{"id":5681,"date":"2020-08-07T00:05:35","date_gmt":"2020-08-06T22:05:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5681"},"modified":"2020-08-07T00:05:35","modified_gmt":"2020-08-06T22:05:35","slug":"datenschutz-standardisierung-auf-bundesebene-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/datenschutz-standardisierung-auf-bundesebene-moeglich\/","title":{"rendered":"Datenschutz: Standardisierung auf Bundesebene m\u00f6glich?"},"content":{"rendered":"<p>Die Kontrolle vom Datenschutz in der Wirtschaft \u00fcbernehmen in Deutschland die L\u00e4nder \u2013 und genau das st\u00f6\u00dft auf Kritik. Deshalb fordert der CDU-Wirtschaftsrat eine Neuorganisation der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene.<\/p>\n<h2>Datenschutz in Deutschland: Jeder kocht sein eigenes S\u00fcppchen<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/deutschland\/datenschutz-cdu-wirtschaftsrat-fordert-zuegige-neuorganisation-der-datenschutzaufsicht\/25993878.html\">Gegen\u00fcber dem Handelsblatt<\/a> forderte der Wirtschaftsrat der CDU e. V., dass die Kontrolle des Datenschutzes umgestaltet wird. Anstatt wie bisher die Datenschutzkontrolle der Wirtschaft den L\u00e4ndern zu \u00fcberlassen, sollte sie auf Bundesebene geb\u00fcndelt werden. Generalsekret\u00e4r Wolfgang Steiger erkl\u00e4rte gegen\u00fcber dem Handelsblatt: \u201eEs kann nicht sein, dass in Deutschland ein Flickenteppich bei der Beurteilung von gleichen Sachverhalten existiert. [\u2026] Es ist an der Zeit, diesen Missstand zu beseitigen\u201c, findet Steiger.<\/p>\n<p>Deshalb fordert Steiger die SPD zum offenen Diskurs auf. Steiger empfindet die unterschiedliche Auslegung der DSGVO in der EU als problematisch \u2013 es entst\u00fcnde ein Widerspruch zum digitalen Binnenmarkt. \u201eDass diese Praxis in Deutschland fortgef\u00fchrt wird, potenziert das Problem\u201c, verdeutlicht Steiger.<\/p>\n<p>Wie wir in unserem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/2020\/05\/26\/dsgvo-geburtstag-2-jahre-datenschutz-grundverordnung\/\">\u201eDSGVO-Geburtstag: 2 Jahre Datenschutz-Grundverordnung\u201c<\/a> im Absatz \u201eDSGVO: Kritik gibt es nach wie vor\u201c dargelegt haben, kritisiert der Digitalverband Bitkom diese Praxis ebenfalls: Dass Datenschutz L\u00e4ndersache sei, f\u00fchre zu verschiedenen Bewertungen. Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber fand zum 2-j\u00e4hrigen DSGVO-Geburtstag die Vorstellung bereits attraktiv, Datenschutzverfahren auf EU-Ebene auszulagern: \u201eAuf Dauer w\u00e4re es sinnvoll, wenn der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss (EDSA) wichtige, grenz\u00fcberschreitende und ressourcenfressende F\u00e4lle an eine europ\u00e4ische Serviceeinheit \u00fcbertragen k\u00f6nnte, die ihm zugeordnet ist\u201c, <a href=\"https:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/deutschland\/ulrich-kelber-im-interview-bundesdatenschuetzer-warnt-vor-falschen-anreizen-zur-nutzung-der-corona-warn-app\/25846226.html?ticket=ST-3025580-SUJfZbFFdzOQUhfQB2fH-ap6\">erkl\u00e4rte Kelber<\/a> seinerzeit gegen\u00fcber dem Handelsblatt.<\/p>\n<p>Steiger sieht jedoch auch eine Gefahr in dieser Idee, den Datenschutz auf Bundesebene zu bringen: Eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht d\u00fcrfe keinesfalls zum versch\u00e4rften Auslegen der DSGVO f\u00fchren. Schon jetzt verfolge Deutschland im europ\u00e4ischen Vergleich eine \u201ebesonders rigide\u201c Umsetzung. Innovative und digitale Gesch\u00e4ftsmodelle sollen keinesfalls ausgebremst werden. Vielmehr m\u00fcsse das Ziel sein, \u201edass die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung sichergestellt wird und Unternehmen die erforderliche Beratung bekommen\u201c, so Wolfgang Steiger.