{"id":5517,"date":"2020-02-04T20:49:23","date_gmt":"2020-02-04T18:49:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5517"},"modified":"2020-02-04T20:49:23","modified_gmt":"2020-02-04T18:49:23","slug":"gesichtserkennung-clearview-ai","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/gesichtserkennung-clearview-ai\/","title":{"rendered":"Gesichtserkennung \u2013 ClearView AI gelingt ein wahrer Coup"},"content":{"rendered":"<p>Ohne die Aufmerksamkeit der \u00d6ffentlichkeit zu erregen, gelang einem US-amerikanischen Start-up mit dem Namen ClearView k\u00fcrzlich ein Meisterst\u00fcck. Das Unternehmen hat die wahrscheinlich gr\u00f6\u00dfte Fotodatenbank erstellt, die es zum jetzigen Zeitpunkt gibt. Nun bietet das Start-up die Daten mittels einer App zum Verkauf an. Sie dient der Gesichtserkennung f\u00fcr Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und soll einen riesigen Fortschritt bedeuten. Doch wie k\u00f6nnen Datenschutz und Gesichtserkennung zugleich m\u00f6glich sein?<\/p>\n<h2>Wie konnte eine solche Fotodatenbank erstellt werden?<\/h2>\n<p>Wie die New York <a href=\"https:\/\/www.nytimes.com\/2020\/01\/18\/technology\/clearview-privacy-facial-recognition.html\">Times<\/a> berichtete arbeiteten Richard Schwartz und Hoan Ton-That seit ihrem Kennenlernen im Jahr 2016 an der Idee einer Gesichtserkennungs-Software. Die Rollenverteilung war dabei eindeutig. Ton-That hatte bereits einen technischen Hintergrund. 2015 hatte er schon einmal versucht, den gro\u00dfen Durchbruch zu erlangen. Zu dieser Zeit mit einer App, die es dem Nutzer gestattete, Trumps markante Haarfrisur auf Personenfotos hinzuzuf\u00fcgen. Der Durchbruch blieb aus.<\/p>\n<p>So begann Ton-That mit der Entwicklung von Smartcheckr, Schwartz war f\u00fcr die Publizierung und Networking verantwortlich. Die Entwicklung der Gesichtserkennungs-Sofware war kein Meisterwerk, nutzte die App doch bereits bestehende Techniken, die aktuell auch bei Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verwendet wird. Der Hauptunterschied zu bestehender Technik war der Datenbestand. Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nutzen ausschlie\u00dflich Fotos, die legal zur Recherche zur Verf\u00fcgung stehen. Das k\u00f6nnen beispielsweise Personalausweisbilder sein. ClearView ging ganz anders an die Thematik heran und hat sich eine gigantische Fotodatenbank \u201egescraped\u201c. Das Start-up nutzte \u00f6ffentliche Quellen und lud Bilder aus sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Youtube aber auch von unz\u00e4hligen anderen Websites. So gelang die Erstellung einer Datenbank mehr als drei Milliarden Bildern.<\/p>\n<p>Nach Beendigung der Entwicklung der App Smartcheckr, konnten Schwartz und Ton-That sich noch auf keine Zielgruppe festlegen. Man k\u00f6nnte die App f\u00fcr Bodyguards in Hotelempf\u00e4ngen vermarkten oder an andere Sicherheitsfirmen \u2013 sicher waren sich die Gr\u00fcnder nicht. Nach einigem hin und her entschieden sich die beiden f\u00fcr die Zielgruppe \u201eStrafverfolgung\u201c und einen anderen Namen: ClearView. So wird die App auch zum jetzigen Zeitpunkt auf der firmeneigenen Webseite beworben. Im Februar begannen einige Beh\u00f6rden mit der App zu experimentieren. Der Indiana State Police gelang die L\u00f6sung eines ersten Falls innerhalb von 20 Minuten. Die Genauigkeit der App ist unbestritten und unschlagbar. Nach diesen Erfolgen gelang ClearView der Aufstieg und so nutzen mittlerweile circa 600 Beh\u00f6rden in den USA und Kanada die App \u2013 mit Erfolg. Erstaunlicherweise gelangen sogar Treffer bei verdeckten Teilen des Gesichts, sehr schlechten Beweisbildern oder Bildern aus ungew\u00f6hnlichem Winkel.<\/p>\n<h3>Erweiterungen von ClearView<\/h3>\n<p>Aktuell wird die App des Start-ups ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Verwendung von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden beworben. Allerdings soll ClearView neben der App auch eine Augmented-Reality-Brille entwickelt haben. Diese w\u00fcrde es dem Nutzer erlauben, eine Stra\u00dfe entlang zu laufen und Personen mithilfe der Brille sofort zu identifizieren. Das macht zugleich Anonymit\u00e4t im \u00f6ffentlichen Raum unm\u00f6glich.<\/p>\n<p>Den Einsatz und die Weiterentwicklung von Gesichtserkennung hatte Google seinerzeit schon im Jahr <a href=\"https:\/\/www.huffpost.com\/entry\/facial-recognition-google_n_869583\">2011 auf Eis gelegt<\/a>, sagte der ehemalige Google-CEO Eric Schmidt auf einer Konferenz in Kalifornien.