{"id":5714,"date":"2020-09-15T12:17:36","date_gmt":"2020-09-15T10:17:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5714"},"modified":"2020-09-15T12:17:36","modified_gmt":"2020-09-15T10:17:36","slug":"videokonferenz-und-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/videokonferenz-und-datenschutz\/","title":{"rendered":"Videokonferenzsysteme und Datenschutz"},"content":{"rendered":"<p>Schon seit geraumer Zeit, besonders aber im Rahmen der Corona-Pandemie sind Videokonferenzsysteme aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Sie bieten Unternehmen so viel mehr als die klassische Telefonkonferenz oder die E-Mail-Kommunikation: Unterhaltungen in Bild und Ton, verkn\u00fcpft mit Chats und Desktop- sowie App-Sharing bis hin zum gemeinsamen Bearbeiten von Dokumenten sind m\u00f6glich. Um Videokonferenzsysteme aber gewinnbringend nutzen zu k\u00f6nnen, muss die Sicherheit stimmen, auch der Datenschutz (u. a. in Bezug auf US-Anbieter) muss geregelt sein. Mit diesen Aspekten setzen wir uns heute auseinander, bevor wir Ihnen im n\u00e4chsten Beitrag Videokonferenzsysteme vorstellen.<\/p>\n<h2>Beruflicher Einsatz von Videokonferenzsystemen<\/h2>\n<p>In sehr vielen verschiedenen denkbaren Szenarien k\u00f6nnen Videokonferenzsysteme zum Einsatz kommen: Bildungseinrichtungen setzen auf sie genauso wie Vereine mit Ehren\u00e4mtern, Familien oder eben Unternehmen. Im letzten Fall, beim Einsatz im Unternehmen, sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass ein \u00dcbertragen von Bildern von Personen gleichzeitig ein \u00dcbertragen von personenbezogenen Daten ist. Je nach Konferenzinhalt k\u00f6nnen weitere, wom\u00f6glich auch sensible Daten hinzukommen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den beruflichen Einsatz muss vieles bedacht werden. Die erste \u00dcberlegung, die Sie anstellen, ist, ob Sie einen Videokonferenzdienst im eigenen Netzwerk betreiben oder ob Sie auf einen Online-Dienst setzen m\u00f6chten.<\/p>\n<h3>Online-Service oder selbstgehostet?<\/h3>\n<p>M\u00f6chten Sie Videokonferenzen \u00fcber einen Online-Dienst (Software as a Service, SaaS) realisieren, ist es sinnvoll, wenn sich Unternehmensleitung, IT-Abteilung und Datenschutzbeauftragte\/r zusammensetzen und allgemeine Fragen kl\u00e4ren. Diskussionsw\u00fcrdig sind etwa die Fragen, ob die Datenverarbeitung im DSGVO-Geltungsbereich liegt, inwieweit die Konferenzl\u00f6sung datenschutzfreundliche Voreinstellungen bietet oder wo der Einsatz von Verschl\u00fcsselung sinnvoll w\u00e4re.<\/p>\n<p>Andere Fragen stellen sich, wenn Sie die Videokonferenzsoftware im eigenen Netz bereitstellen m\u00f6chten (On-Premises-L\u00f6sung). In aller Regel haben Sie sich an diesem Punkt bereits mit einigen Fragestellungen auseinandergesetzt: Risikobewertungen f\u00fchrten zu einem Konzept dar\u00fcber, wie mit Protokoll-, Meta- oder Analysedaten umgegangen wird. Falls nicht, sollten Sie dieses Konzept erstellen und aus ihm eine entsprechende Richtlinie formulieren. Interessant an selbstgehosteten L\u00f6sungen ist, dass Sie als Unternehmen oder Beh\u00f6rde die Datenhoheit behalten. In den meisten F\u00e4llen \u2013 wenn also realisierbar \u2013 ist eine solche L\u00f6sung zu bevorzugen.