{"id":63,"date":"2019-01-08T00:00:23","date_gmt":"2019-01-08T00:00:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/?p=63"},"modified":"2024-07-29T16:21:46","modified_gmt":"2024-07-29T14:21:46","slug":"drohnen-datenschutz-was-gibt-es-zu-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-consulting.de\/blog\/drohnen-datenschutz-was-gibt-es-zu-beachten\/","title":{"rendered":"Drohnen &#038; Datenschutz: Was gibt es zu beachten?"},"content":{"rendered":"<p>Drohnen mit Kamera erfreuen sich immer gr\u00f6\u00dferer Beliebtheit \u2013 privat wie beruflich. Wie schaut jedoch die rechtliche Seite aus? Darf man mit der Drohnen \u00fcberall filmen oder existieren Einschr\u00e4nkungen? Was sagt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Drohne zum Filmen?<\/p>\n<h2>Fallen Drohnen unter Gesetze zur Video\u00fcberwachung?<\/h2>\n<p>Drohnen mit Kamera sind ein nettes Spielzeug. Jedoch erm\u00f6glicht die Kamera der Drohne auch das mehr oder weniger umfassende \u00dcberwachen von Mitb\u00fcrgern. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) existiert im <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/6b.htm\/\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">\u00a7 6b BDSG<\/a> eine spezielle Regelung zum Thema Video\u00fcberwachung. Aber f\u00e4llt ein privater Drohnenflug \u00fcberhaupt unter diesen Paragrafen?<\/p>\n<p>Denn in der Praxis lassen viele Drohnenpiloten ihre Drohnen spontan und f\u00fcr kurze Zeit fliegen. Ein regelm\u00e4\u00dfiges Beobachten eines bestimmten Orts ist, entgegen zur station\u00e4ren Kamera, mit der Drohne nicht m\u00f6glich. \u00a7 6b Abs. 1 BDSG erkl\u00e4rt Folgendes:<\/p>\n<p>\u201eDie Beobachtung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher R\u00e4ume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video\u00fcberwachung) ist nur zul\u00e4ssig, soweit sie<\/p>\n<ol>\n<li>zur Aufgabenerf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Stellen,<\/li>\n<li>zur Wahrnehmung des Hausrechts oder<\/li>\n<li>zur Wahrnehmung berechtigter Interessen f\u00fcr konkret festgelegte Zwecke<\/li>\n<\/ol>\n<p>erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzw\u00fcrdige Interessen der Betroffenen \u00fcberwiegen.\u201c<\/p>\n<p>Relevant ist das Schl\u00fcsselwort \u201eBeobachtung\u201c: Dies meint ein optisches Erfassen \u00fcber eine gewisse Dauer. Das hei\u00dft f\u00fcr Piloten mit Kameradrohne: Steuert eure Drohne regelm\u00e4\u00dfig und wiederholt \u00fcber dasselbe Gebiet, kann von einer Beobachtung ausgegangen werden. Beim Privatgebrauch von Drohnen wird das eher selten sein, sodass Drohnenfl\u00fcge nicht unter \u00a7 6b BDSG fallen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Verletzen private Drohnen das Recht am eigenen Bild?<\/h2>\n<p>Die Verletzung des BDSG scheidet f\u00fcr private Drohnenpiloten also aus. Jedoch sind beim Flug mit Kameradrohne weitere Rechte zu beachten. Denn werden mit der Drohnenkamera Menschen aufgenommen, k\u00f6nnte eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vorliegen.<\/p>\n<p>In <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__22.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">\u00a7 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)<\/a> ist festgelegt, dass Bilder ohne Einwilligung weder \u201everbreitet\u201c noch \u201e\u00f6ffentlich zug\u00e4nglich\u201c gemacht werden d\u00fcrfen. Mittlerweile gibt es Kameras f\u00fcr Drohnen, die die Aufnahmen direkt per Livestream ins World Wide Web stellen oder das Video auf Videoplattformen wie YouTube hochladen. Kann darauf ein Mitb\u00fcrger identifiziert werden, so stellt dies eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar.<\/p>\n<p>Betroffenen ist es m\u00f6glich, zivilrechtlich gegen den Drohnenpiloten vorzugehen. Unterlassungen, gegebenenfalls Schadenersatz sowie eine Geldentsch\u00e4digung bzw. Schmerzensgeld k\u00f6nnen die Folge sein.<\/p>\n<h3>Verletzen Drohnen das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht?