{"id":5729,"date":"2020-10-27T15:24:17","date_gmt":"2020-10-27T13:24:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5729"},"modified":"2020-10-27T15:24:17","modified_gmt":"2020-10-27T13:24:17","slug":"strafverfolgung-seehofer-fordert-verlaengerte-datenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/strafverfolgung-seehofer-fordert-verlaengerte-datenspeicherung\/","title":{"rendered":"Strafverfolgung: Seehofer fordert verl\u00e4ngerte Datenspeicherung"},"content":{"rendered":"<p>Es war im Juli 2020, als Bundesinnenminister Horst Seehofer eine verl\u00e4ngerte Datenspeicherung von sechs Monaten vorantreiben wollte. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) sah das anders und urteilte j\u00fcngst einmal mehr, dass eine pauschale Datenspeicherung unzul\u00e4ssig sei. Es g\u00e4be jedoch Ausnahmen. Seehofers Ansinnen zielt auf den Kampf gegen Kindesmissbrauch und \u2013pornografie ab. Der Minister schrieb: \u201eDa Hinweise auf relevante IP-Adressen h\u00e4ufig erst nach mehreren Monaten bei den Ermittlungsbeh\u00f6rden eingehen, sollte die Speicherfrist nur f\u00fcr IP-Adressen von zehn Wochen auf mindestens sechs Monate verl\u00e4ngert werden.\u201c<\/p>\n<h2>Datenspeicherung: Eine Endlos-Diskussion<\/h2>\n<p>Es ist nicht das erste Mal, dass \u00fcber die Datenspeicherung, auch als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet, diskutiert wird. Mitte Juli 2020 ging das oben zitierte Schreiben an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), auszugsweise lag es auch der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor.<\/p>\n<p>Was ist mit Vorratsdatenspeicherung gemeint? Anbieter werden per Gesetz verpflichtet, Telefon- sowie Internetverbindungsdaten ihrer Nutzer*innen zu sichern. Ziel ist es, dass Ermittler darauf zugreifen k\u00f6nnen, falls es zu einer Strafverfolgung kommen sollte. Das bedeutet also auch f\u00fcr Nicht-Kriminelle, dass ihre Daten sicherheitshalber gespeichert werden. Hierzulande sieht das Gesetz eine zehnw\u00f6chige Speicherfrist vor, jedoch liegt diese Regelung seit geraumer Zeit auf Eis.<\/p>\n<h3>EuGH urteilte zur anlasslosen Datenspeicherung<\/h3>\n<p>Schon in den Jahren 2014 und 2016 urteilte der EuGH \u00fcber die anlasslose Datenspeicherung: Verbindungsdaten der Nutzer*innen d\u00fcrfen nicht anlasslos gespeichert werden, denn <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2016-12\/cp160145de.pdf\">eine derartige Regelung w\u00fcrde<\/a> \u201edie Grenzen des absolut Notwendigen [sprengen] und kann nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden.\u201c Eine gezielte Datenspeicherung sei hingegen erlaubt. Nun war der EuGH in derselben Diskussion k\u00fcrzlich erneut gefragt.<\/p>\n<h3>Anlasslose Datenspeicherung: Seehofer aktiv, Lambrecht abwartend<\/h3>\n<p>Seehofer erhoffe sich von dem neuen EuGH-Urteil Spielr\u00e4ume \u2013 und hielt es f\u00fcr sinnvoll, schon im Voraus \u00c4nderungen vorzunehmen, \u201edamit diese nach einem die Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit EU-Recht best\u00e4tigenden Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs zeitnah umgesetzt werden k\u00f6nnen\u201c, so der Minister. Noch vor der Urteilsverk\u00fcndung wollte der Bundesinnenminister die zurzeit ausgesetzte Datenspeicherung von zehn Wochen auf sechs Monate anheben. Bundesjustizministerin Lambrecht zeigte sich hier abwartender: \u201eEin gesetzlicher Anpassungsbedarf kann sinnvoll erst gepr\u00fcft werden, wenn die Gerichte entschieden haben\u201c, \u00e4u\u00dferte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.<\/p>\n<p>Warum hatte es Seehofer so eilig? Seehofer benannte als Grund f\u00fcr das Ausweiten der Datenspeicherung Kindesmissbrauch sowie Kinderpornografie. IP-Adressen seien f\u00fcr die Ermittlungsbeh\u00f6rden in F\u00e4llen von Kindesmissbrauch oder \u2013pornografie der einzige Ermittlungsansatz. \u201eOhne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen bei den Telekommunikationsanbietern bleiben zwangsl\u00e4ufig zahlreiche F\u00e4lle unaufgekl\u00e4rt\u201c, so Seehofer. Entsprechende Hinweise zu relevanten IP-Adressen gingen oft erst viele Monate sp\u00e4ter ein.