<\/p>\n<h3>18 Datenschutzbeh\u00f6rden f\u00fcr ein Land<\/h3>\n<p>Wie kommt es zu so unterschiedlichen Auslegungen der DSGVO in nur einem Land? Tats\u00e4chlich haben wir hierzulande 18 Datenschutzbeh\u00f6rden. Von diesen Beh\u00f6rden zeigt sich eine f\u00fcr den Bund zust\u00e4ndig, 17 f\u00fcr die Bundesl\u00e4nder. Bayern verf\u00fcgt \u00fcber zwei Datenschutzbeh\u00f6rden: W\u00e4hrend sich die eine mit der Einhaltung des Datenschutzes in der Wirtschaft befasst, zeigt sich die andere f\u00fcr staatlich erhobene Daten zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Schauen wir noch weiter in die Tiefe: Jedes Bundesland hat also eine (oder im Falle Bayerns: zwei) Datenschutzbeh\u00f6rden mit einem oder einer jeweils zust\u00e4ndigen Landesdatenschutzbeauftragte\/n. Hinzu kommt ein Zusammenschluss s\u00e4mtlicher Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr den Datenschutz im nicht \u00f6ffentlichen Bereich. Dieser Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz (DSK) hei\u00dft \u201eD\u00fcsseldorfer Kreis\u201c und er hat es sich zum Ziel gemacht, Einheitlichkeit beim Auslegen, Anwenden sowie Weiterentwickeln des Datenschutzrechts zu schaffen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gibt es noch den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI); dieses Amt wird derzeit vom bereits zitierten Ulrich Kelber bekleidet. Der BfDI ist jedoch nicht etwa den Landesdatenschutzbeauftragten vorgesetzt, sondern er k\u00fcmmert sich um den Datenschutz bei \u00fcbergeordneten (trotz aller Privatisierung) staatlichen Instanzen, beispielsweise Post, Bundeswehr, Bahn oder Bundesnachrichtendienst.<\/p>\n<p>Und was machen dann die Landesdatenschutzbeauftragten (LfD)? Zum einen sind sie damit betraut, beratend und kontrollierend den \u00f6ffentlichen Stellen der Bundesl\u00e4nder bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen zur Seite zu stehen. Diese \u00f6ffentlichen Stellen k\u00f6nnen Schulen oder Gemeinden sein, jedoch auch die IHK. Zum anderen fungiert der LfD als Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr nicht \u00f6ffentliche Stellen \u2013 also privatwirtschaftliche Unternehmen. Der LfD wird bei Datenschutzanfragen t\u00e4tig, aber auch bei Beschwerden gegen privatwirtschaftliche Unternehmen. Er steht allerdings auch Privatpersonen zur Seite und kl\u00e4rt etwaige datenschutzrechtliche Fragen. Der LfD als Aufsichtsbeh\u00f6rde kann Bu\u00dfgelder bei Datenschutzverletzungen verh\u00e4ngen.<\/p>\n<h2>Kritiken am aktuellen Datenschutz<\/h2>\n<p>Eigentlich sollte die DSGVO Europas Datenschutz vereinheitlichen. So ganz gegl\u00fcckt ist das nicht, und IHK-Vertreter Mario Bauer erkennt ein Grundproblem: \u201eViele Unternehmen sind ja auch grenz\u00fcberschreitend im Gesch\u00e4ft. Und wenn sie sich jetzt vorstellen, es gibt 27 EU-Mitgliedsstaaten und es gibt 69 \u00d6ffnungsklauseln in der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die so ein Nationalstaat individuell ausf\u00fcllen kann. Auf was sich hier ein Unternehmer einlassen muss, ist schon eine gro\u00dfe Herausforderung.\u201c<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich forderte die DSGVO mit ihren 69 \u00d6ffnungsklauseln eine explizite, europaweit einheitliche rechtliche Kl\u00e4rung eines neuen Datenschutzes, wie Art. 85 DSGVO zeigt: \u201eDie Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gem\u00e4\u00df dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und Informationsfreiheit [\u2026] in Einklang.\u201c<\/p>\n<h2>Ist Datenschutz auf Bundesebene die L\u00f6sung?