<\/p>\n<h2>Gute Vorbereitungen f\u00fcr mehr Datenschutz<\/h2>\n<p>Bedenken Sie den Datenschutz idealerweise schon mit, w\u00e4hrend Sie die Videokonferenz vorbereiten. Dazu geh\u00f6rt es auch, Regeln f\u00fcr die Teilnahme an der Videokonferenz festzulegen und diese rechtzeitig zu kommunizieren. Kl\u00e4ren Sie \u00fcber verschiedene Funktionalit\u00e4ten auf und bestimmen Sie Verhaltensregeln (kl\u00e4ren Sie beispielsweise die Zul\u00e4ssigkeit von Aufzeichnungen). \u00dcberlegungen, die Sie schon in der Planungsphase anstellen k\u00f6nnen, sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Registrierungen: W\u00e4hlen Sie einen Konferenzanbieter, der eine Registrierung voraussetzt, so kann dies mit der Weitergabe personenbezogener Daten verbunden sein.<\/li>\n<li>Informieren Sie die Teilnehmer dar\u00fcber, welche Daten von wem verarbeiten werden. So kommen Sie Ihren Informationspflichten gegen\u00fcber Nutzern (Betroffenen) nach Art. 13 DSGVO nach.<\/li>\n<li>Arbeiten Sie in der Konferenz mit Unterlagen, verteilen Sie diese idealerweise schon vor der Videokonferenz auf sicherem Weg (pers\u00f6nliche \u00dcbergabe, verschl\u00fcsselter E-Mail-Versand).<\/li>\n<li>Spielen Sie Bilder oder Pr\u00e4sentationen ein, entfernen Sie vorher s\u00e4mtliche personenbezogenen Daten.<\/li>\n<li>Bedarfsweise k\u00f6nnen auch Pseudonyme genutzt werden. Es bietet sich an, dies bereits mit dem Verteilen der Unterlagen zu kommunizieren und die Pseudonyme darin festzulegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch die Teilnehmenden an der Videokonferenz k\u00f6nnen sich bereits im Vorfeld vorbereiten:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcberlegen Sie sich, aus welchem Raum Sie der Videokonferenz beitreten. Sind Sie derzeit im Home-Office besch\u00e4ftigt, achten Sie darauf, dass Ihr Hintergrund nichts Pers\u00f6nliches oder gar Vertrauliches verr\u00e4t, entfernen Sie Familienfotos genauso wie Arzneimittel oder Ordner, deren beschrifteter R\u00fccken mehr aussagen kann, als Ihnen lieb ist. W\u00e4hlen Sie zudem einen ruhigen Ort, an dem weder dem Haushalt angeh\u00f6rige Personen noch Nachbarn oder auch Passanten Ihre Videokonferenz mitverfolgen k\u00f6nnen. Zuletzt bedenken Sie bitte noch m\u00f6gliche Ger\u00e4te mit Sprachsteuerung in Ihrer Umgebung: Weder Smartphones noch smarte Lautsprecher sollten den Ton der Konferenz aufzeichnen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Machen Sie sich mit der geeigneten technischen Ausr\u00fcstung vertraut. Dazu geh\u00f6rt u. a., dass Sie aufs Freisprechen verzichten und zugunsten des Datenschutzes ein Headset verwenden.<\/li>\n<li>Machen Sie sich mit allen Infos, die Sie zur Videokonferenz erhalten haben, vertraut. Lesen Sie die Verhaltensregeln und lernen Sie die Funktionen des Videokonferenzsystems kennen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Funktionen in Videokonferenzsystemen<\/h2>\n<p>Die Funktionalit\u00e4t von diversen Videokonferenzsystemen ist erstaunlich \u2013 doch nicht immer ist es sinnvoll, von s\u00e4mtlichen Funktionen Gebrauch zu machen. Die folgenden \u00dcberlegungen helfen bei einem datensparsamen Einsatz zur Erf\u00fcllung des Datenschutzgrundsatzes &#8222;Datenminimierung&#8220;:<\/p>\n<h3>Aufnehmen &amp; Speichern von Videokonferenzen<\/h3>\n<p>Protokollieren, Archivieren, Aufnehmen, Speichern: Das alles sind Umschreibungen f\u00fcr Aufnahmefunktionen. Diese Funktion erscheint verlockend, weil bequem \u2013 aber: die Aufzeichnungen von Wort und Bild sind aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich. Eine Alternative w\u00e4re die schriftliche Protokollierung. Falls Sie doch aufzeichnen, m\u00fcssen die