{"id":5540,"date":"2020-03-04T14:02:46","date_gmt":"2020-03-04T12:02:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5540"},"modified":"2020-03-04T14:02:46","modified_gmt":"2020-03-04T12:02:46","slug":"datenschutzverletzung-vorgehen-und-konsequenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/datenschutzverletzung-vorgehen-und-konsequenzen\/","title":{"rendered":"Datenschutzverletzung: Vorgehen und Konsequenzen"},"content":{"rendered":"<p>Diebstahl oder Manipulation von Daten, das Verschl\u00fcsseln von Daten durch Ransomware sowie Datenverlust: All das gilt datenschutzrechtlich als Datenschutzverletzung. Aber was steckt konkret hinter diesem weit gefassten Begriff? Was hat es mit der Meldepflicht auf sich und mit welchen Konsequenzen muss im Falle einer Datenschutzverletzung gerechnet werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im heutigen Beitrag.<\/p>\n<h2>Was ist eine Datenschutzverletzung?<\/h2>\n<p>In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird eine Datenschutzverletzung als &#8222;Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten&#8220; definiert. Oft h\u00f6rt man auch den eher saloppen Begriff &#8222;Datenpanne&#8220;. Wann aber ist der Schutz personenbezogener Daten verletzt?<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-4-dsgvo\/\">Art. 4 Nr. 12 DSGVO<\/a> ist eine &#8222;Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Ver\u00e4nderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtm\u00e4\u00dfig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten f\u00fchrt, die \u00fcbermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden&#8220;. Beispiele f\u00fcr Datenschutzverletzungen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Ihr mobiler Datentr\u00e4ger (USB-Stick, Smartphone &#8230;) ist verloren gegangen oder wurde gestohlen,<\/li>\n<li>Unterlagen sind verloren gegangen, wurden gestohlen oder lagern an einem unsicheren Platz,<\/li>\n<li>Postsendungen wurden versehentlich ge\u00f6ffnet oder sind verloren gegangen,<\/li>\n<li>personenbezogene Daten wurden per E-Mail versendet, jedoch ohne angemessene Sicherheitsma\u00dfnahmen wie Verschl\u00fcsselung,<\/li>\n<li>durch Phishing, Schadsoftware oder einen Hackerangriff sind Cyberkriminelle im Besitz von Login-Daten,<\/li>\n<li>Materialien wie Akten, Ton- oder Bildtr\u00e4ger sowie Ger\u00e4te wie Festplatten sind nicht datenschutzgerecht entsorgt worden,<\/li>\n<li>E-Mails werden mit offenem Verteilerkreis versendet (an Empf\u00e4nger, die nichts miteinander zu tun haben bzw. nicht an einem gemeinsamen Projekt arbeiten).<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Klarheit im Datenchaos: Meldepflicht der Datenschutzverletzung<\/h2>\n<p>Beim Definieren der Datenschutzverletzung wird idealerweise noch keine Bewertung bez\u00fcglich der Meldepflicht gegen\u00fcber Beh\u00f6rden und Betroffenen vorgenommen. Es ist sinnvoll, auch nicht-meldepflichtige Datenpannen zu dokumentieren, da sie zum Bewerten des internen Datenschutzniveaus von Bedeutung sind.<\/p>\n<p>Etliche Paragrafen und Erw\u00e4gungsgr\u00fcnde in der DSGVO zeigen, dass keine Datenschutzverletzung der anderen gleicht, weshalb das Strafma\u00df auch sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die Beispiele im Folgenden sollen Ihnen bei der Einsch\u00e4tzung von Rechtsverletzungen helfen.<\/p>\n<h3>Unrechtm\u00e4\u00dfiger Umgang mit personenbezogenen Daten<\/h3>\n<p>Es ist anzunehmen, dass dies die gr\u00f6\u00dfte Gruppe eventueller Rechtsverletzungen im Datenschutz darstellt. Als &#8222;personenbezogene Daten&#8220; definiert die DSGVO s\u00e4mtliche Informationen, die sich eindeutig auf eine bestimmte Person beziehen lassen. Werden solche Daten \u2013 zum Beispiel Adress-, Gesundheits- oder auch religi\u00f6se Daten \u2013 unrechtm\u00e4\u00dfig, also ohne Einwilligung erhoben, gespeichert, weitergeleitet oder gar ver\u00f6ffentlicht, besteht eine Datenschutzverletzung, die Sanktionen nach sich ziehen kann.