{"id":6196,"date":"2024-02-16T14:00:34","date_gmt":"2024-02-16T12:00:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=6196"},"modified":"2024-02-16T14:55:58","modified_gmt":"2024-02-16T12:55:58","slug":"pandoras-buechse-oder-die-chatkontrolle-massenueberwachung-durch-echtzeit-scans","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/pandoras-buechse-oder-die-chatkontrolle-massenueberwachung-durch-echtzeit-scans\/","title":{"rendered":"Pandoras B\u00fcchse oder: Die Chatkontrolle &#8211; Massen\u00fcberwachung durch Echtzeit-Scans"},"content":{"rendered":"<p>Gemunkelt wurde schon l\u00e4nger, nun ist es aber offiziell: Die EU-Kommission stellte vor Kurzem ihre Pl\u00e4ne f\u00fcr ein neues Gesetz zur Chatkontrolle vor. Ziel der EU-Kommission ist es, den Kampf gegen sexuellen Missbrauch Minderj\u00e4hriger voranzutreiben. Das ist zweifelsfrei dringend notwendig. Doch erreicht werden soll dies, indem die Privatsph\u00e4re unter anderem auf unseren Mobiltelefonen ausgehebelt wird. Ob jedoch die anlasslose Massen\u00fcberwachung auch unbescholtener B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger die Strafverfolgung in dieser Hinsicht wirklich weiterbringt, wird allgemein bezweifelt.<\/p>\n<p>Nachdem wir in unserem Beitrag einen \u00dcberblick zur Chatkontrolle geliefert haben, setzen wir uns mit Inhalten, Ma\u00dfnahmen und Zielen des Gesetzentwurfs auseinander. Wir beurteilen die Chatkontrolle aus Datenschutzsicht und zeigen Euch, wie Ihr aktiv werden k\u00f6nnt.<\/p>\n<h2>Chatkontrolle: Wozu soll es ein Gesetz geben?<\/h2>\n<p>Es sind traurige und erschreckende Zahlen, von denen die <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_22_2976\">EU-Kommission berichtet:<\/a> Allein im Jahr 2021 gab es 85 Millionen Meldungen von Bildern und Videos, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen \u2013 die Dunkelziffer liegt weitaus h\u00f6her. Offenbar wurde die Situation durch die Corona-Krise noch weiter versch\u00e4rft. Um Kindesmissbrauch mit neuen Methoden verfolgen zu k\u00f6nnen, pr\u00e4sentierte die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag zum Schutz von Kindern.<\/p>\n<p>Dass die EU-Kommission ein derartiges Vorhaben plant, war bereits l\u00e4nger bekannt \u2013 schon seit geraumer Zeit sucht die EU nach Mitteln, mit denen sie verhindern kann, dass Material zu Kindesmissbrauch online geteilt wird. Mit der Chatkontrolle \u2013 also dem Durchleuchten von Online-Kommunikation in Messengern, sozialen Netzwerken oder auch per E-Mail \u2013 m\u00f6chte die EU Algorithmen einf\u00fchren, die erkennen k\u00f6nnen, wann es sich um derartiges Material handelt. Um dies zu erreichen, k\u00f6nnte K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen: Der Algorithmus erkennt bereits bekanntes Material anhand eines Hashwerts, also eines einzigartigen Werts, der den Datei-Inhalt beschreibt. Ist den Algorithmen \u2013 und damit auch den Beh\u00f6rden \u2013 ein Bild bekannt, auf dem Kindesmissbrauch dargestellt wird, k\u00f6nnen alle Bilder damit abgeglichen werden. Um bisher nicht bekanntes Material erkennen zu k\u00f6nnen, sollen die Algorithmen mittels Machine Learning, also maschinellem Lernen, dazulernen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nach Ver\u00f6ffentlichung des Gesetzentwurfs mit dem sperrigen Namen <a href=\"https:\/\/cdn.netzpolitik.org\/wp-upload\/2022\/05\/eu-kommission-verordnung-gegen-kindesmissbrauch.pdf\">\u201eVerordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern\u201c<\/a> jedoch werden Kritiken immer lauter. Das anlasslose Scannen von Kommunikationen im Internet sei ein gro\u00dfer Eingriff in die Privatsph\u00e4re. Bevor wir auf diese Gegenstimmen detaillierter eingehen, erkl\u00e4ren wir Euch erst mal mehr zum Gesetzentwurf.<\/p>\n<h3>Inhalte, Ma\u00dfnahmen und Ziele des Chatkontrolle-Gesetzes<\/h3>\n<p>Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern hat f\u00fcr die EU hohe Priorit\u00e4t \u2013 und schon seit geraumer Zeit versuchen Ermittlungsbeh\u00f6rden und die EU-Kommission, dem etwas entgegenzusetzen. So diskutierte man Hintert\u00fcren f\u00fcr Ermittelnde, sodass die Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung umgangen werden k\u00f6nnte. Dar\u00fcber und \u00fcber weitere Ideen wie PhotoDNA und Uploadfilter berichteten wir in unserem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/ende-zu-ende-verschluesselung-zur-entschluesselung-gezwungen\/7781\">\u201eZur Entschl\u00fcsselung gezwungen\u201c<\/a>.<\/p>\n<p>IT-Konzerne wie Microsoft, Facebook Google oder Snapchat nutzen bereits Mittel wie die PhotoDNA zur \u00dcberwachung von unverschl\u00fcsselten Nachrichten \u2013 jedoch auf freiwilliger Basis, und das ist aus Sicht der EU-Kommission unzureichend. Harmonisierte bzw. allgemeing\u00fcltige EU-Vorschriften existieren bislang nicht, sondern f\u00fcr viele Anbieter von Social Media-Plattformen oder Online-Diensten gelten verschiedene Regelungen.<\/p>\n<p>Der nun pr\u00e4sentierte Gesetzesvorschlag baut auf dem Gesetz \u00fcber digitale Dienste (Digital Services Act, DSA; <a href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/2021\/10\/22\/digitale-dekade-europas-weg-ins-digitale-zeitalter\/\">wir berichteten<\/a>) auf und konkretisiert es durch Regelungen, die das Erkennen von Kindesmissbrauch online erm\u00f6glichen sollen. Der Entwurf zum Chatkontrolle-Gesetz nimmt sozialen Medien, Hosting-Anbieter und Messengerdienste in die Pflicht, Missbrauchsmaterial sowie Cyber-Grooming (Kontaktanbahnungen) von Minderj\u00e4hrigen zu erkennen. Online-Diensteanbieter werden also verpflichtet, Materialien \u00fcber sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken, zu entfernen und zu melden.