{"id":5702,"date":"2020-08-25T17:34:18","date_gmt":"2020-08-25T15:34:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5702"},"modified":"2020-09-16T14:25:12","modified_gmt":"2020-09-16T12:25:12","slug":"dsgvo-bussgeld-spartoo-zahlt-250-000-euro","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/dsgvo-bussgeld-spartoo-zahlt-250-000-euro\/","title":{"rendered":"DSGVO-Bu\u00dfgeld: Spartoo zahlt 250.000 Euro"},"content":{"rendered":"<p>Der Online-Schuhh\u00e4ndler Spartoo wird aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen gegen die DSGVO zur Kasse gebeten: 250.000 Euro muss das Unternehmen zahlen, hat die franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde CNIL entschieden. Der Schuhverk\u00e4ufer hat seinen Stammsitz in Grenoble und beliefert Kunden in 13 EU-Staaten \u2013 auch f\u00fcr Deutschland existiert eine eigene Bestellseite. Nach einer Pr\u00fcfung stellte die CNIL diverse M\u00e4ngel fest, unter anderem wurden Telefongespr\u00e4che aufgezeichnet.<\/p>\n<h2>Pr\u00fcfung kurz nach Start der DSGVO<\/h2>\n<p>Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist mit dem 25. Mai 2018 nach einer \u00dcbergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten \u2013 und nur sechs Tage sp\u00e4ter, am 31. Mai 2018, inspizierte die franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde CNIL (Commission Nationale de l\u2019Informatique et des Libert\u00e9s) den Online-Versandh\u00e4ndler Spartoo. Dabei fokussierte sich die CNIL vorrangig darauf, wie personenbezogene Daten bei Spartoo verarbeitet werden.<\/p>\n<p>Sehr sauer stie\u00df den Pr\u00fcfern auf, dass Spartoo Telefongespr\u00e4che vollst\u00e4ndig aufzeichnete. Im Hause Spartoo wurden s\u00e4mtliche Telefonate, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundendiensts gef\u00fchrt wurden, permanent aufgezeichnet \u2013 angeblich zu Schulungszwecken, wie dem im Juli ver\u00f6ffentlichten <a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/affichCnil.do?oldAction=rechExpCnil&amp;id=CNILTEXT000042203965&amp;fastReqId=655302508&amp;fastPos=1\">Sanktionsbeschluss<\/a> zu entnehmen ist. Da die daf\u00fcr verantwortliche Person lediglich einen Mitschnitt pro Woche und Mitarbeiter anh\u00f6rte, empfanden die Pr\u00fcfer diese Aufzeichnungen als nicht gerechtfertigt. Zum Zwecke der Mitarbeiterschulung wurden \u00fcber diese Hotline bei Bestellungen mitunter auch Kontodaten der Kunden erfasst und gespeichert \u2013 Informationen, die die Pr\u00fcfer f\u00fcr Schulungszwecke keinesfalls f\u00fcr erforderlich hielten.<\/p>\n<h3>DSGVO-Sanktionen: Welche Daten waren konkret betroffen?<\/h3>\n<p>Die Pr\u00fcfer st\u00f6rten sich nicht nur an den Mitschnitten, sondern auch an der Tatsache, dass diese Mitschnitte weder verschl\u00fcsselt noch gel\u00f6scht wurden. Nicht nur Kundendaten waren von der nicht-DSGVO-konformen Verarbeitung betroffen, sondern auch die Daten der Newsletter-Abonnenten sowie die Daten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<\/p>\n<p>Konkret wurden folgende Sachverhalte als nicht DSGVO-konform angesehen:<\/p>\n<ul>\n<li>Spartoo speicherte die f\u00fcr Zahlungen verwendeten Bankdaten bis zu sechs Monate lang unverschl\u00fcsselt.<\/li>\n<li>F\u00fcrs Anlegen der Kunden-Accounts waren keine sicheren Passw\u00f6rter notwendig.<\/li>\n<li>Die Aufbewahrungsfristen f\u00fcr sensible Daten nahm Spartoo nicht allzu genau. Weder war festgelegt, wie lange welche Informationen aufbewahrt werden sollen, noch wurden gespeicherte Daten irgendwann gel\u00f6scht oder auch nur archiviert. Den Pr\u00fcfern entgangen die Angaben von \u00fcber drei Millionen Kunden nicht, deren Konten seit \u00fcber f\u00fcnf Jahren ungenutzt waren.<\/li>\n<li>F\u00fcr die f\u00fcr Schulungszwecke aufgezeichneten Telefonate wurden Einwilligungen eingeholt \u2013 das hatte seine Richtigkeit. Jedoch wurden, wie oben erw\u00e4hnt, in diesem Zusammenhang auch Kontodaten mitgeschnitten und gespeichert. Au\u00dferdem habe das Unternehmen deutlich mehr Anrufe mitgeschnitten als f\u00fcr Schulungszwecke notwendig gewesen w\u00e4re. Damit liege ein Versto\u00df gegen das Prinzip der Datenminimierung vor.