{"id":5888,"date":"2021-05-26T15:14:16","date_gmt":"2021-05-26T13:14:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=5888"},"modified":"2021-05-26T15:14:16","modified_gmt":"2021-05-26T13:14:16","slug":"auskunftsrecht-welche-rechte-haben-betroffene","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/auskunftsrecht-welche-rechte-haben-betroffene\/","title":{"rendered":"Auskunftsrecht: Welche Rechte haben Betroffene?"},"content":{"rendered":"<p>Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte von Betroffenen massiv gest\u00e4rkt: Mitunter haben Betroffene das Recht auf Berichtigung, L\u00f6schung, Daten\u00fcbertragbarkeit sowie das Auskunftsrecht gem\u00e4\u00df Art. 15 DSGVO. Letztere sind besonders relevant, denn verglichen mit bisherigem Recht hat die DSGVO die Auskunftsrechte Betroffener enorm gest\u00e4rkt. Den heutigen Beitrag nutzen wir, um Ihnen als Betroffenen, Unternehmen oder Beh\u00f6rde einen \u00dcberblick \u00fcber das Auskunftsrecht zu liefern.<\/p>\n<h2>Das Auskunftsrecht nach DSGVO<\/h2>\n<p>Die DSGVO regelt das Auskunftsrecht in <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-15-dsgvo\/\">Art. 15<\/a>. Demnach haben Betroffene zun\u00e4chst das Recht, vom f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlichen die Auskunft einzuholen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten gespeichert und\/ oder verarbeitet werden. Ist dem so, so greift das Recht des Betroffenen auf Auskunft \u00fcber eben diese gespeicherten personenbezogenen Daten. Selbst wenn der Verantwortliche keine Daten \u00fcber Sie verarbeitet, ist er verpflichtet, eine Negativauskunft zu liefern.<\/p>\n<h3>Welche Informationen beinhaltet das Auskunftsrecht?<\/h3>\n<p>Bei der Auskunft \u00fcber gespeicherte Daten von betroffenen Personen greifen die in Art. 15 Abs. 1 lit. a) bis e) DSGVO genannten Punkte. Betroffene, die Gebrauch von ihrem Auskunftsrecht machen, erhalten folgende Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li>die Zwecke oder der Zweck der Verarbeitung,<\/li>\n<li>die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten,<\/li>\n<li>m\u00f6gliche Empf\u00e4nger, denen gegen\u00fcber personenbezogene Daten offengelegt werden, insbesondere dann, wenn Empf\u00e4nger in Drittl\u00e4ndern sitzen oder Organisationen international ausgelegt sind. Ist es nicht m\u00f6glich, die Empf\u00e4nger zu benennen, so sind zumindest Kategorien der Empf\u00e4nger anzugeben.<\/li>\n<li>die geplante Dauer, in der die personenbezogenen Daten gespeichert werden. Ist die Angabe der Dauer nicht m\u00f6glich, so m\u00fcssen Kriterien f\u00fcr die Festlegung dieser Dauer benannt werden.<\/li>\n<li>weitere bestehende Rechte. Dazu geh\u00f6ren das Recht auf Berichtigung sowie L\u00f6schung, aber auch auf Einschr\u00e4nkungen in der Verarbeitung oder das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten.<\/li>\n<li>den Hinweis auf das Bestehen eines Beschwerderechts bei der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde,<\/li>\n<li>Informationen \u00fcber die Herkunft der personenbezogenen Daten, falls diese nicht beim Betroffenen selbst erhoben wurden,<\/li>\n<li>falls vorhanden, das Bestehen von automatisierten Entscheidungsfindungen inklusive Profiling gem. Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO. Erg\u00e4nzt werden sollten aussagekr\u00e4ftige Informationen \u00fcber die Logik der Automatisierung, der Tragweite und der angestrebten Auswirkungen dieser Verarbeitung f\u00fcr betroffene Personen. Falls nicht vorhanden, sollte der Betroffene dar\u00fcber auch informiert werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Auskunftsrecht k\u00f6nnen Betroffene in aller Regel kostenfrei in Anspruch nehmen, eine Ausnahme k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus verlangte Kopien bilden.<\/p>\n<p>Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist als Besonderheit zu erachten: Es erm\u00f6glicht als Schl\u00fcsselrecht den Betroffenen, weitere Rechte wie das Recht auf Berichtigung zu nutzen. Eine wichtige Besonderheit gibt es zum Auskunftsrecht noch: Neben der DSGVO existieren weitere Gesetze und Regelungen, die Auskunftsrechte durch Betroffene regeln: Neben dem Informationsfreiheitsgesetz w\u00e4re das beispielsweise auch das Umweltinformationsgesetz des Bundes. Letzteres greift jedoch besonders bei Beh\u00f6rden.<\/p>\n<h2>Kleine FAQ zum Auskunftsrecht<\/h2>\n<p><strong>Wer ist berechtigt, Auskunft zu verlangen?