<\/p>\n<p>Welche technischen L\u00f6sungen eingesetzt werden sollen, lie\u00df die EU-Kommission bisher offen. Aktuell sind zwei Verfahren im Gespr\u00e4ch:<\/p>\n<p>1. Smartphoneseitig \u2013 Client-Site-Scanning: Dass Ende-zu-Ende-verschl\u00fcsselnde Messenger nicht ausgenommen sind, hat zur Folge, dass die Anbieter Nachrichten vor dem Verschl\u00fcsseln (\u201eclient-side scanning\u201c; CSS) durchleuchten m\u00fcssen; ggf. werden Nachrichten dann unverschl\u00fcsselt ausgeleitet. CSS ist gef\u00e4hrlich f\u00fcr die IT-Sicherheit: Stellen erhalten Zugang zu privaten Inhalten, sodass es sich um Abh\u00f6raktionen handelt. Viele Nutzerger\u00e4te weisen zudem Schwachstellen auf, die durch die \u00dcberwachungs- und Kontrollm\u00f6glichkeiten des CSS von weiteren Akteuren ausgenutzt werden k\u00f6nnen. CSS schw\u00e4cht aber auch die Meinungsfreiheit und Demokratie: Einmal eingef\u00fchrt, wird es schwer, sich gegen etwaige Ausweitungen zur Wehr zu setzen oder Kontrolle \u00fcber den Missbrauch des Systems zu erhalten.<br \/>\n2. Aushebeln der Verschl\u00fcsselung (Man-in-the-Middle) durch die Messengerdienste: Die EU m\u00f6chte Messengerdienst-Anbieter zu einer Hintert\u00fcr im Messenger verpflichten, sodass man \u00fcber diese auf die Inhalte des Smartphones zugreifen kann.<\/p>\n<p>Davon betroffen sind laut EU-Kommission insbesondere \u201erelevante Dienste der Informationsgesellschaft\u201c, n\u00e4mlich Hostprovider (einschlie\u00dflich Foto- und Videoplattformen), Zugangsprovider, App Store-Betreiber sowie interpersonelle Kommunikationsdienste wie Messenger und E-Mail. Diesen \u201erelevanten Diensten\u201c soll vorgeschrieben werden, Chats, Nachrichten sowie E-Mails mittels K\u00fcnstlicher Intelligenz (KI) nach verd\u00e4chtigen Inhalten zu durchleuchten \u2013 daher auch der Begriff \u201eChatkontrolle\u201c. Wurden verd\u00e4chtige Inhalte erkannt, sollen diese an Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weitergeleitet werden, die dann ihrerseits pr\u00fcfen, ob sich der Anfangsverdacht best\u00e4tigt hat.<\/p>\n<p><strong>Der Gesetzentwurf zur Chatkontrolle sieht zahlreiche Anforderungen f\u00fcr die \u201erelevanten Dienste\u201c vor, die sich je nach Dienst unterscheiden k\u00f6nnen:<\/strong><br \/>\n\u2022 Risiken bewerten und mindern: Wer Hosting- oder Messenger-Dienste anbietet, soll mittels Risikobewertung darlegen, ob die Dienste f\u00fcrs Verbreiten entsprechenden Materials genutzt werden. Diese Anbieter werden auch auf Ma\u00dfnahmen zur Risikominderung verpflichtet: Beispielsweise durch Altersverifikationen oder ggf. durch das Aufheben von Verschl\u00fcsselung.<br \/>\n\u2022 Anordnungen f\u00fcr Aufdeckungspflichten: F\u00fcrs Pr\u00fcfen der Risikobewertungen der Dienste sollen die Mitgliedsstaaten nationale Beh\u00f6rden benennen. Stellen diese Beh\u00f6rden ein hohes Risiko fest, k\u00f6nnen sie eine Anordnung beantragen, um zu verf\u00fcgen, Material zu sexuellem Kindesmissbrauch oder auch Cyber-Grooming aufzusp\u00fcren.<br \/>\n\u2022 Meldepflicht: Entdecken Anbieter Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch, sind sie verpflichtet, dies an das neue EU-Zentrum f\u00fcr Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu melden.<br \/>\n\u2022 Entfernen und blockieren: Entfernen Dienste entsprechendes Material nicht umgehend, k\u00f6nnen nationale Beh\u00f6rden die Entfernung per Anordnung erlassen. Der Zugang zu kinderpornografischem Material ist au\u00dferdem durch Zugangsprovider zu sperren, wenn dieses nicht gel\u00f6scht werden kann.<br \/>\n\u2022 Apps l\u00f6schen: App Stores werden in die Pflicht genommen, keine Apps f\u00fcr Kinder anzubieten, die mit der Gefahr einhergehen, dass T\u00e4ter dar\u00fcber Kontakt zu Kindern anbahnen k\u00f6nnten.<\/p>\n<h2>Beurteilung der Chatkontrolle aus Datenschutzsicht<\/h2>\n<p>Wie oben erw\u00e4hnt, sind Erkennungstechnologien bereits verf\u00fcgbar und werden stetig weiterentwickelt. In ihrem Gesetzentwurf benennt die EU-Kommission keine Technologie konkret, fordert jedoch das Erkennen und Melden bestimmter Inhalte, wenn eine Gefahr vorliegt. Problematisch bei aktuell vorhandenen Technologien ist mitunter die hohe Fehlerquote: Auch irrt\u00fcmliche Treffer m\u00fcssen an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gesendet werden, sodass harmlose Nachrichten, Chats, Videos oder Fotos von Unschuldigen gesichtet und unn\u00f6tig verbreitet werden. Hei\u00dft f\u00fcr die Praxis: Menschen, die im geplanten EU-Zentrum arbeiten, m\u00fcssen falsch-positives Material h\u00e4ndisch aussortieren. Damit bekommen Ermittelnde ggf. auch legale Aufnahmen Minderj\u00e4hriger zu sehen.<\/p>\n<p>Die Seite <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2022\/geleakter-bericht-eu-kommission-nimmt-hohe-fehlerquoten-bei-chatkontrolle-in-kauf\/\">netzpolitik.org ver\u00f6ffentlichte<\/a> dazu einen geleakten Bericht. Daraus geht hervor, dass das EU-Zentrum eng mit der EU-Polizeibeh\u00f6rde Europol zusammenarbeiten soll: \u201eEs sei auch wichtig, dass Europol alle Meldungen erhalte, um einen besseren \u00dcberblick zu haben\u201c, hei\u00dft es. In der Summe scheint klar: Jeder und jede steht mit der Chatkontrolle unter Generalverdacht. Falsch-positive Ergebnisse entstehen, weil die scannende KI den Kontext nicht versteht: Da verbringt die Familie den Sommer am Strand und schickt einander die entstandenen Fotos zu \u2013 die dann unter Umst\u00e4nden in der EU-Zentrale und bei Europol landen. Privatsph\u00e4re sieht leider anders aus.