Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet viele Unternehmen dazu, sichere interne Meldestellen für Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße einzurichten.
Ziel ist es, Personen zu schützen, die Missstände in Unternehmen melden, und gleichzeitig eine transparente und rechtssichere Bearbeitung solcher Hinweise zu ermöglichen.
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hilft Unternehmen dabei, Verstöße frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und Compliance-Strukturen zu stärken.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden
Diese Unternehmen mussten unmittelbar mit Inkrafttreten
des Gesetzes interne Meldestellen einrichten.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen
entsprechende Meldewege bereitstellen.
Geschäftspartner und Lieferketten
Auch Personen außerhalb des Unternehmens können
Hinweise geben, z. B. Lieferanten oder Dienstleister.
Hinweise und Meldewege im Überblick
Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und helfen dabei,
interne Strukturen für den sicheren und vertraulichen Umgang mit Hinweisen aufzubauen.
Dabei begleiten wir Sie unter anderem bei der Einrichtung geeigneter Meldewege,
der Entwicklung klarer interner Prozesse sowie bei der organisatorischen Ausgestaltung Ihrer Meldestelle.
Wobei wir Sie unterstützen