<\/h2>\n<p>Derzeit regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Bundesebene den Datenschutz \u2013 sowohl f\u00fcr die Bundesbeh\u00f6rden als auch f\u00fcr den privaten Bereich einschlie\u00dflich privatwirtschaftlicher Unternehmen, Vereinen, Institutionen etc. Die Datenschutzgesetze der L\u00e4nder sollen den Datenschutz auf Landes- und Kommunalebene regeln. Hinzu kommen datenschutzrechtliche Regelungen in etlichen weiteren Gesetzen: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) oder das Telemediengesetz (TMG) sind nur zwei von ihnen. Diese Gesetze enthalten die jeweils f\u00fcr ihren Anwendungsbereich spezifischen Regeln zum Datenschutz. Grunds\u00e4tzlich gelten diese spezifischen Regelungen vor dem BDSG, welches lediglich erg\u00e4nzend Anwendung findet.<\/p>\n<p>W\u00fcrde nun eine Vereinheitlichung vom Datenschutz auf Bundesebene irgendetwas bewirken, wo doch der Datenschutz so viele bereichsspezifische Regelungen enth\u00e4lt? Zweifelsfrei g\u00e4be es eine bessere allgemeine Orientierung, insbesondere f\u00fcr privatwirtschaftliche Unternehmen, die sich zum Beginn der DSGVO sehr orientierungslos inmitten vieler Fragen und weniger Antworten wiederfanden. Eine Vereinheitlichung h\u00e4tte also Vorteile:<\/p>\n<ul>\n<li>Klare Richtlinien: Durch klar strukturierte Richtlinien w\u00fcssten alle Organisationen, was gefordert, was erlaubt und was verboten ist.<\/li>\n<li>Vereinfachte Bearbeitung: Eine Vereinheitlichung des Datenschutzes w\u00fcrde die Bearbeitung l\u00e4nder\u00fcbergreifender F\u00e4lle wesentlich vereinfachen.<\/li>\n<li>Beratung: Da alle Unternehmen dieselben datenschutzrechtlichen Ziele verfolgen w\u00fcrden, w\u00e4re die Beratung von Unternehmen nicht nur einfacher, sondern auch gezielter m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Optimierte Umsetzung: Insgesamt f\u00fchrt eine Vereinheitlichung zu einer fl\u00e4chendeckenderen und damit besseren Umsetzung von Datenschutz.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Und warum warten wir bei all diesen Vorteilen noch? Warum wird die Politik nicht gute zwei Jahre nach DSGVO-Start wieder aktiv und optimiert weiter? Nun ja, das Vereinheitlichen des Datenschutzes ist nicht so ganz einfach. Wir sprechen von derzeit 18 Datenschutzbeh\u00f6rden allein in der Bundesrepublik \u2013 es handelt sich also um einen langwierigen Prozess; eine Umstellung von jetzt auf gleich ist undenkbar. Lange Prozesse ziehen hohe Kosten nach sich: Es br\u00e4uchte Beratungen, Entwicklungen, Einigungen. Das dauert \u2013 und Zeit ist Geld. Hinzu kommt, dass die Zusammenarbeit mit Experten aus verschiedenen Fachrichtungen unabdingbar w\u00e4re: Juristen, Datenschutz-, IT-Sicherheits- und weitere Experten m\u00fcssen an einem runden Tisch zusammenfinden, um Grunds\u00e4tzliches zu kl\u00e4ren. Insgesamt also kein leichtes Unterfangen \u2013 es gibt viele potenzielle Beteiligte, viele Ansichten und Meinungen.<\/p>\n<p>Datenschutz ist ein Grundrecht. Es zu wahren, ist kein leichtes Unterfangen \u2013 es wird jedoch noch weitaus schwieriger, wenn es keine Einheitlichkeit gibt, nach der man sich richten kann. Das Ziel bei der Neu- oder Weiterentwicklung entsprechender Gesetzestexte muss immer sein, den Datenschutz auf die n\u00e4chste Stufe zu heben, ihn weiter zu optimieren. Die Vereinheitlichung des Datenschutzes kann definitiv dazu beitragen.<\/p>\n<p>Wie sehen Sie das: Ist eine Neuorganisation der Datenschutzaufsicht sinnvoll? Sollte die Kontrolle des Datenschutzes Ihrer Meinung nach weiterhin L\u00e4ndersache sein, auf Bundesebene oder sogar \u2013 wie von Kelber favorisiert \u2013 auf EU-Ebene laufen? Kommen Sie mit unseren Leserinnen, Lesern und uns ins Gespr\u00e4ch \u2013 wir freuen uns auf Ihre Kommentare!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kontrolle vom Datenschutz in der Wirtschaft \u00fcbernehmen in Deutschland die L\u00e4nder \u2013 und genau das st\u00f6\u00dft auf Kritik. Deshalb fordert der CDU-Wirtschaftsrat eine Neuorganisation der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene. 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