<\/p>\n<p>Was folgt, k\u00f6nnte eine nie dagewesene Massen\u00fcberwachung aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sein \u2013 anlasslos und vollautomatisiert. Damit w\u00fcrde das Recht auf Verschl\u00fcsselung ausgehebelt und das digitale Briefgeheimnis abgeschafft werden. Und das, obwohl eine sehr gro\u00dfe Mehrheit <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/law\/better-regulation\/have-your-say\/initiatives\/12726-Child-sexual-abuse-online-detection-removal-and-reporting-\/public-consultation_de\">bei einer Befragung<\/a> die verdachtslose Chatkontrolle abgelehnt hat. In dieser Befragung sprachen sich mehr als 80 Prozent gegen eine Anwendung auf verschl\u00fcsselte Kommunikation aus.<\/p>\n<p>Machen wir uns nichts vor: Maschinell nach Grooming-Versuchen oder derzeit unbekannten Missbrauchsdarstellungen suchen zu wollen, ist rein experimentell \u2013 auch bzw. gerade unter Verwendung von KI. Denn die Algorithmen, die dabei eingesetzt werden, sind weder der \u00d6ffentlichkeit noch der Wissenschaft zug\u00e4nglich \u2013 eine Offenlegungspflicht ist auch in dem Gesetzentwurf nicht zu finden. Kommunikationsdienste, die f\u00fcr Grooming-Versuche missbraucht werden k\u00f6nnten \u2013 und darunter fallen alle Kommunikationsdienste! \u2013 m\u00fcssen Altersverifikationen mit Nutzerinnen und Nutzern durchf\u00fchren. Das geht nur, wenn man sich ausweist. Damit wird die anonyme Kommunikation de facto unm\u00f6glich gemacht, was gerade Menschenrechtler:innen, Whistleblower:innen, politisch Verfolgte, Journalist:innen oder marginalisierte Gruppen bedrohen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Werden Zugangsprovider verpflichtet, Zug\u00e4nge zu entsprechendem Material au\u00dferhalb der EU mit Netzsperren zu blockieren, wird damit eine technische Zensurinfrastruktur aufgebaut \u2013 um dabei v\u00f6llig zu \u00fcbersehen, dass Netzsperren einfach umgangen werden k\u00f6nnen. Netzsperren wurden unter dem Deckmantel des Kinderschutzes schon einmal diskutiert: Das 2009 beschlossene Zugangserschwerungsgesetz (\u201eZensursula-Gesetz\u201c) wurde <a href=\"https:\/\/www.zdnet.de\/41558455\/bundestag-hebt-zensursula-gesetz-endgueltig-auf\/\">fr\u00fcher als geplant wieder beendet<\/a>.<\/p>\n<h2>Chatkontrolle: Der Zweck heiligt nicht die Mittel!<\/h2>\n<p>R\u00fcckmeldungen der \u00d6ffentlichkeit zu den bisherigen Vorschl\u00e4gen des Gesetzentwurfs sind noch eine Zeitlang m\u00f6glich \u2013 fraglich scheint nur, ob diese dann auch Geh\u00f6r finden, denn den bisherigen Kritiken zum Trotz wurde der Gesetzentwurf so ausgestaltet. Als n\u00e4chstes m\u00fcssen das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat \u00fcber das Chatkontrolle-Gesetz entscheiden. Wird die neue Verordnung angenommen, ersetzt sie die gegenw\u00e4rtig geltende \u00dcbergangsverordnung.<\/p>\n<p>Nicht unerheblich daf\u00fcr, ob das Chatkontrolle-Gesetz kommt oder nicht, ist die Einsch\u00e4tzung des Bundesdatensch\u00fctzers Ulrich Kelber, der sich <a href=\"https:\/\/twitter.com\/UlrichKelber\/status\/1524738280171913218\">auf Twitter bereits kritisch \u00e4u\u00dferte<\/a>: \u201eDer Entwurf der Kommission ist nicht vereinbar mit unseren europ\u00e4ischen Werten und kollidiert mit geltendem Datenschutzrecht.\u201c Und weiter: \u201eIch werde mich in meiner Funktion als BfDI auf nationaler und europ\u00e4ischer Ebene daf\u00fcr einsetzen, dass die Verordnung in dieser Form nicht kommt.\u201c<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich ist es l\u00f6blich, dass sich die EU st\u00e4rker gegen Kindesmissbrauch einsetzen m\u00f6chte und dass dieses Ziel eine hohe Priorit\u00e4t hat. Aus Datenschutzsicht ist der Entwurf zum Chatkontrolle-Gesetz jedoch katastrophal: Auch Ihr steht unter Generalverdacht! Wenn Ihr nun glaubt, Ihr h\u00e4ttet nichts zu verbergen, dann freundet Euch mit diesen Facts an: Kommt die Chatkontrolle, \u2026<br \/>\n\u2022 \u2026 werden alle Eure E-Mails und Chats automatisch auf verd\u00e4chtige Inhalte durchsucht. Es existiert dann keine vertrauliche und geheime Kommunikation mehr \u2013 Gerichte m\u00fcssen derlei Durchsuchungen nicht mehr anordnen, sie geschehen immer und automatisiert.<br \/>\n\u2022 \u2026 werden wahrscheinlich auch Eure Strandfotos falsch-positiv anschlagen und von internationalen Ermittelnden angesehen.<br \/>\n\u2022 \u2026 k\u00f6nnt auch Ihr unschuldig in Verdacht geraten. Ein Urlaubsfoto von Eurem Spr\u00f6ssling am Strand soll an die Oma versendet werden? Schon ist auch sie verd\u00e4chtig \u2026<br \/>\n\u2022 \u2026 k\u00f6nnten Euch bei Eurer n\u00e4chsten Auslandsreise Probleme erwarten. Stellt Euch vor, eine Verdachtsmeldung wird in die USA weitergeleitet, wo es keinen Datenschutz auf europ\u00e4ischem Niveau gibt. Die Konsequenzen sind absehbar.<br \/>\n\u2022 \u2026 k\u00f6nnten weitere staatliche Akteure wie Geheimdienste oder auch Cyberkriminelle wie Hacker auf Eure privaten Chats und E-Mails zugreifen. Deshalb <a href=\"https:\/\/www.ccc.de\/de\/updates\/2022\/eu-kommission-will-alle-chatnachrichten-durchleuchten\">warnte der Chaos Computer Club (CCC)<\/a> bereits davor, \u201edass sich die Rechteverwertungsindustrie f\u00fcr das System ebenso brennend interessieren wird wie demokratiefeindliche Regierungen\u201c.<br \/>\n\u2022 \u2026 \u00f6ffnet sich die B\u00fcchse der Pandora. Denn etabliert sich die Technologie zur Chatkontrolle erst, ist es sehr einfach und auch h\u00f6chstwahrscheinlich, sie auch f\u00fcr andere Zwecke einzusetzen. Diese erzwungene Hintert\u00fcr erm\u00f6glicht das \u00dcberwachen bislang sicher verschl\u00fcsselter Kommunikationen auch f\u00fcr andere Zwecke. Den Algorithmen ist es egal, ob sie nach Kindesmissbrauch, nach Drogenkonsum oder nach unliebsamen Meinungs\u00e4u\u00dferungen suchen. In einigen Staaten der EU ist es beispielsweise nicht normal, zur LGTPQ+ Bewegung zu geh\u00f6ren. Tats\u00e4chlich <a href=\"https:\/\/citizenlab.ca\/2019\/07\/cant-picture-this-2-an-analysis-of-wechats-realtime-image-filtering-in-chats\/\">verwenden autorit\u00e4re Staaten<\/a> derlei Filter zum Verfolgen und Verhaften von Andersdenkenden.