<\/li>\n<li>Seinen Informationspflichten sei Spartoo dar\u00fcber hinaus nur unzureichend nachgekommen: Man habe Kunden, Newsletter-Abonnenten oder Mitarbeiter nicht oder ungen\u00fcgend \u00fcber Zeitraum, Zweck sowie Rechtsgrundlagen der Datenspeicherungen informiert.<\/li>\n<li>Weiter habe Spartoo es verpasst, den Verpflichtungen nachzukommen, die die DSGVO zur Gew\u00e4hrleistung der Datensicherheit vorschreibt.<\/li>\n<li>Zur Identit\u00e4tsfeststellung verlangte Spartoo von seinen Kunden den Personalausweis, Kunden aus Italien hatten sogar ihren \u201etessera sanitaria\u201c, ihren Gesundheitsausweis einzureichen. Darin enthalten sind zahlreiche Daten, einschlie\u00dflich Steuercode oder Geburtsort sowie Informationen zur Staatsangeh\u00f6rigkeit. Dass hier zu viele Daten erhoben wurden, ist mehr als offensichtlich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das CNIL betont, dass dies eine Vielzahl von Verst\u00f6\u00dfen gegen die DSGVO seien: mehr als drei Millionen Kunden, \u00fcber 25 Millionen Interessenten sowie die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren betroffen \u2013 und das rechtfertige eine Strafe in H\u00f6he von 250.000 Euro. Nun muss Spartoo seine Datenverarbeitungsprozesse binnen drei Monaten DSGVO-konform anpassen \u2013 andernfalls drohen weitere Strafen.<\/p>\n<h2>DSGVO-Verst\u00f6\u00dfe: Spartoos Verfehlungen<\/h2>\n<p>Spartoos bisherige Gesch\u00e4ftsprozesse versto\u00dfen mehrfach gegen die DSGVO:<\/p>\n<h3>Versto\u00df gegen den Grundsatz der Datenminimierung (&#8222;Datensparsamkeit&#8220;)<\/h3>\n<p>Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-5-dsgvo\/\">Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO<\/a> d\u00fcrfen Unternehmen lediglich so viele Daten erheben, wie es tats\u00e4chlich notwendig ist. Betroffene mit der Herausgabe unn\u00f6tiger Daten zu bel\u00e4stigen, sollte also vermieden werden. Es wurden \u2026<\/p>\n<ul>\n<li>\u00a0\u2026 s\u00e4mtliche Anrufe aufgezeichnet: Da pro Woche und pro Mitarbeiter w\u00f6chentlich lediglich ein Gespr\u00e4ch zu Schulungszwecken verwendet wird, sind die Aufzeichnungen aller weiteren Telefonate unn\u00f6tig.<\/li>\n<li>\u2026 Bankdaten aufgezeichnet: Da der Schulungszweck nicht mehr greift, wenn Bankdaten genannt werden, h\u00e4tte Spartoo an diesem Punkt die Aufzeichnungen beenden m\u00fcssen \u2013 das fand jedoch nicht statt. Stattdessen wurden die aufgezeichneten Bankdaten unverschl\u00fcsselt gespeichert, und zwar unn\u00f6tig lang.<\/li>\n<li>\u2026 Personal- und Gesundheitsausweise abgefragt: Die CNIL betonte, dass es \u00fcbertrieben und somit nicht erforderlich sei, gleich zwei Ausweisdokumente zur Identit\u00e4tsfeststellung und Betrugsbek\u00e4mpfung vorlegen zu lassen. Weiter wurden dabei, wie oben erw\u00e4hnt, viel zu viele Daten erfasst.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Versto\u00df gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung<\/h3>\n<p>Ebenfalls in Art. 5 Abs. 1 DSGVO wird der Grundsatz der Speicherbegrenzung behandelt, gegen den Spartoo ebenfalls versto\u00dfen hat. Personenbezogene Daten, so besagt die DSGVO, sollten nicht l\u00e4nger gespeichert werden, als es f\u00fcr den Zweck, f\u00fcr den die Datenspeicherung erfolgt, notwendig ist.<\/p>\n<p>Da Spartoo weder \u00fcber ein L\u00f6schkonzept verf\u00fcgt noch die gespeicherten Daten l\u00f6scht, hat sich \u00fcber die Jahre extrem viel Datenmaterial angesammelt \u2013 viel zu viel, wie die CNIL feststellen musste. So fand man tats\u00e4chlich Daten von mehr als 118.750 Kunden, die sich nach dem 25. Mai 2008 nicht mehr eingeloggt hatten \u2013 und das war nur die Spitze des Eisbergs. Nicht nur nicht mehr ben\u00f6tigte Daten von Kunden speicherte das Unternehmen ewig, sondern auch Interessentendaten, die lediglich Informationen eingeholt hatten, lagerten noch Jahre nach den Anfragen in den Tiefen der Datenbanken.<\/p>\n<h3>Versto\u00df gegen die Informationspflichten<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-13-dsgvo\/\">Art. 13 DSGVO<\/a> kl\u00e4rt \u00fcber die umfassenden Informationspflichten auf, die Unternehmen gegen\u00fcber Betroffenen haben. Spartoo selbst erkl\u00e4rte, dass die Einwilligungen der Kunden und Interessenten als Rechtsgrundlage f\u00fcr die Datenspeicherung dienen. Den Pr\u00fcfern der CNIL fiel jedoch die Datenschutzerkl\u00e4rung auf, die der Versandh\u00e4ndler auf seiner Website ver\u00f6ffentlicht hatte. Dementsprechend m\u00fcssten weitere Rechtsgrundlagen bei den unterschiedlichen Datenverarbeitungen vorliegen.