AGB
Das Drama mit den AGB – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Drama mit den AGB – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Kleingedruckte in Verträgen wird gern mal ignoriert. Obwohl der Online-Handel zum Alltag gehört, liest sich kein Mensch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Und doch sind sie wichtig. Die Rahmenbedingungen für gelungene AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die regeln, was wirklich zu regeln ist, erfahrt Ihr heute.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Müssen Unternehmen AGB angeben?

Allgemeine Geschäftsbedingungen – oder kurz: AGB – sind Vertragsbedingungen, die allgemein vorformuliert wurden und somit für eine Vielzahl von Verträgen Verwendung finden. Beim Vertragsabschluss werden die AGB einer zweiten Partei einseitig auferlegt. Ohne Regelungen also vorher einzeln ausverhandeln zu müssen, handelt es sich bei den AGB um allgemeingültige Regelungen. Während allgemeine gesetzliche Regelungen auf jeden Bürger zutreffen, klären die AGB besondere Bedürfnisse und Besonderheiten beim beabsichtigten Vertragsschluss. Somit bedarf es keiner weiteren individuellen Abrede zwischen beiden Parteien.

Es gibt grundsätzlich keinerlei Pflichten, AGB auf der Website einzubinden. In aller Regel liegt die Nutzung der AGB ausschließlich im Interesse des Anbieters. Es gibt jedoch Informationspflichten, die Websitebetreiber einzuhalten haben. Diese werden am effektivsten durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Kunden getragen, denn sie sind in allen Vertragsabschlüssen gleich und können somit zum Vertragsbestandteil werden. Weiter lässt sich so in einfachster Weise der Nachweis darüber erbringen, dass alle Informationspflichten erfüllt wurden.

AGB zu verwenden, bringt also einige Vorteile mit sich. Unternehmen sparen sich das Verhandeln über die Rahmenbedingungen. Die Vertragsabwicklung lässt sich durch AGB standardisieren, denn diese sind immer gleichlautend. Darüber hinaus zeigen sich diverse gesetzliche Regelungen wenig praktikabel. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Bestimmungen durch AGB zu konkretisieren. In den AGB lassen sich auch unproblematisch Haftungsbeschränkungen vornehmen. Gegen Rechtsstreitigkeiten sichern AGB bestmöglich ab.

 

Was wird in den AGB geregelt?

Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln also Grundsätzliches zwischen beiden Vertragsparteien. Dazu gehören unter anderem die folgenden Inhalte:

  • Allgemeines / Geltungsbereich: Hier regelt Ihr, wofür Eure AGB gelten. Ihr könnt beispielsweise alle Services integrieren oder bestimmte Services ausnehmen und dafür gesonderte Nutzungsbedingungen deklarieren.
  • Angebot und Vertragsabschluss: Konkretisiert die Form Eurer Angebote (z. B. unverbindlich, freibleibend, etc.). Weiter regelt Ihr hier Details des Vertragsabschlusses: Können Aufträge telefonisch erfolgen? Wie wird mit Unterlagen umgegangen? Was ist mit Kostenkalkulationen und Urheberrechten?
  • Leistungsumfang und -ort: Bei Werks- und Dienstverträgen ist es häufig notwendig, den Leistungsumfang genau zu beschreiben. Darunter können alle Punkte fallen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrags gehören. Weiter wird geregelt, ob die Arbeiten grundsätzlich beim Auftraggeber oder -nehmer auszuführen sind.
  • Vergütung & Zahlungsbedingungen: Hier regelt Ihr, wann Rechnungen zu begleichen sind, ob die Umsatzsteuer bei den Rechnungen extra aufgeführt wird, in welcher Währung die Rechnung gestellt wird oder wie Ihr bei Zahlungsverzug reagiert.
  • Eigentumsvorbehalt: Wählt den einfachen, den verlängerten oder den erweiterten Eigentumsvorbehalt und erklärt die Folgen.
  • Leistungsstörungen & -änderungen: Treten Leistungsstörungen auf, die Ihr als Auftragnehmer nicht zu verantworten habt (z. B. Streiks), könnt Ihr entsprechende Regelungen in die AGB einfließen lassen. Auch für den Fall, dass die Leistungsstörung vom Vertragspartner ausgeht, muss eine Regelung gefunden werden. Weiter müssen die Folgen eines Änderungsverlangens seitens des Vertragspartners geklärt werden.
  • Pflichten des Auftraggebers: Entstehen dem Auftraggeber Pflichten? Ein Beispiel: Ihr erfüllt den Vertrag am Sitz des Auftraggebers. Integriert eine Regelung, die sicherstellt, dass sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Bedingungen auf Kosten des Auftraggebers bereitgestellt werden.
  • Abnahme: Durch Eure AGB könnt Ihr Auftraggeber wirksam dazu verpflichten, Eure Leistungen zu prüfen und die Abnahme schriftlich bestätigen zu lassen. So könnt Ihr Haftungsfragen effizient begegnen.
  • Mängel: Klärt, wie mit Mängeln umgegangen wird. Wann sind Reklamationen zulässig? Welche Fristen existieren?
  • Gewährleistung: Ihr habt verschiedene Mittel und Wege für Gewährleistungen. So könnt Ihr vom Rücktritt über eine Minderung bis hin zur Mängelbeseitigung unterschiedliche Richtungen einschlagen. Wichtig: Ihr dürft keine kürzere Gewährleistungsfrist als die gesetzliche von 24 Monaten vereinbaren!
  • Formerfordernisse: Bestimmte Mitteilungen erfordern eine besondere Form (z. B. schriftlich – Kündigungen). Erklärt dies unter diesem Punkt.
  • Haftung / Haftungsbeschränkung: Klärt, wofür Ihr haftet und wo Haftungen ausgeschlossen sind.
  • Gerichtsstand: Sollte es doch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, ist es wichtig, den Gerichtsstand anzugeben.

Weiter klärt Ihr in den AGB, was geschieht, wenn eine der Regelungen unwirksam ist oder wird. Es gibt gesetzliche Vorgaben wie beispielsweise die 24-monatige Gewährleistungsfrist, die Vorrang vor unternehmensinternen AGB haben. Vorschriften für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im BGB in den Paragraphen 305 bis 310 verankert. Ausschließlich dann, wenn der Verbraucher ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde, sind die AGB rechtlich bindend. Idealerweise sucht Ihr euch zum Klären der Inhalte Eurer AGB einen entsprechenden Rechtsbeistand oder machen von einem AGB Generator Gebrauch, den Ihr aus seriöser Quelle habt.

 

Warum Verbraucher die AGB blind akzeptieren

Hand aufs Herz: Habt Ihr euch vor all Euren Geschäften die AGB durchgelesen? Nutzt beispielsweise ein iOS-Device und haben sich sämtliche AGB inklusive iTunes zum Verwenden von Apps durchgelesen? Wenn Ihr ehrlicherweise mit „Nein“ antwortet, gehört Ihr zur breiten Masse. Es gibt verschiedene Gründe, warum AGB so ungern gelesen werden:

AGB sind lang und kompliziert

Dies ist wohl der häufigste Grund, AGB nicht zu lesen. Eine repräsentative Studie des Marktforschungsinstituts TNS Emnid, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegeben wurde, zeigt Details: 12 % der Befragten hielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Einkaufen im World Wide Web für unwichtig. 53 % stimmen beim Einkaufen oder beim Installieren einer App den AGB zu, 27 % sogar, ohne die AGB gelesen zu haben.