<\/p>\n<p>Seehofer ist nicht der einzige, der auf eine l\u00e4ngere Datenspeicherung pocht: Auch das Bundeskriminalamt (BKA) w\u00fcnscht sich l\u00e4ngere Speicherfristen. Schon 2018 <a href=\"https:\/\/www.bka.de\/SharedDocs\/Kurzmeldungen\/DE\/Kurzmeldungen\/180611_MINDESTSPEICHERFRISTEN.html\">schrieb das BKA<\/a>: \u201eDie Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten ist unabdingbar f\u00fcr die Arbeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden.\u201c BKA-Pr\u00e4sident Holger M\u00fcnch ist \u00fcberzeugt, dass die Datenspeicherung \u201edie Mindestanforderung [sei], um Straftaten im Internet wirklich verfolgen zu k\u00f6nnen.\u201c Da hierzulande die Datenspeicherung ausgesetzt ist, d\u00fcrfte es demnach also keine erfolgreiche Strafverfolgung im Internet mehr geben.<\/p>\n<h2>Datenspeicherung: Alles auf Anfang<\/h2>\n<p>Nachdem der EuGH im Jahr 2016 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, wurden IP-Adressen durch Internetprovider nur noch wenige Tage gespeichert. Die Frage, ob Datenspeicherung hierzulande Anwendung finden darf, sollte im September 2019 durchs Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekl\u00e4rt werden, dieses <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/pm\/2019\/66\">gab die Frage jedoch zur\u00fcck an den EuGH<\/a>. Fest stand: Sind die noch offenen Fragen ungekl\u00e4rt, wird es keine Datenspeicherung dieser Art in Deutschland geben.<\/p>\n<p>SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken hatte sich bereits 2014 <a href=\"https:\/\/www.saskiaesken.de\/statements\/vorratsdatenspeicherung\">gegen die anlasslose Datenspeicherung ausgesprochen<\/a>: \u201eIch pers\u00f6nlich halte nicht viel von der VDS, also von der \u00dcberwachung der privaten Kommunikation der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und der Speicherung von Verbindungsdaten, ohne dass daf\u00fcr ein Anlass oder gar ein begr\u00fcndeter Verdacht besteht. Man stelle sich nur vor, die Postboten m\u00fcssten im staatlichen Auftrag die Adressen von Absendern und Empf\u00e4ngern und das Datum ihres Poststempels aller zugestellten Briefe notieren.\u201c 2015 <a href=\"https:\/\/www.saskiaesken.de\/statements\/keine-vorratsdatenspeicherung\">bekr\u00e4ftigte sie diese Aussage<\/a>: Die \u201eanlasslose Vorratsdatenspeicherung ist [ein] unzul\u00e4ssiger Eingriff in Grundrechte\u201c, titelte sie. Ein <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2020-01\/cp200004de.pdf\">Gutachten<\/a> (PDF) vom Januar 2020 st\u00fctzt diese Ansichten.<\/p>\n<p>Im Juli sah sich das Bundesverfassungsgericht mit zehn Verfassungsbeschwerden gegen die Datenspeicherung konfrontiert; Kl\u00e4ger waren unter anderem verschiedene Gr\u00fcnen-Politiker, die FDP sowie ein B\u00fcndnis aus Datensch\u00fctzern, B\u00fcrgerrechtlern und weiteren Politikern. Auch Ulrich Kelber wird in seiner Funktion als Bundesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nicht m\u00fcde, die anlasslose Datenspeicherung anzumahnen.<\/p>\n<h2>Aktuelles Urteil: Pauschale Datenspeicherung verletzt Grundrechte<\/h2>\n<p>Am 06. Oktober 2020 <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=232084&amp;pageIndex=0&amp;doclang=EN&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\">urteilten die Richter des EuGH<\/a> ein weiteres Mal \u2013 und kommen erneut zu dem Ergebnis, dass die pauschale Datenspeicherung die Grundrechte verletzt. Es wurden F\u00e4lle aus Frankreich, Belgien sowie Gro\u00dfbritannien gemeinsam verhandelt. Das Urteil f\u00fchrt nun in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern zu verschiedenen Interpretationen, insbesondere, was Ausnahmen angeht. Konkret meinten die Richter, dass eine Datenspeicherung dann rechtm\u00e4\u00dfig sei, wenn \u201eder betreffende Mitgliedstaat mit einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit konfrontiert ist, die sich als echt und konkret oder vorhersehbar erweist.\u201c Die Datenspeicherung d\u00fcrfe jedoch keinesfalls anlasslos erfolgen!