<\/strong><\/p>\n<p>Beauskunftet werden d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich die personenbezogenen Daten der betroffenen Person selbst, keine Daten von Dritten. Die betroffene Person kann auch eine weitere Person f\u00fcr die Inanspruchnahme des Auskunftsrechts bevollm\u00e4chtigen.<\/p>\n<p><strong>Wie erhalte ich eine Auskunft?<\/strong><\/p>\n<p>Mit Ihrem Auskunftsersuch wenden Sie sich an den Verantwortlichen oder an den zust\u00e4ndigen Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens. Sie k\u00f6nnen den Antrag auf Auskunft elektronisch, schriftlich oder pers\u00f6nlich stellen. Es ist ratsam, in Ihrem Auskunftsersuch konkret zu beschreiben, wor\u00fcber Sie Auskunft m\u00f6chten. Wahrscheinlich wird der Verantwortliche, der Ihnen Auskunft geben wird, zur Identifikation Ihren Personalausweis sehen wollen. Diese Ma\u00dfnahme soll verhindern, dass unbefugte Dritte Auskunft \u00fcber Sie erhalten.<\/p>\n<p><strong>Bis wann muss die Anfrage beantwortet werden?<\/strong><\/p>\n<p>Bis wann Auskunftsersuche beantwortet werden m\u00fcssen, regelt <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-12-dsgvo\/\">Art. 12 Abs. 3 DSGVO<\/a>. Hier ist zu lesen, dass die Informationen \u201eunverz\u00fcglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verf\u00fcgung\u201c gestellt werden m\u00fcssen. Ist dies aufgrund der Komplexit\u00e4t sowie der Anzahl von Antr\u00e4gen erforderlich, l\u00e4sst sich diese Frist um zwei Monate verl\u00e4ngern. Von einer etwaigen Verl\u00e4ngerung muss der Betroffene genauso unterrichtet werden wie \u00fcber die Gr\u00fcnde, die zu dieser Fristverl\u00e4ngerung f\u00fchren.<\/p>\n<p>Praxistipp f\u00fcr Betroffene: Sprechen Sie pers\u00f6nlich vor, so wird eine sofortige Auskunft in aller Regel nicht m\u00f6glich sein. Entscheiden Sie sich f\u00fcr ein telefonisches Auskunftsersuch, wird man Sie nicht zureichend identifizieren k\u00f6nnen. Deshalb ist der schriftliche Weg empfehlenswert.<\/p>\n<p><strong>Ist es m\u00f6glich, dass die Auskunft verweigert wird?<\/strong><\/p>\n<p>In seltenen F\u00e4llen kann eine Auskunft nicht gegeben werden. Geregelt sind diese Ausnahmen in Art. 15 Abs. 4 DSGVO. Demnach kann von einer Auskunftserteilung abgesehen werden, wenn das Auskunftsrecht die Rechte und Freiheiten Dritter beeintr\u00e4chtigt. Weitere Ausnahmen finden sich in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/34.html\">\u00a7 34 BDSG<\/a>: Bleiben die Daten lediglich aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert, w\u00e4re die Auskunft unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig aufwendig. Ebenfalls vom Auskunftsrecht ausgenommen sind Archiv- und Protokollierungsdaten. Zu guter Letzt werden Auskunftsersuche dann abgelehnt, wenn gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Abs. 1 i. V. m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/29.html\">\u00a7 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG<\/a> ein Interesse an Geheimhaltung besteht. Wird das Auskunftsersuch abgelehnt, muss das nicht nur dokumentiert, sondern der Betroffene auch dar\u00fcber informiert werden.<\/p>\n<h2>Machen Sie vom Auskunftsrecht Gebrauch, um Datenhoheit zu erlangen<\/h2>\n<p>In der Zeit vor der DSGVO hatten Verbraucher es schwer, Rechte in Bezug auf den Datenschutz einzufordern. Mit der DSGVO jedoch wurden die Betroffenenrechte massiv gest\u00e4rkt. Und wenn diese Rechte existieren, so sollten Sie von Ihnen auch Gebrauch machen. Warum das wichtig ist? Durch Ihr Auskunftsrecht erfahren Sie zun\u00e4chst, welche Informationen \u00fcber Sie gespeichert sind. Oft gibt es hier schon erste \u00dcberraschungen, denn oft werden nicht gerade wenige Daten verarbeitet.<\/p>\n<p>Der zweite Vorteil ist, dass Sie durch das Wahrnehmen Ihres Auskunftsrechts wissen, ob eventuell falsche Daten \u00fcber Sie verarbeitet werden. Machen Sie auch von Ihrem daraus folgenden Recht auf Berichtigung Gebrauch.<\/p>\n<p>Auch Organisationen wie Unternehmen und Beh\u00f6rden sind gefordert: Nehmen Sie das Auskunftsrecht ernst! Folgen Sie Auskunftsersuchen, um sich transparent zu zeigen \u2013 das macht in aller Regel Eindruck und st\u00e4rkt das Vertrauen von Betroffenen in Ihre Organisation. Doch nicht nur Ihr Image ist relevant, auch f\u00fcr Ihren Kontostand ist es besser, Auskunftsersuche zu verfolgen: Sollten Sie dem nicht nachkommen, h\u00e4lt die DSGVO Bu\u00dfgelder bereit, die wirklich schmerzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte von Betroffenen massiv gest\u00e4rkt: Mitunter haben Betroffene das Recht auf Berichtigung, L\u00f6schung, Daten\u00fcbertragbarkeit sowie das Auskunftsrecht gem\u00e4\u00df Art. 15 DSGVO. 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