<br \/>\n\u2022 \u2026 schadet sie sogar beim Verfolgen von Kindesmissbrauch, denn Ermittelnde sind mit Meldungen \u00fcberlastet, die oftmals strafrechtlich irrelevant sind. <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/eu-will-chats-im-kampf-gegen-kindesmissbrauch-durchleuchten-buergerrechtler-sind-alarmiert-a-3d2e4f66-4a2e-4171-a1ee-97f52ee6a889\">Ein Ermittler beschreibt es wie folgt<\/a>: \u201eWir haben heute schon ein Heuhaufen-Problem. Die Masse der neuen Meldungen nach den EU-Pl\u00e4nen droht unsere Strafverfolgung eher lahmzulegen\u201c.<br \/>\n\u2022 \u2026 werden T\u00e4ter nicht getroffen. Denn: Missbrauchst\u00e4ter nutzen schon jetzt in aller Regel keine kommerziellen Online-Dienste, sondern richten sich eigene Foren ein. Missbrauchst\u00e4ter laden Bild- und Videomaterial h\u00e4ufig als verschl\u00fcsseltes Archiv in diese Foren und teilen nur Links und Passw\u00f6rter. Die Algorithmen der Chatkontrolle funktionieren hier leider nicht. Man w\u00fcrde also wirklich nur die ganz \u201eDummen\u201c fangen.<br \/>\n\u2022 \u2026 wird die Strafverfolgung privatisiert. Denn dann entscheiden Algorithmen von gro\u00dfen Tech-Giganten, welche Inhalte als verd\u00e4chtig gelten.<br \/>\n\u2022 \u2026 werden Schutzr\u00e4ume f\u00fcr Missbrauchsopfer zerst\u00f6rt. Betroffene sexualisierter Gewalt sind auf sichere und vertrauliche Kommunikation angewiesen \u2013 etwa um mit Therapeut:innen oder Anw\u00e4lt:innen zu sprechen. Ist die Echtzeit\u00fcberwachung eingef\u00fchrt, kann genau das Opfer davon abhalten, Unterst\u00fctzung zu suchen. Aus diesen und weiteren Gr\u00fcnden lehnen der Kinderschutzbund und der Deutsche Kinderverein <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2022\/massenueberwachung-das-sagen-kinderschutz-organisationen-zur-chatkontrolle\/\">die Chatkontrolle vehement ab<\/a>.<br \/>\n\u2022 \u2026 wird die Strafverfolgung von Kindesmissbrauch zus\u00e4tzlich erschwert. Kriminelle T\u00e4ter werden in den Untergrund gedr\u00e4ngt, wo sie nicht mehr zu \u00fcberwachen sind.<\/p>\n<h2>Chatkontrolle: Jetzt aktiv werden!<\/h2>\n<p>Es steht au\u00dfer Frage, dass jeder vern\u00fcnftige Mensch mehr Schutz f\u00fcr Kinder m\u00f6chte. Aber wollen wir, dass daf\u00fcr Werkzeuge genutzt werden, die nicht mal an der richtigen Stelle ansetzen? Wir alle sind jetzt gefragt, denn wenn diese B\u00fcchse der Pandora einmal ge\u00f6ffnet wurde, bekommen wir sie nie wieder zu.<\/p>\n<p>Die Chatkontrolle muss in der geplanten Form verhindert werden, denn sie bewirkt das Gegenteil von dem, was sie bewirken soll. Was also k\u00f6nnen wir unternehmen?<br \/>\n\u2022 Schriftlich protestieren: Wendet Euch an die Bundesregierung und die EU und teilt ihr h\u00f6flich die Gr\u00fcnde mit, die gegen die Chatkontrolle sprechen \u2013 s. voriger Absatz.<br \/>\n\u2022 Petition unterschreiben: Hierzulande k\u00f6nnt Ihr eine<a href=\"https:\/\/aktion.campact.de\/datenschutz\/chatkontrolle-stoppen\/teilnehmen\"> Petition gegen die Chatkontrolle<\/a> von Campact unterzeichnen, in \u00d6sterreich gibt es eine <a href=\"https:\/\/actions.aufstehn.at\/chatkontrolle?s=tw\">Petition von #aufstehn<\/a>.<br \/>\n\u2022 Reden: Berichtet anderen von den Gefahren, die mit der Chatkontrolle einhergehen. Verbreitet Videos und Informationen zum Thema. Da hilft beispielsweise der <a href=\"https:\/\/nextcloud.pp-eu.eu\/index.php\/s\/qLreyoZRE3B9W3T\">Nextcloud-Mediapool<\/a> der Europ\u00e4ischen Piratenpartei, in dem Material rund um die Chatkontrolle gesammelt wird. Nutzt zum Verbreiten der Informationen Hashtags wie #Chatkontrolle oder #digitalesBriefgeheimnis.<br \/>\n\u2022 F\u00fcr mediale Aufmerksamkeit sorgen: Viel zu wenige Journalistinnen und Journalisten haben bislang (kritisch) \u00fcber die Chatkontrolle berichtet. Wendet Euch an Medienunternehmen wie Eure Lokalredaktion und bittet sie, \u00fcber die Chatkontrolle zu berichten. Eines der wenigen positiven Beispiele ist <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/?s=chatkontrolle\">netzpolitik.org<\/a>.<br \/>\n\u2022 Anbieter ausw\u00e4hlen: Vermeidet Anbieter, die Euch heute schon durchleuchten \u2013 wie Google, outlook.com oder Facebook. Fragt nach bei Euren Dienste-Anbietern, ob Nachrichten anlasslos durchsucht werden oder ob dies geplant ist.<br \/>\n\u2022 Auf dem Laufenden bleiben: Die Kampagne \u201eChatkontrolle stoppen!\u201c \u2013 eine Kooperation der Vereine Digitale Gesellschaft und Digitalcourage sowie des Chaos Computer Clubs \u2013 informiert \u00fcber aktuelle Entwicklungen auf der <a href=\"https:\/\/chat-kontrolle.eu\/\">Website<\/a>, bei <a href=\"https:\/\/twitter.com\/chatgeheimnis\">Twitter<\/a> und bei <a href=\"https:\/\/chaos.social\/@Chatgeheimnis\">Mastodon<\/a>. Auf diesen Kan\u00e4len sowie auf den Websites der einzelnen Kampagnen-Teilnehmenden k\u00f6nnt ihr nicht nur verfolgen, was passiert, sondern auch mitbekommen, wann Aktionen und Demos geplant sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Update<\/h2>\n<h3>Chatkontrolle: Strafverfolgung um jeden Preis?