<\/p>\n<h3>Der Arbeitgeber verst\u00f6\u00dft gegen den Datenschutz<\/h3>\n<p>Arbeitgeber m\u00fcssen datenschutzrechtlich viele Vorgaben einhalten: pers\u00f6nliche Informationen m\u00fcssen korrekt technisch erhoben werden. \u00dcber die Handhabe von Daten bis hin zu ihrer L\u00f6schung existieren mannigfaltige Regelungen. Betroffen sind nicht nur die Daten von Kunden und Interessenten, sondern auch die von Mitarbeitern, Partnern, Dienstleistern oder Zulieferern. Eine Datenschutzverletzung am Arbeitsplatz kann verschiedene Vergehen einschlie\u00dfen, darunter auch das Verletzen der Meldepflicht von Datenpannen.<\/p>\n<p>Denn der Arbeitgeber ist nach einer Panne oder nach der Information \u00fcber eine Datenschutzverletzung verpflichtet, zu pr\u00fcfen, ob es sich um eine meldepflichtige Datenschutzverletzung handelt, die an die zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde zu melden ist, jedoch auch an den oder die Betroffenen. Nicht f\u00fcr alle Daten greift das Gesetz der Informationspflicht f\u00fcr nicht-\u00f6ffentliche Stellen, d. h. privatwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen: Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG_a.F.\/42a.html\">\u00a7 42a BDSG<\/a> sind betroffen:<\/p>\n<ul>\n<li>besondere Arten von personenbezogenen Daten (\u00a7 3 Abs. 9),<\/li>\n<li>jene personenbezogenen Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen,<\/li>\n<li>personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten, den Verdacht auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen, sowie<\/li>\n<li>personenbezogene Daten, die sich auf Bank- oder Kreditkartenkonten beziehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Arbeitnehmer, die eine Datenschutzverletzung melden m\u00f6chten, k\u00f6nnen sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden.<\/p>\n<h3>Der Arbeitnehmer verst\u00f6\u00dft gegen den Datenschutz<\/h3>\n<p>Berufsbedingt haben Arbeitnehmer Zugang zu bestimmten Daten. Idealerweise schulen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Umgang mit Daten und lassen sich den sorgsamen Umgang mit Daten per Unterschrift vom Arbeitnehmer bescheinigen. Dennoch kann diverses schiefgehen am Arbeitsplatz; eine Datenschutzverletzung durch Mitarbeiter ist schnell passiert.<\/p>\n<p>Man w\u00fcnscht es sich als Arbeitgeber keinesfalls, jedoch gibt es neben den ungewollten Datenpannen auch gezielten Missbrauch. Daten k\u00f6nnen genutzt werden, um Dritte zu erpressen oder Informationen zu verkaufen.<\/p>\n<h3>Risiken f\u00fcr die Rechte und Freiheiten von Betroffenen<\/h3>\n<p>Die DSGVO hebt eine Begrifflichkeit besonders hervor: Das &#8222;Risiko f\u00fcr die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person&#8220;. In verschiedenen Kontexten ist dieses Risiko relevant:<\/p>\n<ul>\n<li>Kontrollermessen des Datenschutzbeauftragten (DSB) (<a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-39-dsgvo\/\">Art. 39 Abs. 2 DSGVO<\/a>),<\/li>\n<li>technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen (TOMs) (<a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-32-dsgvo\/\">Art. 32 DSGVO<\/a>),<\/li>\n<li>Verzeichnis von Verarbeitungst\u00e4tigkeiten (<a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-30-dsgvo\/\">Art. 30 Abs. 5 DSGVO<\/a>),<\/li>\n<li>die Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung (DSFA) (<a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-35-dsgvo\/\">Art. 35 DSGVO<\/a>) sowie<\/li>\n<li>die Melde- und Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzvorf\u00e4llen (<a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-34-dsgvo\/\">Art. 34<\/a> sowie <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-35-dsgvo\/\">35 DSGVO<\/a>).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unter &#8222;Risiko&#8220; versteht der Gesetzgeber die Wahrscheinlichkeit von Nachteilen f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen hinsichtlich ihrer Rechte und Freiheiten im Zusammenhang mit dem Datenschutzgrundrecht (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GRCh\/8.html\">Art. 8 GRCh<\/a>). Dazu z\u00e4hlen neben Diskriminierung, finanziellen Verlusten oder Rufsch\u00e4digungen unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>Identit\u00e4tsdiebstahl oder -betrug<\/li>\n<li>Kontrollverlust \u00fcber personenbezogene Daten<\/li>\n<li>Vertraulichkeitsverlust von dem Berufsgeheimnis unterliegenden personenbezogenen Daten<\/li>\n<li>unbefugte Aufhebungen von Pseudonymisierungen oder<\/li>\n<li>dass Betroffene daran gehindert werden, die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu kontrollieren.