Zugriffsberechtigungen auf den Mitschnitt organisiert werden (Zugriff erhalten nur jene Mitarbeiter*innen, die den Zugriff zum Aus\u00fcben ihrer Arbeit ben\u00f6tigen), L\u00f6schfristen m\u00fcssen eingehalten und Betroffenenrechte gew\u00e4hrleistet sein. Das Zugreifen auf gespeicherte Daten von Videokonferenzen bedarf einer Authentisierung und es muss verschl\u00fcsselt erfolgen. Je nach Schutzbedarf dieser Aufzeichnungen k\u00f6nnen Sie auch \u00fcber das Vier-Augen-Prinzip nachdenken. Bedenken Sie au\u00dferdem, dass bei Archivierung dieser Aufzeichnungen sowohl die Verschl\u00fcsselung als auch ein Manipulationsschutz erhalten bleiben m\u00fcssen. Tats\u00e4chlich ist es deutlich einfacher, schriftlich zu protokollieren.<\/p>\n<h3>Integrieren von Social Media<\/h3>\n<p>Es gibt zahlreiche Videokonferenzl\u00f6sungen, die eine Integration sozialer Medien erlauben. M\u00f6chten Sie solche Inhalte in Ihrer Videokonferenz einbinden, ist es zwingend erforderlich, darauf zu achten, keine sensiblen Daten Dritter offenzulegen.<\/p>\n<p>Es gibt auch Videokonferenzsysteme, die automatisch Kontakt zu einigen sozialen Netzwerken, etwa Facebook, aufnehmen. Da das in aller Regel weder notwendig noch gewollt ist, achten Sie bereits beim Anschaffen der L\u00f6sung auf datenschutzfreundliche Voreinstellungen, die derartiges verhindern.<\/p>\n<h3>Ein Hauch Kontrolle: Aufmerksamkeitsanzeige<\/h3>\n<p>Jeder, der schon mal an einer etwas weniger aufregenden Konferenz teilgenommen hat, kennt es: Die Aufmerksamkeit kann zwischendurch etwas schwinden. Moderne Videokonferenzsysteme erkennen es, ob die Teilnehmenden der Videokonferenz noch aufmerksam folgen. Eine Aufmerksamkeitsanzeige verweist die Konferenzmoderation auf Teilnehmende, die nicht mehr ganz bei der Sache sind.<\/p>\n<p>Achtung: Deaktivieren Sie diese \u00dcberwachungsfunktion, denn sie ist ein tiefer Eingriff in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Teilnehmenden! M\u00fcssen Sie die Funktion verwenden, etwa weil Sie in Ihrem Webinar Teilnehmernachweise ausstellen m\u00fcssen, so informieren Sie die Teilnehmenden bereits vor Beginn der Videokonferenz \u00fcber diese Funktion.<\/p>\n<h3>Anklopfen und Passwortschutz<\/h3>\n<p>Sehr sinnvoll ist der Passwortschutz, der in vielen Videokonferenzsystemen integriert ist: Ein Betreten des virtuellen Konferenzraums ist erst nach Passworteingabe bzw. nach einem \u201eAnklopfen\u201c m\u00f6glich. So verhindern Sie, dass unbefugte Dritte eintreten und Ihrer Konferenz folgen.<\/p>\n<h2>Vorgehen bei der Auswahl des Videokonferenzsystems<\/h2>\n<p>M\u00f6chten Sie sich f\u00fcr eine Videokonferenzl\u00f6sung entscheiden, stehen verschiedene Schritte auf Ihrem Plan: \u00dcberlegen Sie sich zun\u00e4chst, ob es wirklich eine Videokonferenz sein muss oder ob es wom\u00f6glich auch die konventionelle Telefonkonferenz t\u00e4te. Denn diese w\u00e4re leichter datenschutzfreundlich durchf\u00fchrbar.<\/p>\n<p>Es gibt jedoch F\u00e4lle, in denen auf eine Videokonferenz nicht verzichtet werden kann. Ist dem so, w\u00e4re der Idealzustand, einen eigenen Dienst mit einer Open Source-Software bereitzustellen. Wie oben bereits erw\u00e4hnt, l\u00e4ge die Datenhoheit so in Ihrer eigenen Hand. Doch auch kommerzielle Software kann datenschutzfreundlichen Einsatz finden. Wichtig bei der Auswahl kommerzieller Videokonferenzsysteme ist, dass die Software keine Daten (Daten Ihrer Besch\u00e4ftigten, Daten von Dienstleistern oder