<\/h3>\n<p>Der geplante Verordnungsentwurf der EU zur Pr\u00e4vention von <strong>sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet<\/strong> und der damit einhergehenden Chatkontrolle wird von Datensch\u00fctzern, B\u00fcrgerrechtsorganisationen und Sicherheitsbeh\u00f6rden innerhalb der Bundesregierung <strong>heftig kritisiert<\/strong>. Grund hierf\u00fcr sind die weitreichenden \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen, die bezweifelt werden, effektiv zu sein. Zudem sehen Kritiker einen <strong>Widerspruch zur europ\u00e4ischen Grundrechtecharta<\/strong>.<\/p>\n<h3>Nicht mit der Grundrechtecharta vereinbar<\/h3>\n<p>Der <strong>Deutsche Anwaltverein (DAV)<\/strong> zeigt sich \u00e4u\u00dferst besorgt \u00fcber die Pl\u00e4ne der EU-Kommission bez\u00fcglich einer sogenannten Chatkontrolle. Die Vorschl\u00e4ge sind unangemessen und w\u00fcrden eine automatisierte, umfangreiche Analyse der Kommunikationsdaten aller Nutzer erfordern. Das w\u00fcrde eine <strong>vollst\u00e4ndige Aufhebung der Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation<\/strong> bedeuten. Die derzeit diskutierten \u00c4nderungen im EU-Parlament sind nicht ausreichend, um alle rechtlichen Bedenken auszur\u00e4umen. Rechtsanwalt David Albrecht, Mitglied im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht des DAV, betont, dass diese Pl\u00e4ne <strong>nicht mit der Grundrechtscharta der Europ\u00e4ischen Union vereinbar<\/strong> sind. Ohne \u00c4nderungen w\u00fcrde der <strong>Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH)<\/strong> diese Regelungen in einigen Jahren <strong>zur\u00fcckweisen<\/strong>.<\/p>\n<p>Vor etwa einem Jahr pr\u00e4sentierte die EU-Kommission ihren Plan, um sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu bek\u00e4mpfen. Die vorgeschlagene Verordnung beinhaltet nicht nur die umstrittene Chatkontrolle, sondern auch andere Ma\u00dfnahmen wie <strong>Altersverifikation<\/strong> und die <strong>Verantwortung von App-Store-Betreibern<\/strong>. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begr\u00fc\u00dft diesen Vorsto\u00df grunds\u00e4tzlich, betont jedoch, dass weitere Schritte notwendig sind. Eine <strong>bessere Koordination der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden<\/strong> in den Mitgliedstaaten und <strong>einheitliche Regeln f\u00fcr die L\u00f6schung von illegalen Inhalten<\/strong> sind sinnvolle Erg\u00e4nzungen, so der DAV. Die Dringlichkeit, den sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu bek\u00e4mpfen, erfordert <strong>entschlossene Ma\u00dfnahmen<\/strong> und eine <strong>klare Zusammenarbeit innerhalb Europas<\/strong>.<\/p>\n<h3>Die Anordnung von Massen\u00fcberwachung ist ein umstrittenes Thema<\/h3>\n<p>Besonders die <strong>Aufdeckungsanordnung<\/strong> steht im Fokus der Kritik. Diese erlaubt es Beh\u00f6rden, Online-Dienste zu zwingen, die <strong>Inhalte ihrer Nutzer automatisiert auszuwerten<\/strong>, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt. Lediglich das Risiko, dass etwa Missbrauchsdarstellungen verbreitet werden k\u00f6nnten, reicht aus, um diese Anordnung zu rechtfertigen. Kritiker bef\u00fcrchten, dass dies auf jeden Dienst zutreffen k\u00f6nnte, auf dem Nutzer Inhalte teilen.<\/p>\n<p>Der Deutsche Anwaltverein (DAV) teilt diese Ansicht und <strong>kritisiert die unpr\u00e4zisen Bestimmungen<\/strong>, die auf s\u00e4mtliche Hosting- und Kommunikationsdienste, insbesondere soziale Netzwerke, anwendbar w\u00e4ren. Die Massenauswertung von Kommunikationsinhalten verletze die <strong>Freiheitsgrundrechte<\/strong> und greife schwerwiegend in die Vertraulichkeit der Kommunikation ein. Weiterhin w\u00fcrden alle Nutzer von E-Mail-, Chat- und Hosting-Diensten unter Generalverdacht gestellt und es drohten <strong>&#8222;chilling effects&#8220;<\/strong>, also eine Selbstzensur von EU-B\u00fcrgern. Auch das Vertrauensverh\u00e4ltnis zu Berufsgeheimnistr\u00e4gern wie Rechtsanw\u00e4lten, \u00c4rzten und Journalisten w\u00e4re gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>Es ist daher dringend geboten, die <strong>Bestimmungen klarer zu fassen<\/strong> und den Schutz der Freiheitsgrundrechte sowie das Vertrauensverh\u00e4ltnis zu Berufsgeheimnistr\u00e4gern zu gew\u00e4hrleisten. Eine Massen\u00fcberwachung darf nicht zum Standard werden, denn sie <strong>gef\u00e4hrdet die Grundpfeiler<\/strong> unserer Demokratie.<\/p>\n<h3>Nichts als leere Versprechen<\/h3>\n<p>Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) schl\u00e4gt Alarm wegen der weitverbreiteten \u00dcberwachung und bef\u00fcrchtet gleichzeitig, dass die <strong>Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung<\/strong> ausgeh\u00f6hlt werden k\u00f6nnte, wenn sogenanntes <strong>Client-Side-Scanning<\/strong> zum Einsatz kommt. Dies w\u00fcrde bedeuten, dass verschl\u00fcsselte Messenger-Kommunikation vor der Verschl\u00fcsselung auf dem Ger\u00e4t der Nutzer:innen gescannt wird, um m\u00f6glicherweise <strong>illegales Material<\/strong> aufzusp\u00fcren. Der DAV sieht jedoch die Gefahr einer zu hohen Anzahl falsch-positiver Treffer, bei denen harmlose Inhalte f\u00e4lschlicherweise als missbr\u00e4uchlich identifiziert werden k\u00f6nnten. Besonders im Fall von &#8222;<strong>Grooming<\/strong>&#8220; &#8211; <strong>der Kontaktanbahnung Erwachsener mit Minderj\u00e4hrigen<\/strong> &#8211; w\u00fcrde dies zu t\u00e4glich milliardenfachen Fehlalarmen f\u00fchren, die die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden lahmlegen w\u00fcrden. Der DAV fordert daher ein <strong>Umdenken in der \u00dcberwachungspolitik<\/strong>, um nicht unschuldige Nutzer:innen zu kriminalisieren.