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Gibt es &#8222;Risikodaten&#8220; wie im BDSG?<\/h3>\n<p>Nach Bundesdatenschutzgesetz mussten Datenschutzverletzungen gemeldet werden, wenn zwei Voraussetzungen erf\u00fcllt waren: Zum einen mussten sogenannte &#8222;Risikodaten&#8220; betroffen sein, zum anderen mussten infolge der Datenpanne schwerwiegende Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr die Rechte oder f\u00fcr die schutzw\u00fcrdigen Interessen von Betroffenen drohen. Das hielt die Anzahl an gemeldeten Datenpannen eher gering.<\/p>\n<p>Mit der DSGVO ist das anders: Grunds\u00e4tzlich muss jede Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten gemeldet werden. <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-33-dsgvo\/\">Art. 33 DSGVO<\/a> regelt die Meldepflicht an Aufsichtsbeh\u00f6rden, <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-34-dsgvo\/\">Art. 34 DSGVO<\/a> die an die Betroffenen. Die Beschr\u00e4nkung auf Risikodaten, wie sie im BDSG Gang und G\u00e4be war, kennt die DSGVO nicht. Nur eine Ausnahme besteht gem\u00e4\u00df Art. 33 Abs. 1 DSGVO: n\u00e4mlich dann, wenn die Datenpanne zu keinem Risiko f\u00fchrt. In der Praxis pr\u00fcfen die Aufsichtsbeh\u00f6rden bei der Online-Meldung von Datenschutzverletzungen, ob eine Datenschutzverletzung meldepflichtig ist. Wenn Sie alle Daten in solch ein Online-Meldeformular eingegeben haben, kann es dazu kommen, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rde Ihnen mitteilt, dass Sie diese Datenschutzverletzung nicht melden m\u00fcssen. Fertigen Sie dann einen Screenshot als Nachweis f\u00fcr sich an.<\/p>\n<p>Daraus ergibt sich die Pflicht, eine Risikoabw\u00e4gung durchzuf\u00fchren. Ber\u00fccksichtigen Sie den Risikokatalog von <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/erwaegungsgruende\/nr-75\/\">Erw\u00e4gungsgrund 75 DSGVO<\/a> und dokumentieren Sie die Abw\u00e4gung.<\/p>\n<h2>Der Meldepflicht nachkommen: Bis wann bei wem und wie?<\/h2>\n<p>Verletzungen des Schutzes von personenbezogenen Daten m\u00fcssen gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Datenschutzbeh\u00f6rde binnen 72 Stunden gemeldet werden. Enthalten sind idealerweise diese Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li>Art des Versto\u00dfes<\/li>\n<li>Kategorie der betroffenen personenbezogenen Daten<\/li>\n<li>ungef\u00e4hre Anzahl der betroffenen Personen und der betroffenen Datens\u00e4tze<\/li>\n<li>Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. des zust\u00e4ndigen DSB<\/li>\n<li>Beschreibung m\u00f6glicher Folgen der Datenschutzverletzung<\/li>\n<li>Beschreibung ergriffener und vorgeschlagener Ma\u00dfnahmen, um die Panne zu beheben, ihre Folgen abzumildern und personenbezogene Daten zu sch\u00fctzen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Geht die Datenschutzverletzung mit einem besonders hohen Risiko f\u00fcr die Rechte und Freiheiten des Betroffenen einher, so muss eine Meldung gegen\u00fcber dem Betroffenen unverz\u00fcglich erfolgen. Gem\u00e4\u00df Art. 34 DSGVO muss nicht nur \u00fcber die Datenpanne informiert werden, sondern es werden auch die Folgen f\u00fcr den Betroffenen dargelegt.<\/p>\n<h2>Der Reaktionsplan: planvoll vorgehen, Kontrolle zur\u00fcckgewinnen<\/h2>\n<p>Es ist sinnvoll, sich mit einem Reaktionsplan auf den Fall der F\u00e4lle vorzubereiten, um mit klarem Kopf zu handeln. Es gilt, Meldefristen einzuhalten und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Folgende Schritte geh\u00f6ren in den Reaktionsplan:<\/p>\n<ul>\n<li>Z\u00fcgige Kenntnis: Klar \u2013 im Falle einer Datenpanne wird diese idealerweise z\u00fcgig erkannt und an den DSB weitergeleitet. Kommunizieren Sie Mitarbeitern, die f\u00fcrs Verarbeiten personenbezogener Daten verantwortlich sind, das z\u00fcgige Weiterleiten des Falls an den DSB. Kommunizieren Sie zudem, dass z\u00fcgiges Handeln Schaden abwenden kann, um Z\u00f6gerlichkeiten bei betroffenen Mitarbeitern zu verhindern.