{"id":6115,"date":"2022-04-07T09:10:49","date_gmt":"2022-04-07T07:10:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=6115"},"modified":"2022-04-07T09:10:49","modified_gmt":"2022-04-07T07:10:49","slug":"it-gesetze-2022-die-wichtigsten-neuerungen-im-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/it-gesetze-2022-die-wichtigsten-neuerungen-im-ueberblick\/","title":{"rendered":"IT-Gesetze 2022: Die wichtigsten Neuerungen im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<p>Angefangen von neuen Methoden zur Gefahrenabwehr \u00fcber neuartige Bedrohungen bis hin zu aktualisierten Anforderungen ans Tracking: Kaum eine Branche befindet sich derartig im Wandel wie der IT-Sektor. Haupttreiber dieser Dynamik ist die digitale Transformation, die viele neue Technologien mit sich bringt. Da muss auch der Gesetzgeber mithalten \u2013 deshalb treten im aktuellen Jahr 2022 viele neue IT-Gesetze an den Start. Genau \u00fcber diese neuen Gesetze spendieren wir Ihnen heute einen \u00dcberblick, sodass Sie nach dieser Lekt\u00fcre einsch\u00e4tzen k\u00f6nnen, was dieses Jahr auf Sie zukommt.<\/p>\n<h2>Digitaler Wandel bringt neue IT-Gesetze<\/h2>\n<p>Die digitale Transformation schreitet voran; doch auch die Gesetzgebung muss in der digitalen Gegenwart ankommen. Die IT-Gesetze, die der Gesetzgeber f\u00fcr 2022 geplant hat, gehen jeden etwas an: Organisationen, Unternehmen, aber auch Privatpersonen sollten sich \u00fcber die sich stetig weiterentwickelnden Gesetzeslagen informieren \u2013 nicht nur um Pflichten zu kennen, sondern auch die Rechte, die mit neuen IT-Gesetzen einhergehen. Im Folgenden erl\u00e4utern wir deshalb die wichtigsten IT-Gesetze 2022 und geben Ihnen einen umfassenden \u00dcberblick \u00fcber alle Gesetzes\u00e4nderungen, die die IT-Branche betreffen.<\/p>\n<h3>IT-Gesetze 2022: Neue KRITIS-Verordnung<\/h3>\n<p>Seit Mai 2021 ist das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft getreten und erweitert seither die seit 2015 bestehende KRITIS-Regulierung wesentlich. Mit dem IT-SiG 2.0 m\u00f6chte der Gesetzgeber nicht nur die IT-Sicherheit bei Betreibenden kritischer Infrastrukturen optimieren, sondern auch B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Internet besser sch\u00fctzen. Zu den KRITIS-Betreibenden z\u00e4hlen neben dem Gesundheitssektor auch die Energiewirtschaft oder die Wasserversorgung. Auch die Abfallentsorgung z\u00e4hlt seit April 2021 zum KRITIS-Sektor; bis zum Mai 2023 muss auch dieser Bereich die erweiterten Sicherheitsma\u00dfnahmen f\u00fcr die IT umsetzen. Dar\u00fcber hinaus sind auch Zulieferer von KRITIS-Betrieben von dem Sicherheitsgesetz betroffen.<\/p>\n<p>Im August 2021 wurden \u00c4nderungen an der <a href=\"https:\/\/www.bsi.bund.de\/DE\/Themen\/KRITIS-und-regulierte-Unternehmen\/Kritische-Infrastrukturen\/Allgemeine-Infos-zu-KRITIS\/Rechtsgrundlagen\/rechtsgrundlagen_node.html\">KRITIS-Verordnung des BSI<\/a> beschlossen, die seit Beginn des Jahres 2022 in Kraft getreten sind. Daraus ergeben sich neue Pflichten f\u00fcr KRITIS-Betreibende:<\/p>\n<ul>\n<li>Angriffserkennung: Systeme, die der Angriffserkennung dienen, geh\u00f6ren nun explizit zu den technischen sowie organisatorischen Ma\u00dfnahmen. Das kontinuierliche Erkennen und Vermeiden von Bedrohungen im laufenden Betrieb mittels Mustern ist sp\u00e4testens ab Mai 2023 verpflichtend.<\/li>\n<li>Meldepflichten: KRITIS-Betreibende m\u00fcssen bei erheblichen St\u00f6rungen dem BSI Informationen f\u00fcr die St\u00f6rungsbew\u00e4ltigung zur Verf\u00fcgung stellen \u2013 einschlie\u00dflich personenbezogener Daten. F\u00fcr den Einsatz kritischer Komponenten gilt eine Meldepflicht. Weiter m\u00fcssen sich Betriebe, die als KRITIS-Betreibende gelten, unmittelbar nach dieser Feststellung registrieren und eine Kontaktstelle benennen. Auch das BSI darf KRITIS-Betreibende registrieren. Kommen Unternehmen dieser Registrierungspflicht nicht nach, darf das BSI Einblick in die Unterlagen verlangen.<\/li>\n<li>Kritische Komponenten: KRITIS-Betreibende, die kritische Komponenten einsetzen, m\u00fcssen diesen Einsatz beim Innenministerium anzeigen. Als kritische Komponenten werden IT-Produkte mit kritischen Funktionen bezeichnet. Das bedeutet, dass deren Ausfall die Funktion der KRITIS-Anlagen wesentlich beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde, weshalb kritische Komponenten als sch\u00fctzenswert gelten. F\u00fcr den Einsatz kritischer Komponenten ist eine Garantieerkl\u00e4rung der Vertrauensw\u00fcrdigkeit der Hersteller notwendig, jedoch wurden die Mindestanforderungen f\u00fcr diese Garantieerkl\u00e4rung noch nicht definiert. In bestimmten F\u00e4llen darf das Innenministerium den Einsatz kritischer Komponenten untersagen. KRITIS-Betreibende, die kritische Komponenten anzeigen m\u00fcssen, m\u00fcssen ihre IT-Produkte dar\u00fcber hinaus inventarisieren.