<\/p>\n<h4>Der DAV zieht eine ern\u00fcchternde Bilanz:<\/h4>\n<p>Die geplante Verordnung zur Eind\u00e4mmung von Missbrauchsmaterial wird h\u00f6chstwahrscheinlich wirkungslos bleiben. Denn der Austausch findet l\u00e4ngst <strong>abseits des regul\u00e4ren Internets<\/strong> statt. Wenn \u00fcberhaupt, w\u00fcrde die Verordnung lediglich dazu f\u00fchren, dass sich die illegalen Aktivit\u00e4ten verst\u00e4rkt ins schwer zug\u00e4ngliche <strong>Dark Web<\/strong> verlagern. Wir brauchen dringend effektivere Ma\u00dfnahmen, um gegen diese abscheulichen Verbrechen vorzugehen.<\/p>\n<h3>EU-Kommission reagiert<\/h3>\n<p>Die EU-Kommission reagiert auf die Vorw\u00fcrfe bez\u00fcglich der geplanten Chatkontrolle und betont, dass es <strong>unerl\u00e4sslich<\/strong> ist, strafrechtlich relevante Inhalte auf Online-Diensten aufzusp\u00fcren, um Kindesmissbrauch zu verhindern. Dabei wird jedoch darauf geachtet, dass <strong>keine drastischen Eingriffe in die Privatsph\u00e4re<\/strong> vorgenommen werden und die <strong>Grundrechte aller Beteiligten gewahrt<\/strong> bleiben. Die Umsetzung des Gesetzes soll flexibel gehandhabt werden und im Rahmen einer <strong>Risikobewertung<\/strong> erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Update<\/h2>\n<h3 data-pm-slice=\"1 1 []\"><strong>Internetwirtschaft fordert den Schutz von Verschl\u00fcsselung<\/strong><\/h3>\n<p>Kurz vor dem endg\u00fcltigen Verhandlungsabschluss zur <strong>Chatkontrolle<\/strong> in den kommenden Wochen haben IT-Verb\u00e4nde aus ganz Europa <strong>erhebliche Bedenken<\/strong> ge\u00e4u\u00dfert. In <strong>zwei offenen Briefen<\/strong> an die EU-Ratspr\u00e4sidentschaft, die EU-Innenkommissarin und Mitglieder des Parlaments warnen diese Organisationen vor einer <strong>Untergrabung von Verschl\u00fcsselung und Privatsph\u00e4re<\/strong>. Sie fordern, dass das Gesetzespaket den <strong>Schutz von Verschl\u00fcsselung gew\u00e4hrleisten<\/strong> muss. Insgesamt wurden beide Briefe von <strong>26 Organisationen<\/strong> unterzeichnet, darunter der deutsche Verband Eco und der \u00f6sterreichische Providerverband ISPA.<br \/>\nIn beiden Briefen wird einhellig vor einer <strong>\u00fcberst\u00fcrzten Umsetzung der Verordnung<\/strong> zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern gewarnt. Der Ministerrat plant, seine Position am 28. September zu verabschieden, gefolgt vom Europaparlament im Oktober.<\/p>\n<p>Besondere Besorgnis \u00e4u\u00dfern die Verb\u00e4nde \u00fcber die <strong>Auswirkungen auf Verschl\u00fcsselung und Privatsph\u00e4re<\/strong>. Der Brief, der haupts\u00e4chlich von mittel- und osteurop\u00e4ischen Digitalverb\u00e4nden unterst\u00fctzt wird, betont die <strong>&#8222;entscheidende Rolle&#8220;<\/strong>, die Verschl\u00fcsselungstechnologien, einschlie\u00dflich <strong>Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung<\/strong>, bei der Sicherstellung privater und sicherer Kommunikation f\u00fcr Nutzerinnen und Nutzer, einschlie\u00dflich Kinder, spielen.<br \/>\nAuch der zweite Brief, unterzeichnet von haupts\u00e4chlich westeurop\u00e4ischen Verb\u00e4nden, <strong>kritisiert die Umgehung von Verschl\u00fcsselung<\/strong>. <strong>Client-Side-Scanning<\/strong> w\u00fcrde den robusten Schutz, den die Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung f\u00fcr Privatsph\u00e4re und Sicherheit bietet, <strong>ernsthaft untergraben<\/strong> und das Risiko unbegr\u00fcndeter Verletzungen der Privatsph\u00e4re erh\u00f6hen. IT-Sicherheitsexperten haben wiederholt davor gewarnt, dass die Schw\u00e4chung eines Teils eines verschl\u00fcsselten Systems die Sicherheit f\u00fcr alle <strong>beeintr\u00e4chtigen<\/strong> w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Verb\u00e4nde kritisieren auch <strong>automatische Erkennungsma\u00dfnahmen<\/strong> und betonen, dass diese <strong>nur als letztes Mittel<\/strong> eingesetzt werden sollten, wenn klar ist, dass ein Anbieter nicht alle anderen Ma\u00dfnahmen ausgesch\u00f6pft hat. Weiterhin warnen sie vor Schwierigkeiten bei der Erkennung von bisher unbekannten Darstellungen von Kindesmissbrauch und <strong>&#8222;Grooming&#8220;<\/strong>, wobei letzteres die Anbahnung von missbr\u00e4uchlicher Kommunikation von Erwachsenen zu Kindern bezeichnet. Die Detektion dieser beiden Dinge sei technisch und operativ schwierig und erfordere den Einsatz von Menschen und eine Analyse des Kommunikationskontextes, so die Verb\u00e4nde.<\/p>\n<p>Beide Gruppen von Verb\u00e4nden betonen auch, dass Anordnungen sich auf Dienste beschr\u00e4nken sollten, die technisch dazu in der Lage sind. Zudem sei das <strong>Missbrauchsrisiko<\/strong> bei Anbietern von Cloud-Infrastruktur und App-Stores gering. Derzeit sei zudem der Begriff <strong>&#8222;Hosting-Dienste&#8220;<\/strong> im Gesetzestext zu weit gefasst.<br \/>\nDie mittel- und osteurop\u00e4ischen Verb\u00e4nde loben das Europ\u00e4ische Parlament f\u00fcr seine vorgeschlagenen \u00c4nderungen, die deutlich umsetzbare L\u00f6sungen bieten und Innovationen nicht behindern w\u00fcrden. Die endg\u00fcltige Position des Europ\u00e4ischen Parlaments steht jedoch noch aus. Vor einer <strong>Abstimmung im Oktober<\/strong> muss der Innenausschuss seine Empfehlung abgeben. Sobald Rat und Parlament ihre Positionen festgelegt haben, beginnt der <strong>Trilog-Prozess<\/strong> in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission.<\/p>\n<p>Es bleibt weiterhin spannend!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>UPDATE<\/h2>\n<h3><strong>Die Regierung m\u00f6chte nicht, dass EU-Vorschl\u00e4ge die Kontrolle \u00fcber Chatnachrichten erm\u00f6glichen.