<\/h3>\n<p>Kann man in l\u00e4ndlichen Gefilden dem Fliegen \u00fcber Wohngebieten noch ausweichen, wird das in der Stadt schon deutlich schwieriger: Es passiert, dass private Drohnenfl\u00fcge auch \u00fcber Wohngebiete stattfinden. Dabei k\u00f6nnen Terrassen oder G\u00e4rten aufgenommen werden. Jedoch geh\u00f6ren diese Bereiche zur Privatsph\u00e4re: Sie sind durch das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht gesch\u00fctzt.\u00a0Diesem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht folgend, hat es niemanden zu interessieren, wann man sich in der Sonne zum Ausruhen niederlegt oder zu Mittag isst. Werden jedoch solche Informationen durch den Drohnenflug bekannt, kann eine Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts vorliegen \u2013 unabh\u00e4ngig von etwaigen Verletzungen des Rechts am eigenen Bild.<\/p>\n<p>Das Amtsgericht Potsdam urteilte am 16. April 2015 bereits entsprechend (<a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/874485.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">Az: 37 C 454\/13<\/a>): Der Angeklagte \u00fcberflog mit seiner Drohne den Nachbargarten und filmte diesen. Dies wurde als Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts gewertet; eine Unterlassung, sowie das Erstatten der vorgerichtlichen Anwaltskosten folgten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Warum ist der Drohnen-F\u00fchrerschein notwendig?<\/h2>\n<p>Ein F\u00fchrerschein f\u00fcr Drohnen ist unter gewissen Voraussetzungen Pflicht: Werden Drohnen oder Modellflugzeuge mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht gestartet, braucht der Drohnenpilot einen F\u00fchrerschein. Um diesen erwerben zu k\u00f6nnen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Auch eine Pilotenlizenz kann als Nachweis gen\u00fcgen.\u00a0F\u00fcr den F\u00fchrerschein zeigen sich Stellen verantwortlich, die daf\u00fcr vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt worden sind. Da die Zertifizierungen erst im Juli 2017 begonnen haben, d\u00fcrften sich nach und nach immer mehr Stellen finden, in denen der F\u00fchrerschein erworben werden kann.<\/p>\n<p>Um den Drohnen-F\u00fchrerschein zu erhalten, m\u00fcssen Fragen aus den Gebieten Meteorologie, Luftrecht sowie Flugbetrieb\/ Navigation beantwortet werden. Wer ohne F\u00fchrerschein unterwegs ist, kann mit Bu\u00dfgeldern von mehreren hundert Euro rechnen.\u00a0Der Drohnen-F\u00fchrerschein wurde eingef\u00fchrt, weil Drohnen f\u00fcr den normalen Flugverkehr gef\u00e4hrlich sein k\u00f6nnen: Die Deutsche Flugsicherung (DFS) mahnte mehrfach an, dass Drohnen auf dem Radar nicht sichtbar sind. Flugzeuge k\u00f6nnen daher nicht vor einem Zusammensto\u00df gewarnt werden. Bis Ende August 2017 wurden im Umfeld gro\u00dfer Flugh\u00e4fen, wo das Fliegen mit Drohnen ohnehin verboten ist, 60 Zwischenf\u00e4lle gemeldet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Drohnen mit Kamera sind nicht so harmlos<\/h2>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass Drohnen, die mit Kamera ausger\u00fcstet sind, rechtlich keineswegs so harmlos sind. Ist die Kamerafunktion aktiv, sollte aufs \u00dcberfliegen von Privatgel\u00e4nden verzichtet werden. Grunds\u00e4tzlich sollten keine auf den Aufnahmen erkennbaren Personen aufgezeichnet werden.<\/p>\n<p>Soll der Kameraflug im Web ver\u00f6ffentlicht werden, sollte der Drohnenpilot auf einen Livestream verzichten und die Aufnahmen erst mal auf rechtliche Fallstricke pr\u00fcfen. Mithilfe von Schnitten oder Verpixelungen k\u00f6nnen Mitb\u00fcrger unkenntlich gemacht und das Video problemlos online gestellt werden.<\/p>\n<p>Wer darauf verzichtet, muss mit hohen Bu\u00dfgeldern rechnen. Abmahnungen oder Gerichtsverfahren k\u00f6nnen auch ohne Schmerzensgeld richtig teuer werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Drohnen mit Kamera erfreuen sich immer gr\u00f6\u00dferer Beliebtheit \u2013 privat wie beruflich. Wie schaut jedoch die rechtliche Seite aus? Darf man mit der Drohnen \u00fcberall filmen oder existieren Einschr\u00e4nkungen? Was sagt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Drohne zum Filmen? Fallen Drohnen unter Gesetze zur Video\u00fcberwachung? Drohnen mit Kamera sind ein nettes Spielzeug. 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