sonstigen Kommunikationspartnern) an den Hersteller oder aber an Dritte \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>Haben Sie einige kommerzielle Anbieter f\u00fcr Videokonferenzsysteme im engeren Rahmen, pr\u00fcfen Sie, ob es darunter einen europ\u00e4ischen Anbieter gibt, der Ihren Anforderungen entspricht. Sind Sie f\u00fcndig geworden, pr\u00fcfen Sie die folgenden Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li>Datenverarbeitung: Wie verarbeitet der Anbieter Daten? Ausschlie\u00dflich im zul\u00e4ssigen Rahmen? H\u00e4lt er sich ans europ\u00e4ische Datenschutzrecht? Oder werden Daten an Dritte (auch ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden) weitergegeben?<\/li>\n<li>Datensicherheit: Wie weist der Anbieter Datensicherheit nach? Existieren Zertifizierungen?<\/li>\n<li>Verschl\u00fcsselung: Garantiert der Anbieter Verschl\u00fcsselung bei der Daten\u00fcbertragung? Sind die \u00dcbertragungen transport- oder Ende-zu-Ende-verschl\u00fcsselt?<\/li>\n<li>AV-Vertrag: H\u00e4lt der Anbieter gesetzeskonforme Auftragsverarbeitungsvertr\u00e4ge bereit? Oder ist er willens, einen DSGVO-konformen AV-Vertrag mit Ihnen abzuschlie\u00dfen?<\/li>\n<li>Dienstleister: Nutzt der Anbieter selbst Dienstleister? Sitzen diese innerhalb oder au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union bzw. des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums?<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Videokonferenz: Organisatorisches<\/h2>\n<p>Auch einige organisatorische Regeln sind von Ihnen und den Teilnehmenden an der Videokonferenz einzuhalten. Machen Sie sich schon im Voraus dar\u00fcber Gedanken, \u00fcber welche Themen in der Videokonferenz nicht gesprochen wird. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Kontaktdaten oder sonstige pers\u00f6nlichen Informationen. Sollten Teilnehmende datenschutzrechtliche, technische oder sonstige Bedenken haben, kl\u00e4ren Sie diese. Stellen Sie klar, dass Fragen erlaubt und gern gesehen sind, sodass Sie und weitere an der Konferenz Teilnehmenden gut ger\u00fcstet starten.<\/p>\n<h2>Datenschutz bei Videokonferenzsystemen<\/h2>\n<p>Sie sehen: Es gibt keine perfekte L\u00f6sung, die \u00fcberall passen w\u00fcrde. L\u00f6sungen, die f\u00fcrs private Umfeld problemlos Anwendung finden k\u00f6nnen, lassen sich im gesch\u00e4ftlichen Umfeld so nicht einsetzen. Technische und organisatorische \u00dcberlegungen m\u00fcssen angestellt, L\u00f6sungen verglichen werden.<\/p>\n<p>Um Ihnen beides zu erleichtern, haben wir uns f\u00fcr diese Kurz-Serie \u00fcber Videokonferenzsysteme entschieden. Was wir Ihnen in diesem Beitrag in \u00fcbersichtlicher Form pr\u00e4sentiert haben, hat das BSI im \u201e<a href=\"https:\/\/www.bsi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/BSI\/Cyber-Sicherheit\/Themen\/Kompendium-Videokonferenzsysteme.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\">Kompendium Videokonferenzsysteme<\/a>\u201c (PDF) noch mal deutlich ausf\u00fchrlicher aufbereitet. Darin finden Sie auch Szenarien f\u00fcr einen erh\u00f6hten Schutzbedarf. Im zweiten Teil dieser Kurz-Serie werden wir konkret und stellen Ihnen verschiedene Videokonferenzsysteme vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schon seit geraumer Zeit, besonders aber im Rahmen der Corona-Pandemie sind Videokonferenzsysteme aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. 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