<\/strong><\/h3>\n<p>Die EU-Mitglieder k\u00f6nnen sich nicht einigen, ob Chatgespr\u00e4che \u00fcberwacht werden sollten oder nicht. Deutschland plant, dieses Thema auszuklammern. Die Bundesregierung hat einen neuen Vorschlag gemacht, um die Verhandlungen voranzutreiben. Laut Berichten vom 20. September 2023 hat Deutschland vorgeschlagen, den <strong>EU-Kommissionsentwurf<\/strong> zur Bek\u00e4mpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM) <strong>in verschiedene Teile aufzuteilen<\/strong>. Es wurde auch berichtet, dass das Thema von der Tagesordnung eines Treffens gestrichen wurde.<\/p>\n<p>Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollten die <strong>streitigen Abschnitte<\/strong> des Entwurfs, die sich mit dem sogenannten <strong>Client-Side-Scanning (CSS)<\/strong>, der <strong>\u00dcberwachung von Chats<\/strong>, und <strong>Verschl\u00fcsselung<\/strong> befassen, <strong>getrennt werden<\/strong>. Der Entwurf zu den <strong>&#8222;Aufdeckungspflichten&#8220;<\/strong> beinhaltet speziell die <strong>Artikel 7 bis 11<\/strong>. Die Regierung glaubt, dass sich die EU-Mitgliedstaaten schnell auf die anderen Teile des Vorschlags einigen k\u00f6nnten, wie beispielsweise das <strong>Risikomanagement<\/strong> und die <strong>Berichts- und L\u00f6schpflichten<\/strong>.<\/p>\n<h4>Die Zeit l\u00e4uft ab<\/h4>\n<p>Es ist <strong>unklar<\/strong>, ob die anderen EU-L\u00e4nder dem Vorschlag zustimmen werden. Die Zeit ist begrenzt, da im n\u00e4chsten Jahr die <strong>Europaparlamentswahl<\/strong> stattfindet und die Verhandlungen abgeschlossen werden m\u00fcssen. Eine Einigung w\u00e4re wahrscheinlich einfacher, ohne diese strittigen Elemente.<\/p>\n<h4>Andere L\u00f6sung w\u00fcnschenswert<\/h4>\n<p>Es k\u00f6nnte auch eine L\u00f6sung f\u00fcr die <strong>freiwillige \u00dcberpr\u00fcfung von Inhalten<\/strong> gefunden werden. Die britische Regierung hat bereits ihre Pl\u00e4ne aufgegeben, dass Messenger-Anbieter <strong>Inhalte auf Missbrauchsmaterial<\/strong> \u00fcberpr\u00fcfen sollen. Die Bundesregierung ist <strong>gegen die \u00dcberwachung von Chats<\/strong> und der FDP-Politiker Marco Buschmann vertritt diesen Standpunkt. Die Bundesregierung glaubt, dass der aktuelle Verordnungsentwurf <strong>nicht angemessen ausgewogen<\/strong> ist und dem Kinderschutz m\u00f6glicherweise schaden k\u00f6nnte. Die Regierung hat sich <strong>gegen das \u00dcberwachen von Endger\u00e4ten (CSS)<\/strong> ausgesprochen, aber <strong>nicht gegen das Scannen von Kommunikation auf Missbrauchsinhalte<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>UPDATE<\/h2>\n<h3>EU-Bericht wirft Fragen zur freiwilligen Chatkontrolle auf<\/h3>\n<p>Ein k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichter EU-Bericht wirft Fragen zur geplanten freiwilligen Chatkontrolle auf. Die EU-Kommission m\u00f6chte die <strong>Verl\u00e4ngerung dieser Kontrolle<\/strong> vornehmen, da die urspr\u00fcnglichen Ziele verz\u00f6gert wurden. Allerdings gibt es <strong>Zweifel an der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit<\/strong> des Vorhabens.<\/p>\n<h3>Keine Einigung<\/h3>\n<p>Die Chatkontrolle hat mit verschiedenen Herausforderungen zu k\u00e4mpfen. Das EU-Parlament stimmt nur <strong>bei erheblichen \u00c4nderungen<\/strong> f\u00fcr die Verordnung und im EU-Rat gibt es <strong>noch keine Einigung<\/strong>. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen zwischen den Institutionen in diesem Jahr beginnen k\u00f6nnen. Auch die Europa-Wahl im Jahr 2024 k\u00f6nnte das Vorhaben <strong>weiter erschweren<\/strong>, wenn sich die Mehrheitsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Es besteht die M\u00f6glichkeit, dass das Vorhaben mit einer neuen EU-Kommission <strong>nicht weiterverfolgt<\/strong> wird.<\/p>\n<h3>Freiwillige Chatkontrolle um weitere 2 Jahre verl\u00e4ngert<\/h3>\n<p>Die EU-Kommission plant daher, die freiwillige Chatkontrolle <strong>um zwei Jahre zu verl\u00e4ngern<\/strong>. Das aktuelle Gesetz l\u00e4uft nur noch bis zum 3. August 2024. Um ein abruptes Ende nach der Europa-Wahl zu verhindern, soll die <strong>Mehrheit der EU-Abgeordneten<\/strong> ihre Zustimmung geben. Die freiwillige Kontrolle erlaubt es Internet-Diensten wie Facebook, Google oder Microsoft bereits jetzt, die Inhalte ihrer Nutzer zu \u00fcberpr\u00fcfen, obwohl dies <strong>gegen Datenschutzrichtlinien verst\u00f6\u00dft<\/strong>. Um dies zu erm\u00f6glichen, bedarf es einer <strong>Ausnahmeregelung<\/strong>.<\/p>\n<p>Der k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Bericht <strong>wirft jedoch weitere Fragen auf<\/strong> und bekr\u00e4ftigt die Zweifel an der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Die Mitgliedsstaaten haben unterschiedliche Statistiken vorgelegt, was darauf hindeutet, dass die Datenerhebung <strong>nicht immer systematisch und ordnungsgem\u00e4\u00df<\/strong> erfolgt. Auch die Informationen der Diensteanbieter sind schwer vergleichbar, so dass kein umfassender \u00dcberblick m\u00f6glich ist.<\/p>\n<h3>Andere L\u00e4nder, andere Altersgrenzen<\/h3>\n<p>Ein weiteres Problem sind die <strong>unterschiedlichen Rechtsstandards<\/strong> der europ\u00e4ischen Staaten. <strong>Altersgrenzen<\/strong> f\u00fcr &#8222;Kinder&#8220; und die Definition von strafbarer Kinderpornografie <strong>variieren<\/strong> von Land zu Land.<\/p>\n<p>Es wurde auch festgestellt, dass nur <strong>jedes vierte private Foto<\/strong> oder Video f\u00fcr die Polizei relevant ist. Durch die Chatkontrolle werden also bis zu <strong>75 Prozent<\/strong> der \u00fcberpr\u00fcften Inhalte als <strong>strafrechtlich irrelevant<\/strong> eingestuft. In einigen L\u00e4ndern wie Irland und der Schweiz ist diese Quote sogar noch h\u00f6her.