Digitale Dekade
Digitale Dekade: Europas Weg ins digitale Zeitalter

Digitale Dekade: Europas Weg ins digitale Zeitalter

„Es liegt an uns, was wir aus unserer Zukunft machen. Es liegt an uns, welches Europa wir wollen.“ Es waren große Worte, die die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im September 2020 in ihrer Rede zur Lage der Union wählte. Unter anderem erklärte von der Leyen die 2020er Jahre zur „Digitalen Dekade“ für die Europäische Union. Was genau steckt dahinter? – Wir nutzen unseren heutigen Beitrag, um die Digitalziele sowie die verschiedenen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele bis 2030 darzustellen. In diesem Zusammenhang spendieren wir Ihnen einen Überblick über vier neue Rechtsakte, durch die diese Ziele der digitalen Dekade aus Datenschutzsicht begleitet werden sollen.

Digitale Dekade: Was plant die EU?

Laut Ursula von der Leyen befinden wir uns in der „Digitalen Dekade“ – darauf aufbauend präsentierte die Europäische Kommission im März 2021 den digitalen Kompass, um Europa in den technischen Wandel zu führen. Die EU-Kommission nutzte diese Gelegenheit, um unter anderem die Ziele des digitalen Kompasses zu erklären, die wir weiter unten aufführen. Im September gelang es der EU-Kommission, konkrete Pläne zum Umsetzen der EU-Digitalziele bis 2030 vorzulegen.

Digitaler Kompass und Maßnahmenplan zur Umsetzung

Ob es um Cloud Computing geht, um das Ausbauen von 5G-Netzen oder um Künstliche Intelligenz über Plattformregulierung: Die EU hat sich bezüglich der Digitalisierung einiges auf die To-Do-Liste gesetzt! Eine neue EU-Digitalpolitik soll die Europäische Union ins digitale Jahrzehnt bringen – und nicht nur das, sondern sie möchte sich auch stark und wettbewerbsfähig zeigen. Angesichts der Konkurrenz aus den USA und anderen Ländern ist das – nach jahrelangem Digitalisierungs-Dornröschenschlaf – ein ambitioniertes Ziel.

Auch ein Zeitlimit hat man sich gesetzt: das digital gestärkte Europa soll bis 2030 erreicht werden. Dafür wurde im März der sogenannte digitale Kompass ins Leben gerufen: „Wir wollen einen Governance-Rahmen auf der Grundlage eines jährlichen Kooperationsmechanismus schaffen, um die Ziele in den Bereichen digitale Kompetenzen, digitale Infrastrukturen sowie Digitalisierung der Unternehmen und öffentlichen Dienste zu verwirklichen“, erklärte Margrethe Vestager als Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission.

Auffällig war, dass Mitgliedstaaten, die vor Jahren schon in der Digitalisierung langsam voranschritten, auch heute nur langsam Fortschritte erreichen. Eines der Ziele ist es deshalb, Europas Länder auf ein Niveau zu heben. Mit einem jährlichen Mechanismus möchte die EU-Kommission die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten optimieren, schlägt Mehrländerprojekte vor und möchte Fortschritte mit einem optimierten Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) überwachen können. Folgendes soll dieser jährliche Mechanismus umfassen:

  • Ein gemeinsames Überwachungssystem, welches über DESI strukturiert und transparent zeigen soll, welche Fortschritte die Umsetzung der Ziele für 2030 machen.
  • Ein jährlicher Bericht soll über den „Stand der digitalen Dekade“ berichten; die Kommission plant, Fortschritte zu bewerten und Maßnahmenempfehlungen auszusprechen.
  • Strategische Fahrpläne mit mehrjähriger Ausrichtung für einzelne Mitgliedstaaten, in denen Strategien und Maßnahmen für die digitale Dekade dargelegt werden.
  • Ein strukturierter jährlicher Rahmen soll Bereiche erörtern und angehen, in denen Fortschritte ausblieben. Empfehlungen und Zusagen kommen dann aus der Kommission und den Mitgliedstaaten.
  • Ein Mechanismus soll etabliert werden, der das Durchführen von Mehrländerprojekten unterstützt.

Alles in allem dient der digitale Kompass dazu, die Digitalziele, die sich die EU bis 2030 gesetzt hat, umzusetzen. Dafür wurden vier Kernpunkte definiert, die entscheidend zum Erfolg der digitalen Dekade Europas beitragen: digitale Fachkräfte, eine leistungsfähige digitale Infrastruktur, der Digitalumbau von Unternehmen sowie die Digitalisierung der öffentlichen Dienste.

Elementar sind jedoch auch die Mehrländerprojekte: Hier soll die Gratwanderung gelingen, Investitionen aus dem EU-Haushalt, allen Mitgliedstaaten sowie der Industrie zusammenzuführen. Als Beispiel sei hier eine Datenverarbeitungsinfrastruktur genannt, die europaweit vernetzt ist. Hintergrund für diese Überlegungen ist die Tatsache, dass der digitale Wandel Europas bis 2030 von keinem Mitgliedstaat allein gewuppt werden kann. Vielmehr erscheint es sinnvoller, Ressourcen zu bündeln und so digitale Kapazitäten aufzubauen. Im jährlichen Bericht zum „Stand der digitalen Dekade“ werden Informationen zur Entwicklung geliefert und festgestellte Lücken aufgedeckt. Die Mehrländerprojekte werden im Jahresbericht ebenfalls auf den aktuellen Stand gebracht.

