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Hinweisgeberschutz im Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Beratung anfragen

Was ist Hinweisgeberschutz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet viele Unternehmen dazu, sichere interne Meldestellen für Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße einzurichten. 
Ziel ist es, Personen zu schützen, die Missstände in Unternehmen melden, und gleichzeitig eine transparente und rechtssichere Bearbeitung solcher Hinweise zu ermöglichen.

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hilft Unternehmen dabei, Verstöße frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und Compliance-Strukturen zu stärken.

Wen betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz?

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden
Diese Unternehmen mussten unmittelbar mit Inkrafttreten 
des Gesetzes interne Meldestellen einrichten.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen 
entsprechende Meldewege bereitstellen.

Geschäftspartner und Lieferketten
Auch Personen außerhalb des Unternehmens können 
Hinweise geben, z. B. Lieferanten oder Dienstleister.

Hinweise und Meldewege im Überblick

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Hinweisgeber können verschiedene Arten von möglichen Rechtsverstößen melden, zum Beispiel:

  • Steuerbetrug
  • Geldwäsche
  • Verstöße im öffentlichen Auftragswesen
  • Verstöße gegen Produkt- und Verkehrssicherheit
  • Umwelt- oder Gesundheitsverstöße
  • Verbraucher- oder Datenschutzverstöße

Mögliche interne Meldewege

Unternehmen können unterschiedliche Meldewege für Hinweise bereitstellen, zum Beispiel:

  • spezielle E-Mail-Adresse für Hinweisgeber
  • Telefon- oder Hotline-System
  • interne Meldestelle im Unternehmen
  • Briefkasten oder analoger Meldeweg
  • digitale Plattform für anonyme Hinweise

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Größe, Struktur und den internen Prozessen eines Unternehmens ab.

Unsere Unterstützung

Wir unterstützen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und helfen dabei, 
interne Strukturen für den sicheren und vertraulichen Umgang mit Hinweisen aufzubauen.

Dabei begleiten wir Sie unter anderem bei der Einrichtung geeigneter Meldewege
der Entwicklung klarer interner Prozesse sowie bei der organisatorischen Ausgestaltung Ihrer Meldestelle.

Wobei wir Sie unterstützen

  • Analyse bestehender Strukturen und Meldewege
  • Unterstützung bei der Einrichtung interner Meldestellen
  • Entwicklung praktikabler Prozesse zur Annahme und Bearbeitung von Hinweisen
  • Erstellung interner Richtlinien und Verfahrensbeschreibungen
  • Unterstützung bei Rollen, Zuständigkeiten und internen Abläufen
  • Hilfestellung bei Dokumentation und Nachvollziehbarkeit von Meldungen
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter organisatorischer Lösungen
  • auf Wunsch Bereitstellung einer externen Hinweisgeberstelle