<\/p>\n<h4>Nicht alle Meldungen f\u00fchren zu potenziellen Straftaten<\/h4>\n<p>Der EU-Bericht mischt auch Meldungen des National Center for Missing and Exploited Children <strong>(NCMEC)<\/strong> mit der freiwilligen Chatkontrolle, obwohl <strong>nicht alle Meldungen eine potenzielle Straftat<\/strong> darstellen. Dies k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass <strong>tausende Minderj\u00e4hrige kriminalisiert<\/strong> werden, ohne dass dies tats\u00e4chlich zur Rettung missbrauchter Kinder oder zur \u00dcberf\u00fchrung von T\u00e4tern beitr\u00e4gt.<\/p>\n<h3>Zahlreiche Kontroversen<\/h3>\n<p>Die Chatkontroll-Gesetzgebung war von <strong>zahlreichen Kontroversen<\/strong> gepr\u00e4gt. Enth\u00fcllungen \u00fcber eine Lobbygruppe von selbsternannten Kinderschutzorganisationen, ein KI-Startup, das Software zur Erkennung von Missbrauchsmaterial entwickelt, und Millionenbetr\u00e4ge f\u00fcr eine Kommunikationsagentur wurden gemacht. Zudem wurde eine <strong>fragw\u00fcrdige Werbekampagne<\/strong> f\u00fcr den Gesetzesentwurf auf <strong>X\/Twitter<\/strong> geschaltet. Diese Verwendung von <strong>Microtargeting<\/strong>, das zuvor stark reguliert wurde, ist <strong>\u00e4u\u00dferst bedenklich<\/strong>. Bei einer Anh\u00f6rung im EU-Innenausschuss gab es <strong>Ausweichman\u00f6ver<\/strong> und <strong>Verharmlosungen<\/strong> seitens der Kommission.<\/p>\n<h4>Wahrung der Grundrechte<\/h4>\n<p>Die Abstimmung \u00fcber den Gesetzesentwurf wurde vom EU-Rat <strong>mehrmals verschoben<\/strong>. Inzwischen liegt ein neuer Kompromiss des EU-Parlaments vor, der st\u00e4rker auf die <strong>Wahrung der Grundrechte<\/strong> ausgerichtet ist und beispielsweise die <strong>Durchsuchung verschl\u00fcsselter Kommunikation<\/strong> ausschlie\u00dft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>UPDATE<\/h2>\n<h3>EU erweitert \u00dcberwachung von privater Kommunikation<\/h3>\n<p>Nachdem die Einigung \u00fcber die <strong>Kontrolle von Chats<\/strong> gescheitert ist, hat die EU beschlossen, das freiwillige Durchsuchen unverschl\u00fcsselter Kommunikation <strong>f\u00fcr weitere zwei Jahre<\/strong> zu erlauben. Gem\u00e4\u00df Angaben der belgischen Ratspr\u00e4sidentschaft vom 15. Februar 2024 haben <strong>Unterh\u00e4ndler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedsstaaten<\/strong> diesem Vorschlag zugestimmt. Diese Vereinbarung erstreckt sich <strong>bis zum 3. April 2026<\/strong>. Urspr\u00fcnglich plante die EU-Kommission, das <strong>freiwillige Scannen der Inhalte<\/strong> durch eine neue Verordnung zur <strong>Bek\u00e4mpfung des sexuellen Missbrauchs (CSAM)<\/strong> zu ersetzen. Der Vorschlag f\u00fcr eine so genannte <strong>Chatkontrolle<\/strong> stie\u00df jedoch sowohl in der Zivilgesellschaft als auch in Teilen der Politik <strong>auf heftigen Widerstand<\/strong>. Das Europaparlament hat die Pl\u00e4ne erheblich abgeschw\u00e4cht, w\u00e4hrend sich die EU-Mitgliedsstaaten bisher <strong>nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnten<\/strong>. Daher schlug die Kommission im Dezember 2023 die Verl\u00e4ngerung vor.<\/p>\n<h3>Vertraulichkeit der Kommunikation wird eingeschr\u00e4nkt<\/h3>\n<p>Die neue Zwischenl\u00f6sung ist notwendig, da seit Ende 2020 E-Mail- und Messengerdienste unter die sogenannte <strong>E-Privacy-Richtlinie<\/strong> fallen, die die Vertraulichkeit der Kommunikation gew\u00e4hrleistet. Dadurch sind <strong>automatische Filtersysteme<\/strong>, die beispielsweise nach kinderpornografischem Material suchen, <strong>ohne Ausnahmeregelung<\/strong> nicht mehr zul\u00e4ssig. Im Dezember 2020 hat das Europaparlament erstmals der Interimsverordnung zugestimmt.<\/p>\n<p>Eine \u00dcberpr\u00fcfung von Nachrichten, die <strong>Ende-zu-Ende verschl\u00fcsselt<\/strong> sind, ist jedoch nicht m\u00f6glich. Dies betrifft beispielsweise Messenger wie <strong>Whatsapp oder Signal<\/strong>. Eine reine <strong>Transportverschl\u00fcsselung<\/strong>, beispielsweise \u00fcber einen Mailprovider, bietet hingegen <strong>keinen ausreichenden Schutz<\/strong>.<\/p>\n<p>Es bleibt abzuwarten, wie hier weiter verhandelt wird. Es ist nicht mehr zu erwarten, dass <strong>Trilogverhandlungen<\/strong> vor den Wahlen zum Europaparlament im Juni 2024 beginnen.<\/p>\n<h3>Datensch\u00fctzer lehnen Chatkontrolle ab<\/h3>\n<p>In diesem Zusammenhang haben der <strong>Europ\u00e4ische Datenschussausschuss (EDSA)<\/strong> und der <strong>Europ\u00e4ische Datenschutzbeauftragte (EDPS)<\/strong> die Mitgliedstaaten aufgefordert, die wesentlichen \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge des Europaparlaments zu unterst\u00fctzen. In einer Stellungnahme vom 13. Februar 2024 dr\u00e4ngen die Datenschutzbeauftragten auf noch <strong>weitergehende \u00c4nderungen<\/strong> am Kommissionsentwurf. Der vom Parlament vorgeschlagene Text ist offenbar <strong>keine vollst\u00e4ndige L\u00f6sung<\/strong> f\u00fcr die vom EDSA im Juli 2022 aufgezeigten Probleme im Zusammenhang mit der <strong>allgemeinen und wahllosen \u00dcberwachung<\/strong> privater Kommunikation.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kritisiert der Ausschuss, dass <strong>Aufdeckungsanordnungen<\/strong> nicht nur auf bekanntes Material \u00fcber sexuellen Kindesmissbrauch beschr\u00e4nkt sind und der Einsatz von Verfahren zur Aufdeckung von neuem Material angeordnet werden kann, obwohl die Fehlerquoten dieser Systeme <strong>&#8222;immer noch besorgniserregend sind&#8220;<\/strong>. Der <strong>Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber<\/strong> forderte in einer Mitteilung: <em>&#8222;Die <strong>Durchleuchtung<\/strong> s\u00e4mtlicher privater Nachrichteninhalte ist <strong>keine Option<\/strong>. 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