Von der Leyen hatte „die kommenden Jahre zu Europas digitaler Dekade“ erklärt, „damit alle Bürger und Unternehmen die Vorteile der digitalen Welt bestmöglich nutzen können. Der digitale Kompass lässt uns eine klare Perspektive, wie wir das erreichen können.“

Mit neuen Rechtsakten in die digitale Dekade

Damit der Weg in die digitale Dekade strukturiert vonstattengehen kann, sollen allem voran vier Rechtsakte zur Digitalisierung der EU beitragen: Der Data Governance Act (DGA), der Digital Services Act (DSA), der Digital Markets Act (DMA) sowie der Artificial Intelligence Act (AIA). Ziel aller Rechtsakte ist es, Digitalisierungsprogramme beschleunigen zu können, die Grundrechte von EU-Bürger:innen zu stärken und weitere Kontrollmechanismen aufzubauen. Die Gesetzesentwürfe im Einzelnen:

Data Governance Act (DGA)

Mit dem Data Governance Act, der im November 2020 vorgeschlagen wurde, möchte die EU einen Rechtsrahmen schaffen, um Daten zwischen Privatpersonen, dem öffentlichen Sektor sowie Unternehmen auszutauschen und verfügbar zu machen. Neben Agrar- und Umweltdaten trifft dies insbesondere auch Gesundheitsdaten, die mithilfe des DGA effizienter genutzt werden sollen. Der Verordnungsentwurf möchte Vertrauen durch Datentreuhänder schaffen; weiter möchte man die Datennutzung aus „altruistischen Gründen“ ermöglichen, also freiwillige Datenlieferungen von Einzelpersonen oder Unternehmen, die dem Allgemeinwohl dienen. Noch befindet sich der DGA im Entwurfsstadium; das Europäische Parlament wird noch verhandeln, um sich auf eine finale Fassung zu einigen.

Digital Services Act (DSA)

Der Digital Services Act ist ein Gesetzesvorschlag aus Dezember 2020, der auf digitale Dienste ausgelegt ist und die digitale Dekade mitermöglichen soll. Mit dieser Verordnung möchte die EU ideale Bedingungen fürs Bereitstellen von digitalen Diensten im Binnenmarkt und gleichzeitig Online-Sicherheit schaffen. Anbieter von Vermittlungsdiensten – etwa Macher von sozialen Netzwerken oder Online-Marktplätzen – sollen stärker in die Pflicht genommen werden, wofür die Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten ausgebaut werden könnten. Online-Plattformbetreiber können damit rechnen, Widerspruchsmöglichkeiten für Nutzende zu optimieren, mehr Transparenz zu liefern oder gegen illegale Inhalte intensiver vorzugehen. Verstöße sollen mit bis zu 6 % des weltweiten Jahresgesamtumsatzes geahndet werden – deutlich mehr also als die DSGVO zulässt. Auch zu diesem Gesetzesentwurf beraten die Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission noch.

Digital Markets Act (DMA)

Der Digital Markets Act ist ein Verordnungsentwurf über bestreitbare und faire Märkte im Digitalsektor. Er wurde zusammen mit dem DSA im Dezember 2020 veröffentlicht. Die Verordnung richtet sich wieder an große Online-Plattformen: Man möchte den Wettbewerb auf europäischen Digitalmärkten steigern. In der Verordnung fällt der Begriff „Gatekeeper“. Damit sind Betreiber mit Monopolstellung oder erheblichem Markteinfluss gemeint. Verstöße von Gatekeepern können mit Bußgeldern von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Mitunter schreibt die Verordnung in der derzeitigen Entwurfsfassung vor, dass Daten aus verschiedenen Online-Quellen nicht zusammengeführt werden dürfen. Wie die anderen Rechtsakte steht auch dieser vor Verhandlungen; das Inkrafttreten steht noch aus.

Artificial Intelligence Act (AIA)

Zur digitalen Agenda gehört auch ein Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI; englisch: Artificial Intelligence, AI), die in der digitalen Dekade eine immer größer werdende Rolle einnimmt. Der aktuelle Verordnungsentwurf stammt aus April 2021. Darin werden KIs bezüglich ihrer Risikoklasse unterschieden: Mit höheren Risiken gehen auch umfangreichere Pflichten für Unternehmen einher. Der aktuelle Entwurf sieht sogar vor, KIs mit nicht annehmbaren Risiken zu verbieten – ein Beispiel dafür wäre das Social Scoring, bei dem das soziale Verhalten von Menschen bewertet wird. Mit bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes sollen Verstöße gegen den AIA geahndet werden. Derzeit evaluieren EU-Rat und EU-Parlament den Verordnungsentwurf.

EU forciert die digitale Dekade

Die Welt wird immer digitaler – und gerade im internationalen Vergleich zeigte sich, dass die EU dringenden Nachholbedarf hat. Die Digitalisierungsoffensive der EU ist zwingend notwendig, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben; das zeigte nicht zuletzt die Corona-Krise deutlich. Offenbar hat die EU die Zeichen der Zeit erkannt – und reagiert entsprechend mit ambitionierten Zielen.

Damit Europa nicht nur technologisch fit ist, sondern zeitgleich ein hohes Datenschutzniveau halten kann, wird die Umsetzung der Rechtsakte entscheidend. Die konkrete Ausgestaltung dieser derzeit im Entwurfsstadium befindlichen Verordnungen wird zeigen, ob die digitale Dekade für Europa zur Erfolgsgeschichte wird. Eines ist jedoch jetzt schon klar: Mit den gesteckten Zielen schlägt Europa den richtigen Weg ein.

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