<\/p>\n<p>Spielraum sah das Gericht bei der Speicherung der IP-Adressen: abkehrend von ihrer bisherigen Linie urteilten die EuGH-Richter, dass die IP-Adresse des Absenders &#8211; und nur diese, nicht die des Empf\u00e4ngers &#8211; zum Bek\u00e4mpfen von Kriminalit\u00e4t gespeichert werden darf. Diese Datenspeicherung sei jedoch auf den erforderlichen Zeitraum zu beschr\u00e4nken, au\u00dferdem m\u00fcssten Gerichte oder unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rden das Vorgehen kontrollieren.<\/p>\n<p>Dieses EuGH-Urteil hat nur bedingte Aussagekraft f\u00fcr die Situation in Deutschland, der EuGH muss die Anfrage durchs Bundesverwaltungsgericht erst noch behandeln. Ein Urteilstermin ist noch nicht angesetzt. Die Union m\u00f6chte sofort in Aktionismus verfallen: Unionsfraktionsvize Thorsten Frei <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/gegen-kindesmisshandlung-thorsten-frei-cdu-fordert-ip-adressen-speicherung-a-00000000-0002-0001-0000-000173444505\">schl\u00e4gt gegen\u00fcber dem Spiegel vor<\/a>: \u201eUm die Verbreitung von Kinderpornografie zu unterbinden, sollten wir die Speicherung der IP-Adressen schnell erm\u00f6glichen\u201c. Dies solle idealerweise im Gesetz zur Bek\u00e4mpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder verankert werden, welches in K\u00fcrze den Bundestag passieren soll.<\/p>\n<p>BfDI Kelber kritisiert Pl\u00e4ne dieser Art zur anlasslosen Datenspeicherung <a href=\"https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SiteGlobals\/Modules\/Buehne\/DE\/Startseite\/Pressemitteilung_Link\/HP_Text_Pressemitteilung.html\">in einer Pressemeldung<\/a> massiv: Die EuGH-Entscheidung sei ihm zufolge als \u201eGrenze f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesetze zu sehen\u201c. Kelber kritisiert weiter: \u201eEs ist nicht nachvollziehbar, dass ein Jahr vor der Bundestagswahl im Schnellverfahren anstehende Gesetze im Bereich Telekommunikation geplant sind, die der Linie des EuGH widersprechen. Vielmehr sollte sich Deutschland w\u00e4hrend seiner Ratspr\u00e4sidentschaft daf\u00fcr einsetzen, dass auf europ\u00e4ischer Ebene keine neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung entstehen. Das gilt insbesondere f\u00fcr die aktuell diskutierte ePrivacy Verordnung.\u201c Abschlie\u00dfend hei\u00dft es in der Pressemeldung: \u201eDer europ\u00e4ische und deutsche Gesetzgeber sollten sich bei zuk\u00fcnftigen Rechtssetzungsvorhaben am Urteil des EuGH orientieren. Auch die Parteien sollten das Urteil in ihren Wahlprogrammen f\u00fcr die Bundestagswahl im kommenden Jahr ber\u00fccksichtigen.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es war im Juli 2020, als Bundesinnenminister Horst Seehofer eine verl\u00e4ngerte Datenspeicherung von sechs Monaten vorantreiben wollte. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) sah das anders und urteilte j\u00fcngst einmal mehr, dass eine pauschale Datenspeicherung unzul\u00e4ssig sei. Es g\u00e4be jedoch Ausnahmen. Seehofers Ansinnen zielt auf den Kampf gegen Kindesmissbrauch und \u2013pornografie ab. Der Minister schrieb: \u201eDa Hinweise &hellip; <\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/strafverfolgung-seehofer-fordert-verlaengerte-datenspeicherung\/\"> Mehr Lesen<span class=\"screen-reader-text\">  Mehr Lesen<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":5744,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[111,46],"tags":[3,72,106],"class_list":["post-5729","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-datenschutz","category-rechtliches","tag-datenschutz","tag-rechtliches","tag-ueberwachung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5729","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5729"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5729\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5746,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5729\/revisions\/5746"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5744"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5729"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5729"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5729"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}