<\/p>\n<h2>Warum uns die Gesichtserkennung Bauchschmerzen bereitet<\/h2>\n<p>Die App ist nicht nur wegen der Erweiterung um eine Augmented-Reality-Brille kritisch zu be\u00e4ugen. Einige Schw\u00e4chen der App wurden sofort bekannt. So ist es f\u00fcr die App schwieriger, Personen mit dunkler Hautfarbe zu identifizieren und kann in solchen F\u00e4llen h\u00e4ufiger zu Fehlidentifikationen f\u00fchren. Das bietet nicht nur eine gewaltige Unsicherheit, sondern \u00f6ffnet T\u00fcr und Tor f\u00fcr Racial Profiling.<br \/>\nIm Allgemeinen sind falsche Ergebnisse trotz hoher Treffsicherheit nicht auszuschlie\u00dfen. Sicherlich k\u00f6nnen T\u00e4ter dank der heutigen Untersuchungsm\u00f6glichkeiten sp\u00e4testens mithilfe von DNA-Analysen eindeutig \u00fcberf\u00fchrt werden. Und doch f\u00fchrt ein falscher Verdacht f\u00fcr die vermeintlichen T\u00e4ter lebenslang zu Unmut bei den Mitmenschen.<\/p>\n<p>Auch die Tatsache, dass die Bilddatenbank ohne Einwilligung der abgezeichneten Personen erhoben wurde, ist ein Kritikpunkt der noch immer diskutiert wird. Einerseits wurden die Daten aus \u00f6ffentlichen Portalen erhoben, andererseits war bei der Ver\u00f6ffentlichung der Fotos keiner Privatperson klar, dass diese zum Zwecke einer Strafverfolgung genutzt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Weiterhin wird bem\u00e4ngelt, dass die App \u201ewaffenartig\u201c genutzt werden k\u00f6nne. So k\u00f6nnte die App in den falschen H\u00e4nden zum Stalking anderer Mitmenschen verwendet werden. Weiterhin hat die New York Times ClearView getestet und eine Strafbeh\u00f6rde versuchsweise um die Daten eines Redakteurs gebeten. Daraufhin hat ClearView sich selbst bei den Polizisten zur\u00fcckgemeldet und R\u00fcckfragen gestellt \u2013 es wurde unter anderem gefragt, ob die Polizei versuche, Daten an die Medien herauszugeben. Das verdeutlicht die Macht, die das einst kleine Start-up nun besitzt, selbst die aktuellen Verdachtsf\u00e4lle zu kontrollieren oder schlimmstenfalls sogar zu verf\u00e4lschen.<\/p>\n<h3>ClearViews Reaktion auf Bedenken<\/h3>\n<p>ClearView h\u00e4lt sich im Allgemeinen weitestgehend aus den Medien zur\u00fcck. Twitter hat j\u00fcngst versucht, eine Datenl\u00f6schung der aus Twitter verwendeten Bilder zu veranlassen. Hierauf wurde lediglich mit einer Best\u00e4tigung \u00fcber den Empfang des Abmahnschreibens reagiert. Ebenso hatte die Spiegel-Redaktion einen Kontaktversuch in Angriff genommen. Das Versteckspiel wurde auch bei Kontaktversuchen durch Buzzfeed weitergespielt.<br \/>\nDas sogenannte &#8222;Recht auf Vergessenwerden&#8220; (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/17.html\">Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung<\/a>) muss auch von gro\u00dfen Internetriesen beachtet werden, wenn Nutzer ihre Bilder aus ihren Social Media Accounts l\u00f6schen m\u00f6chten. Dabei m\u00fcssen derartige L\u00f6schanfragen auch an Unternehmen weitergeleitet werden, die solche Daten erhalten haben. Inwieweit so etwas jedoch umgesetzt werden kann ist fraglich, weil in diesem Fall die Daten ja von ClearView einfach &#8222;eingesammelt&#8220; wurden, da sie \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich waren.<\/p>\n<h2>Kommt ClearView auch zu uns?<\/h2>\n<p>Aktuell wird ClearView haupts\u00e4chlich in den USA und in Kanada angewendet. Aufgrund der erfolgreichen Ergebnisse w\u00e4re eine Verwendung in Europa nicht undenkbar \u2013 aber sch\u00fctzen uns unsere Datenschutzregelungen vor einer Expansion?<br \/>\nDer Richter Malte Engeler schlie\u00dft laut <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2020\/eu-datenschutzregeln-schuetzen-nicht-vor-gesichter-suchmaschinen\/\">Netzpolitik.org<\/a> eine Verwendung der App in der EU nicht g\u00e4nzlich aus. Er sch\u00e4tzt die App eher wie eine Bilder-R\u00fcckw\u00e4rtssuche ein. Dies sei datenschutzrechtlich nicht anders als eine Suchmaschine zu betrachten. Zudem seien die verwendeten Daten \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. ClearView versto\u00dfe mit der Verwendung der Daten aus anderen Portalen lediglich gegen deren Nutzungsbedingungen.<\/p>\n<h2>Fazit: Clearview: Erfolg gegen Verbrecher oder Versto\u00df gegen den Datenschutz?<\/h2>\n<p>Die Diskussionen um ClearView und die zahlreichen Meinungen verdeutlichen, dass es einer einheitlichen Regelung bez\u00fcglich der Verwendung der Fotodatenbank bedarf. Was halten Sie von dem Fortschritt durch Clearview? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ohne die Aufmerksamkeit der \u00d6ffentlichkeit zu erregen, gelang einem US-amerikanischen Start-up mit dem Namen ClearView k\u00fcrzlich ein Meisterst\u00fcck. Das Unternehmen hat die wahrscheinlich gr\u00f6\u00dfte Fotodatenbank erstellt, die es zum jetzigen Zeitpunkt gibt. Nun bietet das Start-up die Daten mittels einer App zum Verkauf an. 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