{"id":6245,"date":"2022-10-06T12:44:36","date_gmt":"2022-10-06T10:44:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=6245"},"modified":"2022-10-06T12:44:36","modified_gmt":"2022-10-06T10:44:36","slug":"vorratsdatenspeicherung-ist-der-staat-nun-machtlos-gegen-kriminelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/vorratsdatenspeicherung-ist-der-staat-nun-machtlos-gegen-kriminelle\/","title":{"rendered":"Vorratsdatenspeicherung: Ist der Staat nun machtlos gegen Kriminelle?"},"content":{"rendered":"<p>Datenschutz im Rahmen der Strafverfolgung ist aktuell ein viel diskutiertes Thema. Nun hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof am Dienstag, den 20.09.2022, entschieden: Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Ein lange erwartetes Urteil, das rechtliche und politische Folgen nach sich ziehen wird. In unserem aktuellen Blogbeitrag beleuchten wir jene Folgen des Urteils und geben einen Ausblick auf kommende Entwicklungen.<\/p>\n<h2>Was ist die Vorratsdatenspeicherung?<\/h2>\n<p>Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die anlasslose, pauschale Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Verwendung durch Ermittlungsbeh\u00f6rden. Es sollen also alle (Meta-) Daten, die im Rahmen der Nutzung von Telefon-, Handy- und Internet-Verbindungen, f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden.<\/p>\n<p>Mit wem ich gestern telefoniert habe, in welcher Funkzelle ich w\u00e4hrenddessen eingeloggt war und wie lange der Anruf gedauert hat \u2013 diese Informationen darf der Staat nicht einfach vorsorglich speichern. Das hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) <a href=\"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/2020\/10\/27\/strafverfolgung-seehofer-fordert-verlaengerte-datenspeicherung\/\">bereits mehrfach<\/a> entschieden.<\/p>\n<p>Denn wer diese Informationen \u00fcber mich hat, kann sich unter Umst\u00e4nden ein Bild \u00fcber meine Gewohnheiten und meine Pers\u00f6nlichkeit machen und damit viel \u00fcber mein Privatleben herausfinden. Ein Eingriff in die Privatsph\u00e4re also, der nicht mit dem Europarecht vereinbar ist.<\/p>\n<h3>Drastischer Eingriff in Privatsph\u00e4re<\/h3>\n<p>Diesen Eingriff in die Privatsph\u00e4re erlaubte aber das deutsche Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung, \u00fcber das der Europ\u00e4ische Gerichtshof jetzt entschieden hat. Nach dem Gesetz sollten Informationen dar\u00fcber, wer wann mit wem wo telefonierte und wer \u00fcber welche IP-Adresse im Netz surfte, vorsorglich gespeichert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass die Informationen zur &#8222;Bek\u00e4mpfung schwerer Kriminalit\u00e4t&#8220; oder zum &#8222;Schutz der nationalen Sicherheit&#8220; einmal gebraucht w\u00fcrden, sollten sie einfach aus der Schublade geholt werden k\u00f6nnen. Die Interessen von Ermittlern, Staatsanw\u00e4lten und Innenministern stehen dabei den Sorgen von B\u00fcrgerrechtlern, Datensch\u00fctzern und den meisten Justizministern entgegen.<\/p>\n<p>Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor der Vorratsdatenspeicherung: &#8222;Internetadressen sind wie unsere Finger- oder Fu\u00dfabdr\u00fccke im Netz&#8220;, sie machten die komplette Internetnutzung nachvollziehbar.<\/p>\n<h3>Gericht klar gegen anlasslose Speicherung von Informationen<\/h3>\n<p>Jetzt hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof nach seinem wegweisenden Urteil von 2020 erneut klargestellt, dass die vorsorgliche Speicherung dieser sensiblen Informationen nur f\u00fcr den Fall, dass sie einmal n\u00fctzlich sein k\u00f6nnten, rechtswidrig ist.<\/p>\n<p>Das deutsche Gesetz aus dem Jahr 2015, das die Speicherung dieser Informationen erlaubte, ist damit pass\u00e9. Obwohl es wegen der rechtlichen Unsicherheiten seit 2017 nicht mehr angewendet wurde, steht nun fest, dass es in dieser Form auch nicht zur Geltung kommen kann.<\/p>\n<p>Ist die Debatte damit zu Ende? Landet die Vorratsdatenspeicherung tats\u00e4chlich &#8222;auf dem M\u00fcllhaufen der Geschichte&#8220;, wie der Gr\u00fcne Konstantin von Notz erkl\u00e4rte?<\/p>\n<p>Eher noch nicht. Der EuGH hat kein Urteil in Schwarz-Wei\u00df erlassen. Er hat versucht, auch die Interessen der Strafverfolger zu ber\u00fccksichtigen. Die Richter haben f\u00fcr bestimmte, eng gefasste F\u00e4lle eine gezielte Speicherung zugelassen. Sie haben allerdings die Schwelle hochgelegt. Nur bei schweren Verbrechen, auch bei einer &#8222;Bedrohung f\u00fcr die nationale Sicherheit&#8220; und immer &#8222;unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit&#8220; soll der Zugriff auf Daten m\u00f6glich sein.<\/p>\n<h2>Vorratsdatenspeicherung: Nun ist die Politik gefragt<\/h2>\n<p>Diese Ausnahmen sind jedoch nicht mehr das, was klassischerweise mit dem Begriff Vorratsdatenspeicherung gemeint war. Durch die Ausnahmen wurde das Gesetz gewisserma\u00dfen ausgeh\u00f6hlt \u2013 es ist rechtlich deutlich weniger m\u00f6glich, als urspr\u00fcnglich politisch gewollt war.<\/p>\n<p>Die Politik muss sich jetzt \u00fcberlegen, wie sie mit den Vorgaben des EuGHs umgeht und ob sie einen weiteren Versuch startet, eine unionsrechtskonforme Regelung zu schaffen. Jedoch sollte die Politik dabei ihre Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nicht aus den Augen verlieren, denn dort wurde festgehalten, dass nur \u201eanlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden\u201c. Eine Variante, die auch schon vor der Entscheidung aus Luxemburg diskutiert wurde, ist das sogenannte <a href=\"https:\/\/www.bmj.de\/SharedDocs\/Artikel\/DE\/2022\/0920_Vorratsdatenspeicherung_FAQ.html\">&#8222;Quick-Freeze-Verfahren&#8220;<\/a>. Bei diesem Verfahren werden bei konkreten Anhaltspunkten f\u00fcr Straftaten Informationen vorsorglich f\u00fcr einen beschr\u00e4nkten Zeitraum gesichert \u2013 die Auswertung darf allerdings nur mit richterlichem Beschluss erfolgen. Ob und wie die Politik jetzt handelt, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p>Auch SPD-Bundesinnenministerin Faeser macht in letzter Zeit mit immer neuen und aus Datenschutzsicht haarstr\u00e4ubenden Ideen von sich reden. Wir werden das Thema f\u00fcr euch weiterhin im Blick behalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Datenschutz im Rahmen der Strafverfolgung ist aktuell ein viel diskutiertes Thema. Nun hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof am Dienstag, den 20.09.2022, entschieden: Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Ein lange erwartetes Urteil, das rechtliche und politische Folgen nach sich ziehen wird. 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