesse<\/strong>, die im Zweifelsfall ignoriert wird.<\/p>\n<p>Vom <strong>Angriff auf die Regierungsbeh\u00f6rden<\/strong> erhofft man sich offenbar, dass Bund und L\u00e4nder ihren Druck auf Irland bzw. Facebook erh\u00f6hen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im September 2019 entschieden, dass Datenschutzbeh\u00f6rden das Recht haben, den Betrieb einer Facebook Fanpage zu untersagen. Voraussetzung ist, dass dieses Verbot als Mittel der Gefahrenabwehr eingesetzt wird, also dem Datenschutz dienlich ist. Wir zeigen auf, was in diesem Rechtsstreit seit 2011 passiert ist und wie die rechtliche Lage zu Facebook &hellip; <\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/facebook-urteil-datenschutzbehoerden-duerfen-facebook-fanpage-untersagen\/\"> Mehr Lesen<span class=\"screen-reader-text\">  Mehr Lesen<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":5500,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[46],"tags":[],"class_list":["post-5489","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-rechtliches"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5489","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5489"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5489\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6392,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5489\/revisions\/6392"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5500"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5489"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5489"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5489"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}