<\/li>\n<li>Bewertung: Der DSB bewertet die Datenpanne. Im Reaktionsplan befindliche Leitlinien bzw. Kriterienkataloge erm\u00f6glichen die z\u00fcgige Bewertung und Risikoanalyse.<\/li>\n<li>Gegenma\u00dfnahmen einleiten: Integrieren Sie f\u00fcr die unterschiedlichen Arten von Datenpannen verschiedene Gegenma\u00dfnahmen und beschreiben Sie deren Durchf\u00fchrung ausf\u00fchrlich. Greifen Sie ggf. auf vergangene Datenschutzpannen zur\u00fcck \u2013 Ihre Erfahrung kann Ihnen f\u00fcr die Zukunft dienlich sein.<\/li>\n<li>Meldung: Ist die Datenschutzverletzung bewertet worden, schlie\u00dft sich die Entscheidung f\u00fcr oder gegen eine Meldung an. Die Gesch\u00e4ftsleitung muss in diese Entscheidung einbezogen werden. Datenpannen, die keine Meldung erfordern, sind etwa das Verlieren eines verschl\u00fcsselten Datentr\u00e4gers oder der kurze Stromausfall, der im Call-Center dazu f\u00fchrt, dass bestimmte Daten kurzfristig nicht abrufbar sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ihr Reaktionsplan kann noch so toll sein \u2013 er n\u00fctzt wenig, wenn Sie den Ernstfall nicht proben. Tauchen im Reaktionsplan Schw\u00e4chen auf, ist es ung\u00fcnstig, wenn diese erst bei einem tats\u00e4chlichen Datenschutzvorfall entdeckt werden. Dokumentieren Sie Erkenntnisse, die Sie in den Probel\u00e4ufen gesammelt haben, um die St\u00e4rken und Schw\u00e4chen Ihres Reaktionsplans aufzudecken.<\/p>\n<h2>Weitere Folgen von Datenschutzpannen<\/h2>\n<p>Eines zeigt unser Ratgeber bislang deutlich: Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Verletzungen des geltenden Datenschutzes. So verschieden die Verst\u00f6\u00dfe selbst, so unterschiedlich k\u00f6nnen auch die Sanktionen ausfallen. Einheitliche Sanktionsma\u00dfnahmen existieren nicht \u2013 tats\u00e4chlich muss immer der Einzelfall begutachtet werden. Ma\u00dfgeblich ist neben der DSGVO auch das BDSG (neu) als Teil des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU). <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-84-dsgvo\/\">Art. 84 Abs. 1 DSGVO<\/a> erm\u00e4chtigt die EU-Mitgliedstaaten zus\u00e4tzlich zu &#8222;anderen Sanktionen&#8220;: &#8222;Die Mitgliedstaaten legen die Vorschriften \u00fcber andere Sanktionen f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Verordnung \u2013 insbesondere f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe, die keiner Geldbu\u00dfe gem\u00e4\u00df Artikel 83 unterliegen \u2013 fest und treffen alle zu deren Anwendung erforderlichen Ma\u00dfnahmen. Diese Sanktionen m\u00fcssen wirksam, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und abschreckend sein.&#8220;<\/p>\n<p>Neben Bu\u00dfgeldern in schwindelerregenden H\u00f6hen (bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des letzten Jahresgesamtumsatzes) kann auch mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren gerechnet werden \u2013 je nach Schwere der Datenschutzverletzung. Im Einzelfall kann dem Gesch\u00e4digten sogar ein Schmerzensgeld zugesprochen werden \u2013 falls hinreichend begr\u00fcndet werden kann, inwieweit die Datenschutzverletzung immaterielle Sch\u00e4den mit sich gebracht hat.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Auch das Unterlassen der Benachrichtigung des Betroffenen, eine unvollst\u00e4ndige Meldung, unterlassene Teilmeldungen sowie fehlende oder auch unvollst\u00e4ndige Dokumentationen von Datenschutzverletzungen werden ebenfalls als Versto\u00df gemeldet und k\u00f6nnen eben erw\u00e4hnte Sanktionen nach sich ziehen!