72 % der Befragten ignoriert die AGB gekonnt, da das Kleingedruckte eine so enorme Länge habe und sehr komplex sei. Die Studie zeigt auch: Gerade jüngere Nutzer ignorieren AGB. Und wenn das passiert, können Stories passieren, die kaum zu glauben sind …

Studie: Erstgeborene & Daten abzugeben

Dass AGB kaum gelesen und / oder verstanden werden, zeigt das folgende Beispiel – eine kuriose Studie aus den USA. 543 Universitätsstudenten nahmen an der Studie teil. Man setzte eine Social Network-Website namens „NameDrop“ auf und ließ sich die Studenten anmelden. Denen war jedoch nicht bekannt, dass es sich bei dem Netzwerk um einen Fake handelte.

Um sich beim Netzwerk anzumelden, mussten AGB akzeptiert werden. Darin war zu lesen, dass jeder, der die Site nutzen wollte, sein Erstgeborenes an das Unternehmen abzugeben hätte. Wer zu dem Zeitpunkt noch kinderlos war, sollte dies laut AGB bis 2050 nachholen, um dann das Erstgeborene abzutreten. Daneben war in den AGB zu lesen, dass sämtliche Daten nicht nur an die NSA, sondern auch an den jeweiligen Arbeitgeber weitergeleitet werden.

Das Ergebnis dieser Studie: Von den 543 Studenten stimmten 399 den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, ohne sie gelesen zu haben. Die weiteren Studienteilnehmer haben sich rund eine Minute mit den AGB befasst – zu wenig Zeit, um den Text auch wirklich zu verstehen. Die AGB für die Studie brachten einiges an Länge mit sich; mit normaler Lesegeschwindigkeit wäre man eine gute halbe Stunde allein mit dem Lesen beschäftigt gewesen. In dieser Minute, die die Kandidaten mit Lesen der AGB verbrachten, konnten sie die wichtigen Inhalte gar nicht erfassen.

Diese Studie zeigt, was viele schon wissen: Das Lesen von AGB wird nur als leidige Last empfunden. Viel zu viel Text, viel zu unverständlich – das will man eigentlich nur wegklicken. Die Studie zeigt jedoch, dass bestätigen und wegklicken eine wirklich schlechte Idee ist. Besser ist es, zu wissen, worauf man achten sollte.

 

Worauf sollten Verbraucher im Umgang mit AGB besonders achten?

Es gibt einige Punkte, die besondere Beachtung verdienen sollten. Dazu gehören:

Vertragslaufzeit

Gibt es Laufzeiten für den Vertrag? Beispiele hierfür wären Zeitschriftenabonnements oder Mobilfunkverträge. Was passiert nach Ende der Laufzeit? Verlängert sich der Vertrag automatisch? Auch vermeintlich günstige Probephasen sollten kritisch beäugt werden: Es gibt Verträge, die in den ersten Monaten recht günstig sind, dann allerdings deutlich teurer werden. Mobilfunk- aber auch Stromverträge sind hierfür gute Beispiele.

Kündigungsfrist

Prüft, mit welcher Frist Ihr kündigen könnt. Achtung: Für verschiedene Vertragslaufzeiten existieren meist unterschiedliche Kündigungsfristen. Das Oberlandesgericht München hat übrigens entschieden, dass im Internet geschlossene Verträge nicht zwangsläufig schriftlich gekündigt werden müssen; eine E-Mail genügt.

Kündigungsbedingungen

Setzt Euch auch mit den Bedingungen einer Kündigung auseinander. Existiert eine bestimmte Formvorschrift? Müssen Gründe oder sonstige Angaben genannt werden?

Kosten

Setzt Euch mit dem Punkt Kosten intensiv auseinander. In aller Regel gibt es in den AGB keine Preislisten. Jedoch listen AGB meist auf, ob das Angebot kostenpflichtig ist oder werden kann, etwa bei Probemitgliedschaften. Gerade bei Kommunikationsfirmen raten Experten dazu, die Kosten zu prüfen. Oftmals können sich Pflichten zu zusätzlichen Entgeltzahlungen ergeben. Es lohnt sich, separate Preislisten einzusehen, um Extrakosten auf die Schliche zu kommen.

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