<\/p>\n<p>Es fehlte zudem die Information f\u00fcr die Kunden, dass aufgezeichnete Telefonate nach Madagaskar \u00fcbermittelt wurden. Wie auch die Kunden und Interessenten wurden die Mitarbeiter ebenfalls nicht vollumf\u00e4nglich informiert: Im Januar 2016 fand eine Mitarbeiterschulung statt, auf der dar\u00fcber informiert wurde, dass Kundentelefonate zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden. Danach fand eine derartige Information \u00fcber die Aufzeichnungen nicht mehr statt. Die Pr\u00fcfer kamen zu dem Schluss, dass die durchgef\u00fchrten Datenverarbeitungen f\u00fcr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht transparent seien.<\/p>\n<h3>Versto\u00df gegen die Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit der Verarbeitung (&#8222;Datensicherheit&#8220;)<\/h3>\n<p>Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-32-dsgvo\/\">Art. 32 DSGVO<\/a> m\u00fcssen Verantwortliche der Datenverarbeitung mit technischen sowie organisatorischen Ma\u00dfnahmen ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gew\u00e4hrleisten. Dass man hier aktiver sein muss als Spartoo, zeigen die Verfehlungen des Online-Schuhh\u00e4ndlers:<\/p>\n<p>Kunden konnten Passw\u00f6rter anlegen, die mit lediglich sechs Zeichen sowie einer Zeichenkategorie nur bedingt sicher sein k\u00f6nnen. Wurden von einer IP-Adresse 19 Login-Fehlversuche binnen einer Minute eingegeben, so erfolgte die Sperrung dieser IP-Adresse f\u00fcr nur eine Minute. Brute-Force-Angriffe mit dem Ziel, pers\u00f6nliche Daten aus Kundenaccounts abzugreifen, sind mit solch laxen Sicherheitseinstellungen extrem einfach.<\/p>\n<p>Kunden aus einigen L\u00e4ndern (Frankreich, Italien, Spanien, Ungarn, Slowakei, D\u00e4nemark und Griechenland) wurden gebeten, Bankkarten-Kopien per E-Mail zu senden, damit Spartoo Betrugsbek\u00e4mpfung betreiben kann. Dass die Scans sechs Monate lang unverschl\u00fcsselt gespeichert wurden, ist schon ein Desaster. Der unverschl\u00fcsselte E-Mail-Versand, zu dem die Kunden so verleitet wurden, ein weiteres: Bei Bankdaten handelt es sich um sehr sensible Informationen!<\/p>\n<p>Zum Zwecke der Betrugsbek\u00e4mpfung war Spartoo dar\u00fcber hinaus nicht berechtigt, alle Bankkartennummern zu verarbeiten. Spartoo w\u00e4re in der Pflicht gewesen, mit technischen Ma\u00dfnahmen wie Verschl\u00fcsselung die gesicherte Kundenkommunikation zu erm\u00f6glichen und Kunden die M\u00f6glichkeit zu geben, nur den wirklich erforderlichen Teil ihrer Bankkarten zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<h2>Ist die H\u00f6he der DSGVO-Strafe angemessen?<\/h2>\n<p>Es w\u00e4re ein Leichtes gewesen, die Bedingungen f\u00fcr die Betroffenen zu optimieren: Ein auf Sicherheit bedachtes Login-Verfahren, Betrugsbek\u00e4mpfung mit ausschlie\u00dflich daf\u00fcr erforderlichen Daten und sicheren \u00dcbermittlungsmethoden oder ein effizientes L\u00f6schkonzept h\u00e4tten sicher daf\u00fcr gesorgt, dass die Strafe nicht derartig hoch ausf\u00e4llt. Dass die Kontrolle durch die franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde kurz nach Inkrafttreten der DSGVO anstand, ist sicherlich schlicht als Pech anzusehen. Doch die hier vorliegenden Verst\u00f6\u00dfe h\u00e4tten \u2013 zumindest hierzulande \u2013 auch vor der DSGVO zu Bu\u00dfgeldern gef\u00fchrt. In Anbetracht der Summe der Verst\u00f6\u00dfe und den Unmengen Betroffener erscheinen 250.000 Euro DSGVO-Strafe berechtigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Online-Schuhh\u00e4ndler Spartoo wird aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen gegen die DSGVO zur Kasse gebeten: 250.000 Euro muss das Unternehmen zahlen, hat die franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde CNIL entschieden. Der Schuhverk\u00e4ufer hat seinen Stammsitz in Grenoble und beliefert Kunden in 13 EU-Staaten \u2013 auch f\u00fcr Deutschland existiert eine eigene Bestellseite. 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