<\/p>\n<p>Nicht zu beziffern sind die Imagesch\u00e4den, die mit Datenpannen einhergehen. Kunden und Interessenten, vielleicht sogar Partner und Zulieferer k\u00f6nnen sich abwenden, wenn der Ruf gesch\u00e4digt ist. Dieser Imageschaden kann tats\u00e4chlich mehr kosten als die Sanktionen durch die Aufsichtsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<h2>Datenschutzverletzung: Einige Beispiele<\/h2>\n<p>Es war im Jahre 2008, als die Landesbank Berlin (LBB) eine Datenpanne mit bislang unbekannter Ursache gemeldet hatte. Diese Ursache konnte aufgekl\u00e4rt werden: Zwei Kurierfahrer wurden beauftragt, Kreditkartendaten von zehntausenden Kunden ins Archiv zu bringen. Gegen\u00fcber der Staatsanwaltschaft Frankfurt gaben die beiden Fahrer dann zu, ein Paket ge\u00f6ffnet zu haben. Darin befanden sich Weihnachtsstollen \u2013 und die beiden Fahrer a\u00dfen ihn auf. Der Stollen sollte vermutlich als Weihnachtsgru\u00df der Redaktion von der &#8222;Frankfurter Rundschau&#8220; zugestellt werden. Die beiden Fahrer wollten ihren Diebstahl vertuschen und l\u00f6sten den Adressaufkleber der Stollensendung. Dieser kam auf eine der sechs LBB-Pakete, die sich ebenfalls im Wagen befanden. So landeten die Kreditkartenabrechnungen nicht im Archiv, sondern in der Redaktion. Eindeutig eine Datenpanne, jedoch mit glimpflichem Ausgang.<\/p>\n<p>Im Dezember 2019 geschah eine Datenschutzverletzung, die nicht etwa von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen ausging, sondern von der britischen Regierung. Diese hatte im Rahmen der Neujahrsehrungen rund 1.000 private Adressen von Promis, Politikern, aber auch Privatpersonen ver\u00f6ffentlicht. Darunter befanden sich Adressen von Personen, die wegen ihrer Anti-Terror-Beitr\u00e4ge geehrt werden sollten \u2013 Personen, die auch anonym bleiben sollten, um Gefahren abzuwenden. Rasch waren die Adressen gl\u00fccklicherweise wieder offline. Die britische Regierung entschuldigte sich, interne Untersuchungen laufen noch. Mit dem Information Commissioner&#8217;s Office (ICO) wurde auch die unabh\u00e4ngige Datenschutzbeh\u00f6rde eingeschaltet.<\/p>\n<h2>Datenschutzverletzung: Z\u00fcgig, aber klar handeln<\/h2>\n<p>Sie sehen: So verschieden die Datenschutzverletzungen selbst sein k\u00f6nnen, so unterschiedlich ist auch der Umgang mit ihnen. Verlieren Sie Ihr Smartphone, haben den Inhalt jedoch verschl\u00fcsselt, dann ist das zwar \u00e4rgerlich, aber keine Meldung wert. Werden jedoch Adresslisten im Papierm\u00fcll entsorgt anstatt sie durch den Rei\u00dfwolf zu schicken und speziell zu entsorgen, zieht das Konsequenzen nach sich. Welche konkret, h\u00e4ngt immer vom Einzelfall ab.<\/p>\n<p>Eines ist klar: Sie ben\u00f6tigen einen Reaktionsplan, der auch getestet werden muss, damit er im Ernstfall funktioniert. Mit dem Reaktionsplan werden Sie und Ihre gesamte Organisation in die Lage versetzt, z\u00fcgig, aber mit Bedacht zu handeln und Schlimmeres zu vermeiden.<\/p>\n<p>Wenn Sie Fragen zu Datenschutzverletzungen haben, kontaktieren Sie gerne unsere Datenschutz-Berater bei der PSW GROUP Consulting.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diebstahl oder Manipulation von Daten, das Verschl\u00fcsseln von Daten durch Ransomware sowie Datenverlust: All das gilt datenschutzrechtlich als Datenschutzverletzung. Aber was steckt konkret hinter diesem weit gefassten Begriff? Was hat es mit der Meldepflicht auf sich und mit welchen Konsequenzen muss im Falle einer Datenschutzverletzung gerechnet werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im heutigen &hellip; <\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/datenschutzverletzung-vorgehen-und-konsequenzen\/\"> Mehr Lesen<span class=\"screen-reader-text\">  Mehr Lesen<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":5548,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[111,1],"tags":[],"class_list":["post-5540","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-datenschutz","category-informationssicherheit"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5540","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5540"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5540\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5549,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5540\/revisions\/5549"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5548"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5540"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5540"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5540"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}