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>IT-Sicherheitskennzeichen<\/h3>\n<p>Aus dem IT-SiG 2.0 ergibt sich eine weitere Neuerung: Im Dezember 2021 wurde das IT-Sicherheitskennzeichen eingef\u00fchrt. Verbrauchende sollen durch dieses Kennzeichen mehr Klarheit dar\u00fcber erhalten, wie sicher IT-Ger\u00e4te sowie Online-Dienste sind. Vergeben wird das Kennzeichen vom Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), wo es Herstellende und Anbietende von IT-Produkten beantragen k\u00f6nnen. Erhalten Anbietende das IT-Sicherheitskennzeichen, k\u00f6nnen sich Verbrauchende per QR-Code \u00fcber die Sicherheitseigenschaften des Produkts informieren.<\/p>\n<h3>IT-Gesetze 2022: TTDSG<\/h3>\n<p>Ein neueres IT-Gesetz, welches in 2022 eine hohe Relevanz haben wird, ist das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), \u00fcber das wir bereits <a href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/2021\/07\/27\/ttdsg-kommt-welche-aenderungen-bringt-das-neue-gesetz\/\">im Juli 2021 berichteten<\/a>. Im TTDSG konkretisiert der Gesetzgeber das Thema Cookie-Einwilligung: Cookies d\u00fcrfen nur dann Einsatz finden, \u201ewenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat\u201c (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TTDSG\/25.html\">\u00a7 25 TTDSG<\/a>). Dementsprechend m\u00fcssen jene Unternehmen, die das bislang verpasst haben, ihre Datenschutzerkl\u00e4rung sowie die Cookie-Einwilligungen anpassen.<\/p>\n<h3>Neues Gesetz zur Update-Pflicht f\u00fcr Digitalprodukte<\/h3>\n<p>Seit Januar 2022 gilt das Gesetz \u201ezur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags\u201c. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen soll die Nachhaltigkeit von Digitalprodukten sowie Software-L\u00f6sungen durch eine verl\u00e4ngerte Nutzbarkeit optimieren. F\u00fcr Herstellende und Anbietende hat das Folgen: Sie m\u00fcssen ihrer Kundschaft f\u00fcr eine bestimmte Zeit Aktualisierungen gew\u00e4hrleisten. So sollen Produkte l\u00e4ngerfristig Sicherheit bieten und nutzbar bleiben.<\/p>\n<p>Betroffen sind insbesondere Smartphone-, Tablet- oder Smartwatch-Herstellende, doch auch smarte Ger\u00e4te, Apps, E-Books sowie Streaming-Angebote z\u00e4hlen dem Gesetz nach zu den Betroffenen. \u00dcber den Zeitraum, in dem Herstellende Aktualisierungen bereitstellen m\u00fcssen, wird derzeit noch diskutiert.<\/p>\n<h3>Elektronische Rechnungsstellung f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftraggebende<\/h3>\n<p>Seit Januar 2022 gibt es in Baden-W\u00fcrttemberg, Hamburg und dem Saarland eine Neuerung: Rechnungen, die an \u00f6ffentliche Einrichtungen gehen, m\u00fcssen in elektronischer Form gestellt werden. Neben Kosteneinsparungen verspricht sich der Gesetzgeber dadurch schnellere Transaktionen. Teilweise existieren jedoch Beitragsgrenzen, ab denen das Gesetz greift \u2013 in Hamburg beispielsweise erst bei Rechnungen ab 1.000 Euro.<\/p>\n<h2>IT-Gesetze 2022: Bleiben Sie auf dem Laufenden!<\/h2>\n<p>Wie Sie sehen, h\u00e4lt das Jahr 2022 bei den IT-Gesetzen einige Neuerungen bereit. Damit Sie als Organisation, Unternehmen oder Privatperson bestm\u00f6glich auf derartige \u00c4nderungen reagieren k\u00f6nnen, gilt es, sich sp\u00e4testens jetzt mit den relevanten IT-Gesetzen und Verordnungen auseinanderzusetzen.<\/p>\n<p>Dabei bleibt insbesondere festzuhalten, dass das IT-SiG 2.0 im Zusammenhang mit der KRITIS-Verordnung f\u00fcr dieses Jahr genauso pr\u00e4gend sein wird wie das TTDSG. Eine gute Vorbereitung ist also wichtig! M\u00f6chten Sie dabei Unterst\u00fctzung? Wir, die PSW CONSULTING, stehen Ihnen mit zertifizierten Experten f\u00fcr alle Fragen rund um Informationssicherheit und Datenschutz zur Seite \u2013 nehmen Sie einfach und unverbindlich <a href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/#kontakt\">Kontakt<\/a> zu uns auf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angefangen von neuen Methoden zur Gefahrenabwehr \u00fcber neuartige Bedrohungen bis hin zu aktualisierten Anforderungen ans Tracking: Kaum eine Branche befindet sich derartig im Wandel wie der IT-Sektor. Haupttreiber dieser Dynamik ist die digitale Transformation, die viele neue Technologien mit sich bringt. 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